Plausibilität von SiDaBla

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  • Hallo,


    dieses SiDaBla habe ich heute bekommen. Ist das plausibel?

    Ist gem. CLP gekennzeicht und schreiben dann Symbole keine, Gefahren keine, Signalwort keine......


    Wäre es nicht sinnvoller gewesen zu schreiben --> ist gem. CLP nicht kennzeichnungspflichtig?

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Das ist ja nur ein Bruchstück eines SDB. Händedesinfektionsmittel kann unter die Kennzeichnungsausnahme als Arzneimittel oder Medizinprodukt fallen.

    Dann wäre es nicht kennzeichnungspflichtig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • naja, wenn man nicht weiß was drin ist. Was sagen denn die Inhaltsstoffe? Oder gibt es dazu auch keine Angaben?

    natürlich Ethanol und Natriumhypochlorid. s. Anhang

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  • Wenn das Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, ist die Aussage: " Das Produkt ist [,,,] gekennzeichnet." zwar etwas unsinnig, aber deswegen nicht falsch. Keine Kennzeichnung ist eben auch eine Kennzeichnung...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Gleiche doch die Inhaltsstoffe mit Gestis  Link ab. das ist meine Plausibilitätsprüfung.


    Gruß Frank

    Nee, Frank. Das war nicht die Frage. Ursprungsfrage lies noch einmal :)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Im Endeffekt sind die Inhaltsstoffe in so geringen Mengen angegeben dass man sich wundern kann ob das Mittel überhaupt eine Wirkung hat oder ob es gar ein Placebo ist. Homöopathie vielleicht?


    Obwohl, das passt auch wieder nicht zu den Zusammensetzung/Informationen

    Ich denke ich würde das Produkt nicht empfehlen, da eine Wirkung entweder nicht erfolgt oder aber die Inhaltsangaben einfach unstimmig sind. Denn entweder etwas in Kennzeichnungspflichtig oder nicht. Man kann ja nicht das eine schreiben und das andere meinen.

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  • Andrasta Genau meine Denke.....

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    Gruß Mick

  • Klingt nach abgefülltem Schwimmbadwasser.


    Momentan entleeren ja einige ihre Pools, die sie im Sommer so im Garten aufgestellt hatten. Das dort enthaltene Wasser dürfte eine ähnliche Zusammensetzung haben.


    Ah, eine Biozid Zulassungsnummer ist ja zu finden und erlöst uns von den fragenden Blicken.

    Hier der Link


    Somit, fast wie vermutet, Schwimmbadwasser.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nee, Frank. Das war nicht die Frage. Ursprungsfrage lies noch einmal

    OK. Wir haben anscheinend ein ähnliches Produkt im Einsatz. Da steht das selbe drin. Wenn Du meinst, dass da was falsch gekennzeichnet ist, kannst Du Dir ja mal die Vorschrift durchlesen: Link

    Im Endeffekt sind die Inhaltsstoffe in so geringen Mengen angegeben dass man sich wundern kann ob das Mittel überhaupt eine Wirkung hat oder ob es gar ein Placebo ist. Homöopathie vielleicht?

    Es ist Chlor. Zur Handdesinfektion reicht das aus! Der Alkohol ist da sicher nur drin, um den Gestank zu überdecken. Wir haben ein gleich konzentriertes Produkt und es stinkt auf der Haut ! Es wird ausgetauscht, weil sich damit erst recht keiner die Hände freiwillig behandelt!



    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Verwendung (aus Wikipedia)

    220px-Eau-de-Javel-deutsch-1.jpg
    Eau de Javel mit Natrium­hypochlorit

    Der Haupt-Verwendungszweck ist das Bleichen oder Desinfizieren (beispielsweise in Schwimmbädern). Die Verwendung in Schwimmbädern ist problematisch, da die zu dosierenden Mengen ausreichen müssen, um das anwesende Ammoniak (bzw. die Amine) über die Stufe des Monochloramins hinaus zu chlorieren, da erst dann eine ausreichende Desinfektion gewährleistet ist. Natriumhypochloritlösungen zur Wasserdesinfektion werden häufig auch „Flüssiges Chlor“ oder „Chlor Liquid“ genannt. Aufgrund der Pandemie des SARS-CoV-2-Virus sind Handdesinfektionsmittel mit Natriumhypochlorit auf dem Markt. Der entstehende Chlorgeruch auf der Haut resultiert von dem entstehenden Chlor bzw. der Hypochlorigen Säure, welche oxidierend auf die Haut wirkt und letztendlich zur Hautalterung beiträgt. Daher sind Desinfektionsmittel mit Natriumhypochlorit als Flächendesinfektionsmittel aber nicht als Handdesinfektionsmittel empfehlenswert. Eine Empfehlung des Verbundes für angewandte Hygiene besagt: "Aufgrund der Instabilität und möglicher Hautirritation durch jetzt im Handel befindliche chlorhaltige Produkte wird dringend von der Verwendung chlorhaltiger Produkte für die Händedesinfektion abgeraten."

    Natriumhypochlorit ist auch der wesentliche Wirkbestandteil von desinfizierenden und bleichenden Haushaltsreinigern. Auch diverse Schimmelentferner oder Rohrreiniger enthalten diese Chemikalie. Häufig werden sie als „mit Aktivchlor“ beworben. Die Konzentrationen in Haushaltsreinigern betragen ca. 5–7 %, während die Konzentrationen in Pooldesinfektionsmitteln weitaus höher sind (ca. 10–13 %).

    Es fand früher auch zur Bleichung, Reinigung und Desinfektion in Textil-Waschmitteln Verwendung, wurde jedoch inzwischen durch weniger problematische Substanzen ersetzt.

    Weiterhin findet Natriumhypochlorit Anwendung in der Zahnmedizin. So wird es beispielsweise in einer verdünnten Lösung (0,5 – 5 %) bei der Wurzelkanalbehandlung bakteriell infizierter Zähne eingesetzt, um diese zu desinfizieren.[9][10][11] In der Augenheilkunde wird es zur Desinfektion der Messköpfchen von Tonometern benutzt, den Geräten zur Messung des bei Glaukom erhöhten Augeninnendrucks (Tonometrie).[12]

    Eine Studie[13] des Children’s Memorial Hospital in Chicago legt nahe, dass die Anwendung von Vollbädern mit einer stark verdünnten Lösung (0,005 %) bei Patienten mit atopischem Ekzem zu einer deutlichen Verbesserung des Beschwerdebilds führt.[14]

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    Gruß Mick

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  • und dies habe ich hier gefunden. Da heißt es das die WHO eine Konzentration von 0,5% empfiehlt. Darunter ist die Wirksamkeit in Frage gestellt.

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    Gruß Mick

  • Ach noch was, sofern es über eine Ausnahmezulassung erfolgt ist als Flächendesinfektionsmittel. Diese ist inzwischen ausgelaufen. Link

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  • Danke allen. Ich sehe schon. Ich muss aufmerksamer lesen.

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