Moin
auch wenn der Sommer vorbei ist und die AMR 13.3 "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag" nur auf Hautschutz eingeht, mach ich mir schon einige Zeit meine Gedanken zu Augenschutz.
Bestätigt hat mir das ein Artikel vom DGUV Forum 7/2020
Auszug:
Nicht nur schädlich für die Haut
Nicht nur die Haut, das größte Organ des Menschen, nimmt Schaden. UV-Strahlen wirken zudem schädlich auf die Augen. Akute hohe Expositionen gegenüber UV-Strahlung können zu Entzündungen der Bindehaut und der Hornhaut der Augen führen. Die Symptome reichen von milden Irritationen, erhöhter Lichtempfindlichkeit und vermehrtem Tränenfluss bis zu starken Schmerzen. Sie treten in Abhängigkeit von der Strahlungsintensität wenige Minuten bis einen Tag nach der Exposition auf und sind reversibel. Bei dauerhafter Einwirkung von UV- und Infrarotstrahlung kann es durch Proteinveränderungen zur Pigmentierung und Eintrübung der Linse, dem grauen Star, kommen. Dieser Prozess schreitet immer weiter fort und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Da sogar gebräunte Haut über keinen nennenswerten Eigenschutz verfügt, sind personenbezogene Schutzmaßnahmen unverzichtbar. Die folgenden UV-Schutzmaßnahmen gelten ausnahmslos für alle Beschäftigten, die sich am Arbeitsplatz oder in Freizeit und Urlaub im Freien aufhalten:
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- Tragen einer geeigneten Sonnenbrille (nach DIN EN 166 und DIN EN 172).
- UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50, sollte dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist. Wichtig ist, vor allem die „Sonnenterrassen“ – Nase, Ohren, Lippen, Nacken und Hände – regelmäßig, am besten alle zwei Stunden, einzucremen.
Sonnencreme wird seitens unseres AG schon gestellt, Sonnenbrillen bisher maximal bei Bademeistern o.ä.
Dennoch z. B. der Müllwerker, Gärtner, Ordnungsamt (z.B ruhender Verkehr) haben meiner Meinung dennoch eine nicht unerhebliche UV Belastung. der Augen.
Leider macht sich der graue Star erst Jahre später bemerkbar. Und über die Anerkennung als Berufserkrankung wird sich sicher noch (fast) keiner Gedanken gemacht haben.
Natürlich kann sich jeder eine eigene Sonnenbrille leisten (Brillenträger sind erstmal außen vor, da normale Gläser auch schon einen UV Schutz haben.)....aber wenn ich mich umsehen, tragen selbst im Sommer die wenigsten Beschäftigen, die draußen arbeiten, eine Sonnenbrille.
Wie weit geht eurer Meinung nach die Sorgfaltspflicht des AG oder ist hier der Arbeitnehmer selber in der Pflicht, da er ebenfalls in seiner Freizeit auch selber "auf seine Augen aufpassen muss".
Aber bis vor einiger Zeit wurde auch keine Sonnencreme gestellt.
Ich freue mich über eine angeregte Diskussion, na mal sehen, ob sie Coronafrei bleibt.
Spannend wäre , wenn sich auch ein paar Arbeitsmediziner äußern würde.