"PSA" Sonnenbrille

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  • Moin Michael,

    Wir reden nicht über horrende Kosten. Für 10EUR beklommt man von den namhaften Herstellern schon etwas gescheites.

    Gruß Frank

    Schon klar. ABER HIER GEHT'S UM'S PRINZIP!!!!! 😜😜😜 (Bevor wieder der Shitstorm bläst - kleinerScherz!)

    ...ich habe hiffentlich trotzdem meinen Standpunkt zum Thema PSA deutlich machen können Frankie boy... 😉

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Sonnenschein ist für mich nach wie vor kein arbeitsschutzrelevanter Faktor

    Bis der erste Beschäftigte mit Sonnenstich flach liegt.

    UV Strahlung im Auge kann auch zu Grauem Star führen, also der Trübung der Linse.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sonnenschein ist für mich nach wie vor kein arbeitsschutzrelevanter Faktor, den ein AG in einem solchen Masse berücksichtigen muss.

    Moin Michael,

    also für mich ist die UV-Belastung schon arbeitsschutzrelevant. Meine Platzwarte in den Sportstätten, die Rasen mähen, Hecken schneiden etc, die Hilfspolizisten, die Fußstreife laufen usw. usw. (das lässt sich nicht alles in die Morgenstunden verlagern),

    Unsere Platzwarte haben UV-Schutzhüte und können auch UV-Schutzkleidung bekommen. Unsere Kollegen der Stadtplanung, des Umweltschutzes bekommen das für ihre Außendiensttermine auch zzgl. UV-Spray, Zeckenschutz.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guudsje,

    Ja, kann ich schon vestehen, aber, wie gesagt, sag' das mal dem Bademeister...

    Das zur Verfügung stellen ist eine Sache, die Definition als PSA eine ganz andere - aber da sind wir uns ja einig.

    Wenn mich MA gefragt haben, hab' ich mich auch nicht angestellt, propagiert habe ich das nie. Hier stehe ich einfach auf dem Standpunkt: Alles erwachsene Menschen!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    wo läge denn das Problem, wenn man Sonnenschutzbrillen als PSA zur Verfügung stellt, aber ohne Tragepflicht. Beim Gehörschutz haben wir das ja auch zwischen 80-85 dB(A).

    Solange es keine Verordung oder Vorschrift gibt, sondern lediglich Empfehlungen, kann der AG das doch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Oder übersehe ich etwas?

    VG, Kai

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  • Hey, wenn die Sonnenbrille als PSA definiert wird...Zulassung, PSA Benutzerverordnung, etc.pp.

    Ja,ja, gibt es alles aber ICH würde die Finger davon lassen...

    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hey, wenn die Sonnenbrille als PSA definiert wird...Zulassung, PSA Benutzerverordnung, etc.pp.

    Ja,ja, gibt es alles aber ICH würde die Finger davon lassen...

    Meine Güte!

    Ich verstehe dieses Rumgeeiere nicht. Optische Gefährdung besteht im Sommer bei Arbeiten im Freien. Punkt. GBU ergibt genau das. Punkt. PSA Kategorie I=Sonnenbrille zur Verfügung stellen. Kurze Unterweisung anhand vom Hersteller mitgelieferter Anleitung, Unterschrift. Punkt.

    Willst Du nun Deine Beschäftigten schützen, bzw. Deinen Arbeitgeber dabei unterstützen, dieses zu tun? Oder wartest Du, bis Dir der erste zusammenklappt oder anfängt, schlecht zu sehen? P.R.Ä.V.E.N.T.I.O.N heisst das Zauberwort. Wenn ich das nicht wollte, wäre ich nicht hier

  • Hey, wenn die Sonnenbrille als PSA definiert wird...Zulassung, PSA Benutzerverordnung, etc.pp.

    Ich verstehe grade nicht, worauf Du hinaus willst, sorry.

    Zur Definition von PSA:


    § 1 Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit.

    (2) Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

    <...>

    Zur "Zulassung": Es gibt Standards zum Schutz vor UV-Strahung durch Brillengläser:

    Wie ist der UV-Schutz von Sonnenbrillen zu erkennen?

    Brillengläser mit UV-Schutz sind entsprechend gekennzeichnet. Es gibt Lichtschutzstufen, die Kennzeichnung durch die Hersteller erfolgt auf unterschiedliche Weise etwa mit UV 400, 100% UV-Schutz, CE, EN1836 oder ISO 12312-1

    EU-Kategorien: (EG Richtlinie 89/686/EWG) nach ISO 12312-1:2013

    • 0 - Farblos (Lichttransmissionsgrad 80-100%) -> Normale Brillengläser
    • 1 - leicht getönt (43-80%)
    • 2 - leicht bis mittel getönt (18-43%)
    • 3 - dunkel getönt (8-18%) -> normale Sonnenbrille
    • 4 - sehr stark getönt (3-8%)
    • 5 - außerhalb der Norm (bis 3%) -> extrem dunkle Gletscherbrille

    Bis 380 Nanometer (Lufttransmissionsgrad)

    Das CE-Kennzeichen

    CE-Kennzeichnung liefert den Beleg nach der EU-Verordnung 765/2008 für eine ordnungsgemäße Funktion des Produkts. “CE” ist eine Abkürzung für “Europäische Gemeinschaft” in verschiedenen EG-Amtssprachen (unter anderem „Communauté Européenne“). Mit diesem Zeichen dürfen Produkte im europäischen Binnenmarkt vertrieben werden. Das CE-Zeichen ist ein Logo und kann mit einer vierstelligen Kennnummer gekoppelt sein, das auf eine Stelle verweist, welche die Konformität geprüft hat.

    Im Falle von Schwimmeistern, Schwimmeristergehilfen und/oder Beckenaufsichten (Rettungsschwimmer) würde ich die Brillen um einen Polarisationsfilter ergänzen, da diese Reflexionen mindern und man leichter auf den Beckenboden schauen kann.
    Merksatz: "Wer um Hilfe schreit, bekommt Luft! - Die, die still auf Tiefe gehen, sind dringend!"
    (Makaber, aber wahr)

    Eine Normale Sonnenbrille vom Optiker, welche die genannten Anforderungen erfüllt, ist IMHO ebenso PSA wie z.B. diese Produkte: link (Das ist keine Werbung, es gibt auch noch andere Hersteller, die vergleichbare Produkte - möglicherweise sogar günstiger - anbieten)

    Welches Problem siehst Du, das ich nicht erkenne?

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (19. Juli 2022 um 21:56)

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  • Hallo,

    also nur als Tipp wir haben einige Taschen mit Sonnenbrille Sonnenkarte Sonnencreme und Kühltasche Gratis bekommen, dies haben wir über denen im Mitlgliederbereich Gratis Bestellt.

    Danke an die BG!

    Grüße

    :urlaub:

  • Hallo zusammen,

    wo läge denn das Problem, wenn man Sonnenschutzbrillen als PSA zur Verfügung stellt, aber ohne Tragepflicht. Beim Gehörschutz haben wir das ja auch zwischen 80-85 dB(A).

    Solange es keine Verordung oder Vorschrift gibt, sondern lediglich Empfehlungen, kann der AG das doch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Oder übersehe ich etwas?

    VG, Kai

    Hallo

    Das ist im Prinzip richtig. Aber du übersiehst etwas: das Arbeitsschutzgesetz.

    Das schreibt ja vor, dass der Unternehmer Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Das gilt natürlich auch, wenn es keine expliziten spezifischen Vorschriften/Regeln gäbe; hier gilt aber, zumindest für die Auswahl, die DGUV Regel 112-192.

    Mit dem UV-Index steht ein spezifisches Beurteilungsverfahren zur Verfügung. Wenn sich danach ein Handlungsbedarf ergibt, müssen Maßnahmen nach TOP ergriffen werden.

    Wenn Technik und Organisation ausgeschöpft sind, bleibt halt nur die PSA, in diesem Fall die Sonnenbrille.

    Die Sonnenbrille ist natürlich eine PSA. Die europäische Richtlinie 89/686/EWG nennt sie sogar explizit in Kapitel II, Artikel 8

    Die PSA-BV sagt:

    §1

    ...

    (2) Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

    Was nun die Akzeptanz betrifft: das ist eine Frage der vernünftigen Unterweisung.

    Die Überwachung der Nutzung zählt zu den elementarsten Grundpflichten des Unternehmers (siehe ArbSchG §3).

    Gruß vom Regelwerk

  • Hallo Regelwerk,

    danke, das ist im Wesentlichen klar und bekannt. Dennoch könnte nach den T+O-Maßnahmen doch z.B. eine Maßnahme lauten "Aufgrund des geringen (aber vorhandenen) Restrisikos werden Sonnenschutzbrillen zur Verfügung gestellt. Ab einem UV-Index von 3 wird empfohlen diese zu tragen."

    Natürlich wäre es hier dann auch sinnvoll z.B. ab einem UV-Index von 6 eine Tragepflicht zu definieren, sofern sich Beschäftigte dann Draußen aufhalten. Das kann ja aber auch von den T+O-Maßnahmen bereits ausgeschlossen sein. Wenn eine Tragepflicht besteht, müssten natürlich alle eine Sonnenschutzbrille bekommen.

    VG, Kai

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  • Hi,

    in der Muster-Gefährdungsbeurteilung der BGHM zu Bau / Montage - UV-Strahlung im Freien steht übrigens zum Thema Augenschutz "Sonnenschutzbrille mit seitlicher Abschirmung nach EN 166 und EN 172 verwenden"

    Ob eine Tragepflicht erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen.

    schöne Grüße