Entscheidungshilfe Absaugung ja/nein

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  • hallo Leute,

    kann mir einer sagen, wie ich bei meiner Gefährdunsgbeurteilung entscheide, ob eine Absaugung benötigt wird oder nicht? Gibt es da irgebdein Dokument/Tabelle woran man sich orientieren kann?

    Zb arbeitet bei mir einer mit Isooctan. Im SDB steht "Absaugung verwenden"

    Der Mitarbeiter arbeitet damit aber nur 1 mal die woche für 5 min mit ca 5 ml.

    Meiner Meinung nach geht das auch ohne Absaugung. Aber ich kann mir so eine Aussage ja nicht einfach aus den Fingern saugen.... mein einziges Indiz wäre "wir erreichen hier nicht den Arbeitsplatzgrenzwert" aber ist das immer auch gleich ein Kriterium, ob ein Abzug benötigt wird oder nicht?

    Wäre echt dankbar für Tipps!

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  • Diese Pauschalaussagen sind genauso wertvoll wie die Angabe "Geeignete Handschuhe benutzen".

    Mit der Tätigkeitsbeschreibung "1 mal die woche für 5 min mit ca 5 ml" hast Du schon etwas wichtiges beschrieben.


    Mach einfach eine komplette Gefährdungsbeurteilung, ggf. mit einer Checkliste für Gefahrstoffeinsatz einer BG und sieh Dir dabei die Verhältnisse vor Ort an. Womöglich reicht eine Belüftung des Raumes auch aus. Die Aussagen in den Sicherheitsdatenblättern geben leider oft nur einen Hinweis, wohin man sich orientieren muss.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Immer noch mein Favorit, Kochsalz:


    pasted-from-clipboard.png




    Fazit: Sicherheitsdatenblatt lesen - aber im Zweifel nicht Ernst nehmen!


    Dieses SDB ist nur ein beispiel. Ich kenne kein SDB zu Kochsalz, in dem diese Sachen nicht so drinstehen.


    Und weiter geht's:


    pasted-from-clipboard.png


    pasted-from-clipboard.png



    usw....


    Klar muss sein: wenn ich mit riesigen Salzmengen arbeite, und mit einem Kipper hin und her schiebe, während ein Mitarbeiter manuell nachhelfen muss, sind Hautschutz, Atemschutz, Augenschutz usw. durchaus ein Thema. Wobei hier der Kipper die größere Gefahr wäre...


    Wenn ich den Stoff in der (Groß)Küche verwende, ist das Datenblatt ein schlechter Scherz.


    Also - wie gesagt: Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen und Schutzmaßnahmen abstimmen. Eine halbwegs brauchbare Belüftung wird bei einer 5 ml-Flasche tropfenweise angwendet reichen, insbesondere, weil der Nutzer wohl eher gerne schnüffeln als lüften würde, und das soll auch nicht sein.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Der Mitarbeiter arbeitet damit aber nur 1 mal die woche für 5 min mit ca 5 ml.

    Moin.


    Das hört sich für mich jetzt nicht unbedingt nach einer Absauganlage an. Wir hatten ein ähnliches Problem mit Schweiß bzw. Lötrauchen.... Wenn man das so hört denkt man sich das Schlimmste dieser Welt. Wenn dann noch die Begleitumstände reinspielen ergibt sich ein ganz anderes Bild.

    Der Beschäftigte lötete zweimal die Woche für ca. 10 min an Kabelverbindungen für Kabelstränge. Und das an einem Arbeitstisch an einem Fenster einer großen Halle, wo sich der "Lötrauch" ausdehnen kann.


    Der Betriebsarzt, die GF, der Beschäftigte und ich kamen dann zu der Lösung und Einschätzung, dass er in diesem Zeitraum löten kann ohne geschädigt zu werden. Und wenn er die Gerüche als übelriechend wahrnimmt oder sich nicht "sicher ist", soll er das Fenster aufmachen. Und er soll sich natürlich nicht direkt ÜBER die Lötstelle beugen um den Rauch selbst "abzusaugen"...


    Ich würde an deiner Stelle mal den BA fragen. Das Messen von AGW ist immer ein Rießenaufwand, den man evtl. durch "Augen auf" umgehen kann.


    PS: Jetzt steinigt mich nicht gleich... wir suchen hier erst pragamtische Ansätze.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Der Beschäftigte lötete zweimal die Woche für ca. 10 min an Kabelverbindungen für Kabelstränge. Und das an einem Arbeitstisch an einem Fenster einer großen Halle, wo sich der "Lötrauch" ausdehnen kann.

    Klassischer Fall für eine kleine Lötrauchabsaugung mit Aktivkohlefilter, jährlich gewechselt. Blei ist immer drin - "Bleifrei" ist nur bleireduziert und hält nichts fest - und die 50 EUR (etwas schicker: 75-150 EUR) + jährlich Filter + DGUV V3-Prüfung sind nicht falsch angelegt.


    Ich bin für Risikominimierung, allerdings nicht, wenn man das Risiko nicht mehr messbar ist. Lötrauch ist heiß, steigt nach oben (in die Nase?). Klebedämpfe sind eher schwerer als Luft, bleiben im Bereich des Klebepunktes, bis sie weggeweht werden - unwahrscheinlich in Richtung Nase.

  • Hallo zusammen,


    Lernphase wie du deine GB erstellst liegt an dir. Wenn du Maßnahmen festlegst, in dem Fall "belüften ist ausreichend" dann ist das so.


    Man kann natürlich auch eine Messung durchführen, was deine Meinung noch untermauert.

    Aber ich würde da die Kirche mal im Dorf lassen.


    Waze Baby Royalty hat es schön auf den Punkt gebracht.


    Die Frage die sich mir stellt ist welche Aufgabe hast du in dem Betrieb?


    Bereichsverantwortlicher? Dann ok dann weißt du das 1*pro Woche 5min ca 5ml Maßnahme belüften ok


    Fasi? wenn ja,warum erstellst du die GB?( Jaja altes Thema Fasi und GBs erstellen) und bist du dir dann sicher das die Aussage "1*pro Woche 5min ca 5ml"

    auch paßt?


    MfG


    Jens

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

  • Lötrauch ist heiß, steigt nach oben (in die Nase?).


    Und er soll sich natürlich nicht direkt ÜBER die Lötstelle beugen um den Rauch selbst "abzusaugen"...

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    Mike

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  • Bei der Fragestellung mit einem Stoff und definierter Umgangsmenge und Zeit, bietet sich doch das EMKG gerade zu an um die GBU entsprechend zu erstellen. Sofern freie Lüftung möglich ist dürfte diese hier ausreichen.

    Überschlägige Rechnung. Du hast 5ml, das entspricht bei einer Dichte von 0,69g/ml somit 3,45g.

    Der AGW liegt bei 2400mg/m³ => bei vollständiger Verdampfung benötigst Du 3,45g/2,4g/m³=1,43m³ Luftvolumen in den das Isooctan verdampft um den AGW zu erreichen.

    Ich gehe einmal davon aus, dass nicht alles verdampft und der Luftraum dürfte auch deutlich größer sein. Somit keine Absaugung erforderlich, aber eben eine Lüftung um die Belastung zu minimieren. Wie man dann lüftet, kannst Du entscheiden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja, da ist dieses P in TOP.... Das wir nicht mögen :D

    Doch. Ich mag das, gelegentlich. Das zeigt nämlich in gewissen Situationen dass wir die Beschäftigten für "voll" nehmen. Bei der Begehung des Arbeitsplatzes haben wir dem BS erklärt dass er seinen Rüssel nicht direkt darüberhalten soll. Dann hat er uns angeschaut als wären wir nicht ganz dicht.


    Er hat sowas gesagt wie, das würde keiner machen, der noch alle Latten am Zaun hat. 1. Stinkt das 2. sind die Dämpfe nicht gesund und 3. man sieht nicht, wo man hinlötet. Er ist ausgebildeter Elektriker und arbeitet seit Jahren an den Schaltschränken (jaja... machen wir schon immer so).


    Es ist zudem ein Steharbeitsplatz (wie schon geschrieben. 10min/2x die Woche. Der hat gar nicht die Möglichkeit sich darüberzubeugen.


    Bei der Fragestellung mit einem Stoff und definierter Umgangsmenge und Zeit, bietet sich doch das EMKG gerade zu an um die GBU entsprechend zu erstellen. Sofern freie Lüftung möglich ist dürfte diese hier ausreichen.

    Überschlägige Rechnung. Du hast 5ml, das entspricht bei einer Dichte von 0,69g/ml somit 3,45g.

    Der AGW liegt bei 2400mg/m³ => bei vollständiger Verdampfung benötigst Du 3,45g/2,4g/m³=1,43m³ Luftvolumen in den das Isooctan verdampft um den AGW zu erreichen.

    Ich gehe einmal davon aus, dass nicht alles verdampft und der Luftraum dürfte auch deutlich größer sein. Somit keine Absaugung erforderlich, aber eben eine Lüftung um die Belastung zu minimieren. Wie man dann lüftet, kannst Du entscheiden.

    .... dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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    Mike

  • Halloo Qui,


    Octan hat einen AGW von 2,4 g/m³, Überschreitungsfaktor 2

    d.h. es dürfen vier mal pro Schicht 4,8 g Octan in einem m³ Luft enthalten sein.


    5 ml Octan entspricht 3,5 Gramm.

    Wenn das Octan vollständig verdampfen würde (was es natürlich nicht tut) hätte man bei gleichmäßiger Verteilung in einem Abstand von 1 m von der Emissionsquelle (ohne Luftwechsel, bei gleichmäßiger, halbkugelförmiger Verteilung- ich gehe mal davon aus, dass er Umgang auf einem Tisch stattfindet ) mit einer worst-case Konzentration von 1,7 g/m³ zu rechnen.

    In der Realität ist natürlich nur ein Bruchteil der 5 ml verdampft und selbst ohner technische Lüftung ist der Luftwechsel deutlich größer als 0, man hatalso wesentlich weniger als die berechneten 1,7 g/m³ zu erwarten.


    Das ist eine "geringe Gefährdung" im Sinne der GefStoffV


    Keine Maßnahmen erforderlich.


    Gruß

    Schmandhoff

  • (...) Es ist zudem ein Steharbeitsplatz (wie schon geschrieben. 10min/2x die Woche. Der hat gar nicht die Möglichkeit sich darüberzubeugen.


    .... dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Das kommt hin.


    In meinem Fall waren es Entwickler - am Tisch, drübergebeugt mit Lupe... Nahe dran... Da ist kein Dampfmolekül woanders hin, als zur Nase.


    Sie haben trotzdem sehr selten gelötet - eigentlich nur alle Nase lang umgelötet, wenn sie etwas an den Bauteilen geändert haben. 99% der Zeit haben sie programmiert, und wenn die Hardware nicht zur Software gepasst hat,, die sie gerade geschrieben haben, haben sie gelötet.


    Die kleinen Filter sind SEHR gerne angenommen worden.

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  • vielen dank für die Kommentare! Also lag ich nicht so falsch mit der Aussage, dass beim nicht Erreichen des AGW's auch keine Absaugung vorhanden sein muss.

    EMKG hab ich auch angewendet und lande da auch bei "geringe Maßnahmen" = keine Absaugung

    Also nehme ich mit, dass AGW und EMKG + einbisschen Verstand die Bewertungskriterien, die man zur Bewertung ob Abzug/kein Abzug nutzen kann.

    Danke euch!

  • Hallo Qui,

    das SDB des Herstellers ist imer so ne Sache. Damit habe ich auch meine Probleme, weil da manche Eigenschaften einfach nicht drin stehen. ich verwende bei Unklarheit immer die Sicherheitsdatenblätter Stoffdatenbank der IFA IFA Stoffdatenbank .


    Bei "Isooctan" steht das es schwerer als Luft ist. Damit würde ein klassischer Abzug sowieso wenig bringen. Die Begründung "man erreiche die MAK Werte nicht" ist für mich kein Grund darauf zu verzichten, wenn der Mitarbeiter gefährdet würde und wenn es nur Kopfschmerzen wären.

    Substitution ist die nächste Frage!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Schweiß bzw. Lötrauchen.... Wenn man das so hört denkt man sich das Schlimmste dieser Welt. Wenn dann noch die Begleitumstände reinspielen ergibt sich ein ganz anderes Bild.

    Der Beschäftigte lötete zweimal die Woche für ca. 10 min an Kabelverbindungen für Kabelstränge. Und das an einem Arbeitstisch an einem Fenster einer großen Halle, wo sich der "Lötrauch" ausdehnen kann.


    für so Mini Lötungen gibt es auch Mini "Absaugung" - wie ein Computerlüfter, pustet dann durch ein Aktivkohlefilter.