Angebotsvorsorge filtrierende Halbmasken

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  • Moin,

    wieso kann ich die Auflagen nicht erfüllen? Wer eine Tragedauer von dreißig Minuten zusammenbekommt, bekommt eine Vorsorge angeboten. Wo ist da das Problem?

    Gruß Frank

    Wir haben ebenfalls eine Tragpflicht, ähnlich dem, wie Du es beschrieben hast --> das gilt für 1.300 Mitarbeiter an einem Standort, zzgl. vier Kliniken,

    und 5 weiteren Dienstorten, mit insgesamt 2 BA.

    Deswegen meine Frage in #13.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wenn man sich jetzt die Erläuterungen der Kobas durchliest und dort eine Tragezeitbegrenzung von 120 Minuten für FFP1mit Ausatemventil und MNBs empfohlen wird, und die >30 Minuten Tragezeit in der DGUV-R ebenfalls eine Empfehlung sind. Kann man dann nicht auch die Grenze für Arbeitsvorsorge auch bei 120 Minuten ziehen?

    Die 120 Minuten sind der empfohlene Wert für "normal schwere Arbeit"; die Tabelle 32 in Anhang 2 musst du in Verbindung mit Tabelle 33 betrachten.
    Bei einem AMV (Atemminutenvolumen) von weniger als 20 l/min hast du einen Anpassungsfaktor von 1,5 - sprich 180 Minuten ununterbrochene Tragezeit.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Micha_K

    Ich denke mal, das wird Guudsje nicht gut finden. Es war ja nur als Beispiel gedacht. Bei uns in den Kliniken sieht es ja nicht anders aus.

    Wenn unsere Therapeuten Gruppensitzung haben, sitzen alle mit Maske im Raum. Zeitdauer bis zu 2 * 45 Minuten.

    Ähnliches gilt für unsere Sport-Physios.

    Ich habe leider kein Sarkasmus-Schild gefunden...

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • :96::53::134:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    na gut. Weil Du Pälzer bist, schimpfe ich jetzt mal nicht. Du wirfst hier Tragezeitbegrenzung und tägliche Tragezeit durcheinander. Das eine hat mit dem anderen im Sinne der DGUV-R 112-190 nichts zu tun. Einmal geht es darum, wie lange darf ich fortwährend Atemschutz tragen, und einmal geht es darum, ab welcher täglichen Tragedauer ist die Vorsorge anzubieten. Deine Verknüpfung ist so nicht zulässig.

    Gruß Frank

    ja, ich habe mir die Frage gerade ebend selbst beantwortet. Tut mir leid, dich belästigt zu haben. Hat ein wenig gedauert.

    Trotzdem Danke.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    da das mit der ersten Antwort so super funktioniert hat, schiebe ich gleich die nächste Frage nach. ;)

    Nach der Stellungnahme des KOBAS vom 07.10.2020, ...kumuliert die 30 Minuten am Tag.....

    Gruß Frank

    In der Stellungnahme steht aber nichts von 30min. Im Nachfolgenden Absatz wird von

    Die DGUV-Regel 112-190 empfiehlt für partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil (einschließlich FFP1) bei mittelschwerer Arbeit ... und fortwährenden Gebrauch eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten.

    Daher haben wir bei unserer tollen Tragepflicht die 2 Stunden für mittelschwere Tätigkeiten und für Büro = leichte Tätigkeit wurde dies dann verdoppelt.

    Wo ich dann wieder bei deiner Eingangsfrage bin. Meine Antwort dazu: keine Angebotsvorsorge, weil

    Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden.

  • Meine Antwort dazu: keine Angebotsvorsorge, weil

    Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden.

    Moin,

    Kurzzeitgeräte würden dann greifen, wenn die tägliche Tragedauer 30 Minuten nicht übersteigt.

    Daher haben wir bei unserer tollen Tragepflicht die 2 Stunden für mittelschwere Tätigkeiten und für Büro = leichte Tätigkeit wurde dies dann verdoppelt.

    :/ Sprung von der Arbeitsschwere Kategorie 2 zur Kategorie 1 = Sprung von Anpassungsfaktor 1 auf 1,5.

    2h x 1,5 = 3h ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (15. Oktober 2020 um 13:12)

  • Wir geben den Mitarbeitern ein Handblatt zu FFP2 Masken aus, auf dem das Angebot der Vorsorge steht. Bisher wollte die aber noch niemand, weil man die nicht im Haus machen kann sondern zum Arzt fahren muss.

    Wegen den OP Masken und Alltagsmasken muss man laut unserem Betriebsarzt nichts machen, da bei denen der Atemwiederstand zu gering ist.

  • Meine Antwort dazu: keine Angebotsvorsorge, weil

    Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden.

    Vorsicht!
    Mit "Kurzzeitgeräten" sind keine filtrierenden Masken gemeint, sondern Regenerationsgeräte nach DIN 58651 Teil 2: Atemschutzgeräte; Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff; Teil 2: Kurzzeit-Regenerationsgeräte für leichte Arbeit; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
    Dieser Satz betrifft eine ganz andere Liga von Atemschutzgeräten!

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Das seht ihr alle richtig, wurde hier aber seitens des BA so kommuniziert und von oben hingenommen. Es ist ein Fallbericht. Ich habe dazu keine Stellung bezogen da nur Extern als Auditor eingesetzt.

  • Hallo Frank,

    aber Gott sei Dank war Geld bei uns noch nie ein Grund keine Maßnahmen im Gesundheitsschutz umzusetzen.

    selbst bei Kunden, die einen ordentlichen Etat für den Arbeitsschutz zur Verfügung stellen, spielt es eine Rolle ob die Maßnahmen notwendig sind, oder "lediglich" empfohlen werden. Wenn man so wie ich als Externer berät, muss man darauf leider besonders achten.

    Super, dass es bei euch so präventiv gehandhabt wird und lieber einmal mehr, als einmal zu wenig investiert wird! :thumbup:

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Kennst mich doch :S

    Wenn es am Geld scheitert, läuft in dem Laden etwas falsch. Wobei es natürlich Dinge gibt, bei denen der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren Nutzen steht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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