Hallo in die Runde,
wir haben bei uns mehrere Silos in Betrieb welche für gelegentliche Wartungs- und Reparaturarbeiten mit Steigleitern mit Seitenholm und Rückenschutz ausgestattet sind.
Befestigungspunkte sind an den Silos angeschweißt, die Leiterelemente sind verschraubt.
PSAgA ist auf Grund der Konstruktion nicht vorgeschrieben. Gemäß der DGUV i 208-032 zum Thema Steigleitern, ist die regelmäßige Prüfung durch eine sachkundige Person durchzuführen.
Gemäß der BetrSichV ist die sachkundige Person nicht definiert.
Muss ich also zum Prüfen von Steigleitern eine spezielle Ausbildung haben, oder reicht z.B. eine Ausbildung zum Mechaniker und die Kenntnis z.B. der ASR A1.8 und er DGUV i 208-032?
TÜV und Co sprechen bei ihren Ausbildungsangeboten meist von befähigten Personen.
Wer prüft solche Art von Steigleitern in euren Betrieben?
Danke und Gruß
Harti