Barrierefreiheit --> Brandschutztüren mit Freilaufeinrichtungen

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  • hallo an alle Forumsteilnehmer,


    ich würde hier gernnochmal bei der Barrierefreiheit einsteigen. Ihr erinnert Euch bestimmt an meinen Thread zum Thema barriererfreier Zugang zur Betriebsgastronomie.

    Wir hatten eine SV für barrierefreies Bauen im Haus. Ich war auf Grund Corona und der damit verbundenen Teilnehmerbegrenzung ausgeladen. Ich war aber auch nicht ganz unfroh, dass ich nicht dabei war. Ich hätte die jg, Frau warscheinlich auseinandergerissen. Auf die Gesetzesthematik ist Sie gar nicht eingegangen (wahrscheinlich wurde Sie im Vorfeld geimpft.....). Sie hat gem. unserer SV direkt nach technischen Lösungen gesucht. Mehr nicht.

    Jetzt habe ich das Thema wieder auf dem Tisch.

    Frage 1: Ist ein neuer Anbau an ein bestehendes Gebäude eine wesentliche Änderung?

    Frage 2: die Barrierefreiheit aus der LBO bezieht sich nur auf den Besucher, nicht auf den AN? Dafür ist die ASV zuständig.

    Frage 3: Eine Freilaufeinrichtung für Brandschutztüren gibt es, wie schwer lässt sich die Tür mit Freilaufeinrichtung öffnen. Ist das für jeden Gehandikapten möglich?

    Frage 4: Wenn ich eine Freilaufeinrichtung installiert habe, funktioniert dann eine Tür auch noch mit elektrischem Antrieb? Gibt es das überhaupt?

    Frage 5: Darf ich eine Notausgangstür mit elektrischem Antrieb auch über die Notstromanlage betreiben, sofern bei einem Brand die normale SV nicht mehr funktioniert??


    Danke für etwaige Hilfe.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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