Prüfung von Steigleitern

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  • Hallo in die Runde,


    wir haben bei uns mehrere Silos in Betrieb welche für gelegentliche Wartungs- und Reparaturarbeiten mit Steigleitern mit Seitenholm und Rückenschutz ausgestattet sind.

    Befestigungspunkte sind an den Silos angeschweißt, die Leiterelemente sind verschraubt.


    PSAgA ist auf Grund der Konstruktion nicht vorgeschrieben. Gemäß der DGUV i 208-032 zum Thema Steigleitern, ist die regelmäßige Prüfung durch eine sachkundige Person durchzuführen.

    Gemäß der BetrSichV ist die sachkundige Person nicht definiert.


    Muss ich also zum Prüfen von Steigleitern eine spezielle Ausbildung haben, oder reicht z.B. eine Ausbildung zum Mechaniker und die Kenntnis z.B. der ASR A1.8 und er DGUV i 208-032?

    TÜV und Co sprechen bei ihren Ausbildungsangeboten meist von befähigten Personen.


    Wer prüft solche Art von Steigleitern in euren Betrieben?


    Danke und Gruß

    Harti

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  • Hallo Harti,


    bei uns werden die Steigleitern von Leiterbeauftragten (befähigte Person für Leitern und Tritte) einmal jährlich überprüft.


    Gruß

    Halil

  • Für das prüfen von Steigleitern, reicht es nicht aus wenn man befähigte Person für Tritte und Leitern ist. Dies ist eine gesonderte Ausbildung zur befähigten Person für Steigleitern nach DGUV 208-032.


    Gruß Thomas

  • Für das prüfen von Steigleitern, reicht es nicht aus wenn man befähigte Person für Tritte und Leitern ist. Dies ist eine gesonderte Ausbildung zur befähigten Person für Steigleitern nach DGUV 208-032.

    KomNet sieht das auch so


    Darf eine befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten auch Steigleitern bzw. Steigleitersysteme prüfen? (nrw.de)


    Steigleitern nach DGUV 208-032.

    "Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steigleitern hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Regeln, DIN-Normen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Steigleitern beurteilen kann"

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.


  • Hallo


    Die DGUV Information 208-032 beschreibt doch, was in "sachkundig" i.S.d. Information zu verstehen ist: Einschlägige Berufsausbildung + Erfahrung + Kenntnisse des relevanten Regelwerks. Welche Ausbildung der Unternehmer dann als adäquat erachtet, entscheidet er. Bei einem Floristen wird es natürlic schwer, diese entscheidung auch zu begründen.


    Die BetrSichV sagt nichts zur Sachkunde, weil es die dort nicht gibt. Hier ist die Rede von der "zur Prüfung befähigten Person". Und die ist in der TRBS 1203 genau beschrieben:

    einschlägige Berufsausbildung + ausreichende Erfahrung + zeitnahe (aktuelle) Berufserfahrung.


    Wenn das jemand nicht erfüllt, nützt auch kein Seminar bei Vereinen, die sonst Schraubendreher in rostige Bodenbleche stecken.


    PS: Wenn Anbieter Kurse für "befähigte Personen" anbieten, müssen Sie sich die Frage nach der Aktualität ihrer Angebote gefallen lassen. Die "befähigte Person" ist schon vor langer Zeit durch die "zur Prüfung befähigte Person" abgelöst worden.

    Auch hier lohnt ein Blick in´s Regelwerk ;)

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  • Welche Ausbildung der Unternehmer dann als adäquat erachtet, entscheidet er

    Aus dem Ergebnis der GFU

    Wenn das jemand nicht erfüllt, nützt auch kein Seminar bei Vereinen, die sonst Schraubendreher in rostige Bodenbleche stecken.

    Hör sich nach gewisser Abneigung an

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Aus dem Ergebnis der GFU

    Hör sich nach gewisser Abneigung an

    Nee, eher nach einem etwas ausgewiesenen Hang zur Realität.


    Wenn ich mir anschaue, wieviel Anbieter hahnebüchene Seminare für viel Geld anbieten - ich sage nur: "Gefahrstoffbeauftragter" - sollte man sich viel häufiger fragen, was denn eigentlich dahinter steckt. Wer prüft beispielsweise all die Anbieter? Wieviel Wert haben diese "Zertifikate" etc.pp.


    Ich glaube nicht umsonst haben hier die regelnden Institutionen ausnahmsweise mal mehr Wert auf berufliche Qualifikation und Erfahrung gelegt als üblicherweise - ob bewusst oder unbewusst lasse ich an dieser Stelle einmal offen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • hahnebüchene Seminare für viel Geld anbieten - ich sage nur: "Gefahrstoffbeauftragter"

    Kannst ja mal bei der DGUV nachfragen, denn deren Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) bietet auch so ein Seminar an. Da wird man in 3 Tagen zum Gefahrstoffbeauftragten, wobei die 3 Tage effektiv nur 2 sind.

    Die ganzen zur Prüfung befähigten Personen Vorgaben sind doch recht schwammig und dehnbar angelegt, warum nur? Statt den Prüforganisationen Aufträge zuzuschieben, hat man ihnen die Möglichkeit eröffnet entweder die Aufträge zu übernehmen, oder Mitarbeiter der potentiellen Kunden entsprechend zu schulen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.