Angebotsvorsorge filtrierende Halbmasken

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  • Moin,


    nach der DGUV-Regel 112-190 gilt für die Angebotsvorsorge beim Benutzen von Atemschutz der Gruppe 1 folgendes:


    Zitat von DGUV-R 112-190

    Arbeitsmedizinische Vorsorge


    Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen . Für die Gruppe 1 ist durch den Unternehmer eine Angebotsuntersuchung anzubieten
    Diese Untersuchungen können unterbleiben bei Verwendung von:

    Atemschutzgeräten, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen . Sie belasten den Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist .Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstütze Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann.

    Atemschutzgeräten der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag benutzt werden .Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden .

    Beziehen sich diese 30 Minuten auf eine fortwährende Tragedauer oder auf die über den Tag kumulierte Tragedauer?


    Hintergrund: Um die Akzeptanz für das Maskentragen in der Bevölkerung zu erhöhen, ist man bei uns auf die grandiose Idee gekommen, eine Maskenpflicht in unseren Gebäuden einzuführen, wenn man sich im "öffentlichen" Bereich bewegt. Bedeutet z.B. für mich:


    06.00 Uhr - Zutritt zum Gebäude mit Maske und dann Richtung Einzelbüro mit Maske

    06.01 Uhr - Eintreffen im Büro Maske runter

    06.05 Uhr - Maske auf Richtung Teeküche Tee kochen

    06.07 Uhr - Eintreffen im Büro Maske runter

    06.49 Uhr - der Tee drückt, also Maske auf und ab Richtung 00

    06.52 Uhr - Eintreffen im Büro Maske runter

    07.18 Uhr - Zeit für die erste Zigarette Maske auf und wieder raus aus dem Gebäude

    07.23 Uhr - Eintreffen im Büro Maske runter

    07.35 Uhr - Der erste Beschäftigte, der etwas zum Tragen der Masken wissen möchte, schlägt auf - Maske auf zur Beratung

    07.53 Uhr - Ich konnte seine Fragen beantworten, und er geht - Maske wieder runter


    usw. usw.


    Den Tag über bekomme ich die dreißig Minuten locker zusammen. Löst das jetzt eine Angebotsvorsorge aus, obwohl die eigentliche Belastung immer nur ein paar Minuten dauert? Bitte keine Hinweise "Frag' den Betriebsarzt". Das läuft parallel, aber trotz seines wirklich tollen Einsatzes säuft der BA momentan in Anfragen und Beratungen usw. vollkommen ab, so dass ich nicht mit einer zeitnahen Antwort rechne.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin

    Aussage unseres Regierungspräsidium:

    30 min arbeitstäglich, d. h Zeit wir kumuliert.

    (Ging hier um schwangere Anästhesitin im OP mit selektiven Patienten und mehrfaches kurzes Tragen einer FFP Maske zwecks Extubation.

    Wg sich ergebender Angebotsvorsorge wurde keine Zustimmung für diese Tätigkeit erteilt).

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    3 Mal editiert, zuletzt von de Uil ()

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  • Moin,


    da das mit der ersten Antwort so super funktioniert hat, schiebe ich gleich die nächste Frage nach. ;)


    Nach der Stellungnahme des KOBAS vom 07.10.2020, werden die Communitymaske sowie die medizinischen Gesichtsmasken hinsichtlich der DGUV-R 112-190 den filtrierenden Halbmasken mit Ausatemventil mehr oder minder gleichgestellt, was die Tragedauer und den Atemwiderstand angeht. Demzufolge wäre für jeden Beschäftigten, der kumuliert die 30 Minuten am Tag erreicht, eine Angebotsvorsorge vorzusehen? Das ist zumindest für mich die logische Konsequenz der habe ich einen Denkfehler?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ....welche Art von ATEMSCHUTZ trägt man denn so?


    Grüß dich

    In diesem Beitrag geht es um Filtrierende Masken der Gruppe 1 (s. Ausgangsthread) z. B. FFP1 8|

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo Frank,

    Demzufolge wäre für jeden Beschäftigten, der kumuliert die 30 Minuten am Tag erreicht, eine Angebotsvorsorge vorzusehen?

    ich würde dieser Aussage nicht zustimmen. Es kann so festgelegt werden.


    Zitat

    Die vorliegende Empfehlung ist als Hilfestellung und Orientierung für die Betriebe einzuordnen, sinnvolle Tragezeiten für die Beschäftigten festzulegen, nicht als verbindliche Vorgabe.

    Da mit der Empfehlung Kosten einhergehen, würde ich dem AG lediglich den Hinweis auf diese Empfehlung geben.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ich würde dieser Aussage nicht zustimmen. Es kann so festgelegt werden.

    Moin Stephan,


    ja den Passus habe ich gelesen, dass es nur eine Empfehlung ist. Leider ist die Datenlage relativ dünn, da keine gesicherten wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt werden können. Deswegen empfehle ich, den sicheren Weg zu wählen, dass sich die Beschäftigten, die die dreißig Minuten pro Tag "knacken" melden, damit ich eine Vorsorge anbieten kann. Dieses Jahr fliegt mir im Gesundheits- und Arbeitsschutz sowieso mein Budget um die Ohren, aber Gott sei Dank war Geld bei uns noch nie ein Grund keine Maßnahmen im Gesundheitsschutz umzusetzen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Habe ich glatt überlesen. Mea culpa!

    Sollte mir das laaangsaame Lesen angewöhnen ;)


    Danke Guudsje für die Antwort.

    max nix. da sind mir schon gnz andere dinge hier passiert :(

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    Gruß Mick

  • Die Frage ist: was machen Chirurgen mit der Vorsorge? Angebot? Pflicht?


    Wobei die Pragmatische Vorgehensweise wäre, die "Maske" als Kleidungsstück zu betrachten (willkürlich), und erst im Fall, dass der Mitarbeiter Beschwerden hat, die Vorsorge zu klären.


    Es muss klar sein, dass jede Abweichung von den Regeln faktisch ein Arbeitsverbot darstellt.


    Alles andere artet in "Shutdown" aus - denn die Betriebsärzte werden es nicht leisten, allen Mitarbeitern die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit zu gewährleisten.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Guudsje

    bauco

    Wenn man sich jetzt die Erläuterungen der Kobas durchliest und dort eine Tragezeitbegrenzung von 120 Minuten für FFP1mit Ausatemventil und MNBs empfohlen wird, und die >30 Minuten Tragezeit, ab der eine Angebotsvorsorge empfohlen wird, in der DGUV-R ebenfalls eine Empfehlung sind. Kann man dann nicht auch die Grenze für Angebotsvorsorge auch bei 120 Minuten ziehen?


    ==> anscheinend nicht. Das eine ist die Zeit, ab der eine Vorsorge für den MA empfohlen wird. Also eine Kontrolle für den MA.

    Das andere ist die Begrenzung der Tragezeit, ab der eine Tragezeitpause f. den MA gefordert wird.

    Frage beantwortet. :wacko:

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    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

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  • Die Frage ist: was machen Chirurgen mit der Vorsorge? Angebot? Pflicht?

    Jeder Normalbegabte, der die DGUV-R 112-190 lesen kann und weiß, in welcher Geräteklasse wir uns befinden, wird diese Frage korrekt beantworten.

    Wobei die Pragmatische Vorgehensweise wäre, die "Maske" als Kleidungsstück zu betrachten (willkürlich), und erst im Fall, dass der Mitarbeiter Beschwerden hat, die Vorsorge zu klären.

    Okay, dann sind ab sofort alle Bildschirme bei uns Fernseher, und erst wenn die Mitarbeiter Beschwerden haben, biete ich eine Vorsorge an. Was an Deinem Vorschlag pragmatisch sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Es muss klar sein, dass jede Abweichung von den Regeln faktisch einen Arbeitsverbot darstellt.

    :?::?::?: Müssen wir aber auch nicht weiter diskutieren, denn bei meiner Frage geht es um etwas anderes.


    Gruß Frank

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  • Wobei die Pragmatische Vorgehensweise wäre, die "Maske" als Kleidungsstück zu betrachten (willkürlich), und erst im Fall, dass der Mitarbeiter Beschwerden hat, die Vorsorge zu klären.

    Und ich dachte bisher, dass Arbeitsschutz Präventiv ist. Dann brauch ich ja auc keine GBU mehr. Ich warte bis der / die Träger/*in anfängt zu röcheln.......

    Also manchmal.....

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    Gruß Mick

  • (...)

    :?::?::?: Müssen wir aber auch nicht weiter diskutieren, denn bei meiner Frage geht es um etwas anderes.


    Gruß Frank

    Nachdem ich mit Dir in der "logischen Konsequenz" zustimme, weiß ich mit Deinem Posting nicht viel anzufangen.


    Meine Aussage bezieht sich auf: "Ja, das ist die logische Konsequenz, aber ich kann die Auflagen nicht erfüllen. Und was tue jetzt?".

  • Die zeitoptimierte Version sieht so aus:


    06.00 Uhr - Zutritt zum Gebäude mit Maske und dann Richtung Einzelbüro mit Maske

    06.01 Uhr - Eintreffen im Büro Maske runter

    06.05 Uhr - Den von daheim mitgebrachten Tee in der von daheim mitgebrachten Tasse im eigenen Büro trinken

    06.07 Uhr - entfällt (Eintreffen im Büro Maske runter)

    06.49 Uhr - Die daheim angelegte MoliCare-Bodygard (https://tinyurl.com/y3w4jnz5) kommt zum Einsatz

    06.52 Uhr - entfällt (Eintreffen im Büro Maske runter)

    07.18 Uhr - Das Nikotinkaugummi kommt zur Anwendung

    07.23 Uhr - entfällt (Eintreffen im Büro Maske runter)

    07.35 Uhr - Der erste Beschäftigte, der etwas zum Tragen der Masken wissen möchte, schlägt auf:
    Er bleibt brav hinter der Plexiglasscheibe in der Tür auf dem Flur stehen

    07.53 Uhr - Ich konnte seine Fragen beantworten, und er geht - entfällt (Maske wieder runter)


    So kannst Du alleine in der ersten 2 Stunden 12 Minuten mehr mit Arbeit ausfüllen... :82:

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Moin,


    wieso kann ich die Auflagen nicht erfüllen? Wer eine Tragedauer von dreißig Minuten zusammenbekommt, bekommt eine Vorsorge angeboten. Wo ist da das Problem?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Micha_K


    Ich denke mal, das wird Guudsje nicht gut finden. Es war ja nur als Beispiel gedacht. Bei uns in den Kliniken sieht es ja nicht anders aus.

    Wenn unsere Therapeuten Gruppensitzung haben, sitzen alle mit Maske im Raum. Zeitdauer bis zu 2 * 45 Minuten.

    Ähnliches gilt für unsere Sport-Physios.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Wenn man sich jetzt die Erläuterungen der Kobas durchliest und dort eine Tragezeitbegrenzung von 120 Minuten für FFP1mit Ausatemventil und MNBs empfohlen wird, und die >30 Minuten Tragezeit in der DGUV-R ebenfalls eine Empfehlung sind. Kann man dann nicht auch die Grenze für Arbeitsvorsorge auch bei 120 Minuten ziehen?

    Moin,


    na gut. Weil Du Pälzer bist, schimpfe ich jetzt mal nicht. Du wirfst hier Tragezeitbegrenzung und tägliche Tragezeit durcheinander. Das eine hat mit dem anderen im Sinne der DGUV-R 112-190 nichts zu tun. Einmal geht es darum, wie lange darf ich fortwährend Atemschutz tragen, und einmal geht es darum, ab welcher täglichen Tragedauer ist die Vorsorge anzubieten. Deine Verknüpfung ist so nicht zulässig.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.