"PSA" Sonnenbrille

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  • Moin


    auch wenn der Sommer vorbei ist und die AMR 13.3 "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag" nur auf Hautschutz eingeht, mach ich mir schon einige Zeit meine Gedanken zu Augenschutz.


    Bestätigt hat mir das ein Artikel vom DGUV Forum 7/2020

    Auszug:

    Nicht nur schädlich für die Haut

    Nicht nur die Haut, das größte Organ des Menschen, nimmt Schaden. UV-Strahlen wirken zudem schädlich auf die Augen. Akute hohe Expositionen gegenüber UV-Strahlung können zu Entzündungen der Bindehaut und der Hornhaut der Augen führen. Die Symptome reichen von milden Irritationen, erhöhter Lichtempfindlichkeit und vermehrtem Tränenfluss bis zu starken Schmerzen. Sie treten in Abhängigkeit von der Strahlungsintensität wenige Minuten bis einen Tag nach der Exposition auf und sind reversibel. Bei dauerhafter Einwirkung von UV- und Infrarotstrahlung kann es durch Proteinveränderungen zur Pigmentierung und Eintrübung der Linse, dem grauen Star, kommen. Dieser Prozess schreitet immer weiter fort und kann nicht rückgängig gemacht werden.


    Persönliche Schutzmaßnahmen

    Da sogar gebräunte Haut über keinen nennenswerten Eigenschutz verfügt, sind personenbezogene Schutzmaßnahmen unverzichtbar. Die folgenden UV-Schutzmaßnahmen gelten ausnahmslos für alle Beschäftigten, die sich am Arbeitsplatz oder in Freizeit und Urlaub im Freien aufhalten:

    • ...
    • Tragen einer geeigneten Sonnenbrille (nach DIN EN 166 und DIN EN 172).
    • UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50, sollte dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist. Wichtig ist, vor allem die „Sonnenterrassen“ – Nase, Ohren, Lippen, Nacken und Hände – regelmäßig, am besten alle zwei Stunden, einzucremen.

    Sonnencreme wird seitens unseres AG schon gestellt, Sonnenbrillen bisher maximal bei Bademeistern o.ä.

    Dennoch z. B. der Müllwerker, Gärtner, Ordnungsamt (z.B ruhender Verkehr) haben meiner Meinung dennoch eine nicht unerhebliche UV Belastung. der Augen.


    Leider macht sich der graue Star erst Jahre später bemerkbar. Und über die Anerkennung als Berufserkrankung wird sich sicher noch (fast) keiner Gedanken gemacht haben.

    Natürlich kann sich jeder eine eigene Sonnenbrille leisten (Brillenträger sind erstmal außen vor, da normale Gläser auch schon einen UV Schutz haben.)....aber wenn ich mich umsehen, tragen selbst im Sommer die wenigsten Beschäftigen, die draußen arbeiten, eine Sonnenbrille.


    Wie weit geht eurer Meinung nach die Sorgfaltspflicht des AG oder ist hier der Arbeitnehmer selber in der Pflicht, da er ebenfalls in seiner Freizeit auch selber "auf seine Augen aufpassen muss".

    Aber bis vor einiger Zeit wurde auch keine Sonnencreme gestellt.


    Ich freue mich über eine angeregte Diskussion, na mal sehen, ob sie Coronafrei bleibt.

    Spannend wäre , wenn sich auch ein paar Arbeitsmediziner äußern würde.






    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

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  • Es wird wohl wieder mal auf ein "kommt drauf an" hinauslaufen.


    Hier sagt komnet etwas dazu:


    Wie immer geht es um die Gefährdungsbeurteilung und die konkrete Arbeitssituation.


    Oder hier für Schwimmmeister:


    "Kommt der Arbeitgeber nach vorangegangener Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass das Tragen von Sonnenbrillen als Teil der persönlichen Schutzausrüstung von Schwimmmeistern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als eine Arbeitsschutzmaßnahme erforderlich ist, so hat er diese den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen (§§ 3, 4 u. 5 Arbeitsschutzgesetz)."


    Also: GBU erstellen, Sonnebrille zur Verfügung stellen, Leute unterweisen. Dabei müssen die Leute natürlich auch wissen, unter welchen Bedingungen die Brille nicht mehr getragen werden sollte. Ich will jetzt nicht von "Überprotektion in der Dämmerung" sprechen, aber DGUV V0 sollte immer mit unterwiesen werden...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Grüß dich de Uil,


    wir haben allen Staplerfahrern Schutzbrillen mit Polarisationsfilter zur Verfügung gestellt. Diese werden auch sehr gut angenommen und erleichtern das Arbeiten, nach Aussage unserer Fahrer.


    Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen wurden bereits entsprechend angepasst.



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Hallo de Uil,


    ich empfehle den Arbeitgebern mit Personal im Außendienst immer auch Sonnenbrillen bei der PSA zu berücksichtigen. Ich finde das sollte mittlerweile genauso Standard sein wie Sonnencreme, vor allem bei MA in exponierten Bereichen (z.B. Kranführer, Dachdecker).

    Sonnenbrillen haben aber leider auch das Problem, dass sie die Wahrnehmung einschränken. Deswegen ist die Akzeptanz bei den MA nicht in allen Bereichen so hoch wie man das für eine PSA mit so einem hohen Lifestylecharakter erwarten könnte.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Es wird wohl wieder mal auf ein "kommt drauf an" hinauslaufen.

    Sehr schön, an die hatte ich beim Posten gerade mal nicht gedacht.

    Aber die genannten sind Spezialfälle.

    Mir schwebt eher sowas vor, wie eine generelle Regelung wie bei obiger AMR, ab z. B. 1h arbeitstäglich in der Sonne-> wird PSA Sonnebrille gestellt.

    bauco macht das ja schon in die Richtung

    Meist ergibt ja die GB dass, was ich berate. Daher will ich einfach mal wissen, was die allgm Tendenz ist.

    Und unsere Arbeitsmedizin ist hier sicher auch maßgeblich,

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Sehr schön, an die hatte ich beim Posten gerade mal nicht gedacht.

    Aber die genannten sind Spezialfälle.

    Mir schwebt eher sowas vor, wie eine generelle Regelung wie bei obiger AMR, ab z. B. 1h arbeitstäglich in der Sonne-> wird PSA Sonnebrille gestellt.

    Du suchst Kriterien, an die Du das Tragen der Sonnenbrille koppeln kannst?

    Die AMR listet meines Wissens Bedingungen für die Notwendigkeit von Maßnahmen, wobei nur die Expositionsdauer beschrieben wird, nicht aber die UV-Stärke, die ich sehr interessant finden würde.

    Vielleicht orientierst Du dich wirklich am besten an den Hautschutzregeln und nimmst den UV-Index dazu?


    BAuA-Broschüre Licht und Schatten

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Mir schwebt eher sowas vor, wie eine generelle Regelung wie bei obiger AMR, ab z. B. 1h arbeitstäglich in der Sonne-> wird PSA Sonnebrille gestellt.

    Obacht! WENN Du schon eine Sonnenbrille als PSA definierst und dafür Gründe hast - DANN gehören auch Vorgaben zur Tragepflicht dazu. Das Du die Brille nur "stellst" ist hier dann nicht mehr ausreichend!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Jupp habe ich auf dem Schirm...trotzdem danke.

    Vermute aber, Sonnenbrille für MA die antsprechend AMR 13.3 draussen schaffen, gibt es erst standartmäßig mit einer entsprechenden Regel....

    Denke aber, könnte auf Einzelfall Ausnahmen hinwirken.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin,


    ich muss diese "Themenleiche" nochmals ausbuddeln. Von der BAuA gibt es eine schöne Memocard UV-Index und anzuwendende Schutzmaßnahmen. Da wird klipp und klar das Tragen einer Sonnenbrille aufgeführt, ohne dass nach Tätigkeiten unterschieden wird.


    Ich bin hin und her gerissen. Klar macht das Tragen einer Sonnebrille Sinn, aber diese als PSA bereitstellen inklusive Trageverpflichtung? Da tue ich mich gedanklich noch etwas schwer. :/


    Wenn ich die Memo-Card an die Beschäftigten rausgebe, dürfte der nächste logische Schritt die Frage nach der Sonnebrille sein. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Stellt ihr denn alles andere bereit, was auf der Memocard steht? Wer ohnehin angepasste lange Kleidung und Sonneschutzcreme hat und vielleicht sogar den Hut, der hat doch sicher schon früher nach einer Sonnenbrille gefragt?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Die Memocard steht ja auch unter den "Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten" der baua.


    Eine Tragepflicht müsste man auch ausdifferenzieren: Zu welcher Tageszeit und bei welcher Tätigkeit zu tragen? Wer prüft zu Schichtbeginn den UV-Index und gibt ihn allen MA bekannt? Wurde unterwiesen, dass die Brille in Tunneln abzunehmen ist? usw ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Zu welcher Tageszeit und bei welcher Tätigkeit zu tragen? Wer prüft zu Schichtbeginn den UV-Index und gibt ihn allen MA bekannt? Wurde unterwiesen, dass die Brille in Tunneln abzunehmen ist? usw ...

    Moin,


    genau das ist der Knackpunkt. Ich kann es nicht in allen Einzelheiten regeln, deswegen tendiere ich eher dazu, dass als "Goodie" an die Beschäftigten zu geben und nicht als PSA zu deklarieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hach ich liebe solche Dinger...


    Ab UV Index 6 besteht demnach faktisch ein Arbeitsverbot wenn kein Schatten da ist...also wenn ich das Memo ernst nehme.


    Sonnenschein ist für mich nach wie vor kein arbeitsschutzrelevanter Faktor, den ein AG in einem solchen Masse berücksichtigen muss. Dadurch hervorgerufene Temperaturen sind als Belastung in Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe sehr wohl zu betrachten...

    Eine Sonnenbrille würde ich nicht als PSA einstufen. Wenn ein MA eine Sonnenbrille tragen möchte, kann er das ja jederzeit tun...


    Wenn also beispielsweise ein Bademeister Brillenträger ist, wird ihn kein AG mit einer solchen auf seine Kosten ausrüsten - aber bei einer Sonnenbrille sieht das anders aus?!?!? Nur am Rande: wenn ich jetzt darauf bestehe, diesen Bademeister mit einer Brille zu "schützen", bestehe ich dann auch auf lange Kleidung im Schwimmbad zum Schutz vor Hautkrebs?!?!


    Anyway, ich betrachte solche Empfehlungen genau als das - Empfehlungen. Und solche Empfehlungen können sich in der Tat auch mal an AN wenden. Ich würde also diese Empfehlung sehr wohl den MA mitteilen, oder, wer es so formulieren möchte, "unterweisen". Daraus leite ich jedoch keinesfalls die Verpflichtung eines AG ab, die MA mit Sonnenbrillen auszustatten...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • genau das ist der Knackpunkt. Ich kann es nicht in allen Einzelheiten regeln, deswegen tendiere ich eher dazu, dass als "Goodie" an die Beschäftigten zu geben und nicht als PSA zu deklarieren.

    An verschiedenen Stellen wird erklärt, dass die Sonnebrille nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung als PSA ausgegeben werden muss.

    Beispiele:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/18391

    https://etem.bgetem.de/3.2018/etem/fuer-jeden-die-richtige


    Wie Du schon sagst, muss man es nur richtig deklarieren...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Daraus leite ich jedoch keinesfalls die Verpflichtung eines AG ab, die MA mit Sonnenbrillen auszustatten...

    Moin Michael,


    ich habe mit der Bereitstellung kein Problem, will nur den ganzen Rattenschwanz, der hinten dran hängt, wenn ich es als PSA deklariere, verhindern. Wir reden nicht über horrende Kosten. Für 10EUR beklommt man von den namhaften Herstellern schon etwas gescheites.


    Hier werden sie geholfen. Besten Dank für Eure Meinungen.


    So, gerade 20 Brillen mit UV-400 für 98 EUR bestellt. :)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.