GBU Betriebsfeuerwehr

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  • Moin, ein Kunde von mir plant die Einführung einer Betriebsfeuerwehr und braucht dafür eine Gefährdungsbeurteilung.
    Er möchte die vorhandenen Feuerwehrdienstvorschriften mit in die GBU aufgenommen haben. Über Sinn oder Unsinn der Bitte möchte ich nicht diskutieren. Meiner Meinung nach würde ein Verweis
    zu den FwDV in einer allgemeinen GBU für die Feuerwehr reichen....seis drum.

    Hat zufällig schon jemand eine soche GBU gemacht?
    VdS 2034 : 2014-02 (02) und DGUV Vorschrift 49 sind bekannt und auch schon in die GBU eingearbeitet.

    Danke!

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  • Hallo,

    Ja, habe ich schon.

    Moin, ein Kunde von mir plant die Einführung einer Betriebsfeuerwehr und braucht dafür eine Gefährdungsbeurteilung.
    Er möchte die vorhandenen Feuerwehrdienstvorschriften mit in die GBU aufgenommen haben. Über Sinn oder Unsinn der Bitte möchte ich nicht diskutieren.

    Dem Unternehmen ist aber schon klar, das eine solche

    Berücksichtigung, gerade im Bereich der betrieblichen

    Feuerwehren nur dann Sinn macht, wenn die Aufgaben/

    Ausstattung, Ausbildung und Aufstellung (auch Personal!) mit der

    FwDV konform ist. Eine Betriebsfeuerwehr ist eine Feuerwehr,

    die nicht mehr den Feuerwehrgesetzen unterliegt. Bis

    vor ein paar Jahren war das noch anders, da hat man sie in

    nahezu jedem Feuerwehrgesetz noch gefunden.

    Heute kann eine Betriebsfeuerwehr alles sein, von der Ausstattung

    und Aufstellung als hauptamtliche Wehr, bis hin zu Mitarbeitern

    mit Warnweste und Wassereimer. Als Unternehmen kann

    man hier vollkommen frei entscheiden, anders als z.B.

    bei einer Werkfeuerwehr.

    Unabhängig davon: Gerade für hauptamtliche Wehren gibt

    es verschiedene Veröffentlichungen, u.a. von der AGBF:

    https://www.vdf-nrw.de/uploads/tx_bit…beurteilung.pdf

    und speziell für betriebliche Feuerwehren gab es diverse

    Veröffentlichungen vom Werkfeuerwehrverband, u.a.

    am Beispiel der Werkfeuerwehr Henkel:

    https://docplayer.org/9636018-Gefaeh…tober-2015.html

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Herr Schmeisser,

    ja das ist dem Kunden klar. Personal, Ausbildung, Ausstattung etc. sind bzw. werden entsprechend.

    Ist eine recht große Firma aus der Chemieindustrie.

    Die Info von Henkel ist bekannt;)

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  • Hallo,

    dann haben Sie ja Vorlagen, an denen Sie sich orientieren

    können.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Soll es definitiv eine Betriebsfeuerwehr bleiben? Macht doch keinen Sinn wenn die Wehr in Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung einer öffentlichen Feuerwehr bzw. dem zutreffendem Landesfeuerwehrgesetz und dessen Vorgaben hierzu entspricht. Denn bei der Sachversicherungspolice ist das ein erheblicher Unterschied, was man an Beitragskosten reduzieren kann. Weiter wäre es so, wenn es eine WF wird muss ein Kommandant/Wehrführer ernannt werden der von der unteren Verwaltungsbehörde anerkannt werden muss (so in Baden-Württemberg). Der oder die sollte dann auch verstehen wo eine GBU notwendig ist, weil die FwDV'ten hierzu keine Aussage machen. So z.B. die Werkstatt des Gerätewartes etc....

    Mehr Power

    Tim Taylor

    Einmal editiert, zuletzt von Tim Taylor (4. November 2020 um 15:31)

  • Hallo,

    Soll es definitiv eine Betriebsfeuerwehr bleiben? Macht doch keinen Sinn wenn die Wehr in Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung einer öffentlichen Feuerwehr bzw. dem zutreffendem Landesfeuerwehrgesetz und dessen Vorgaben hierzu entspricht. Denn bei der Sachversicherungspolice ist das ein erheblicher Unterschied, was man an Beitragskosten reduzieren kann. Weiter wäre es so, wenn es eine WF wird muss ein Kommandant/Wehrführer ernannt werden der von der unteren Verwaltungsbehörde anerkannt werden muss (so in Baden-Württemberg). Der oder die sollte dann auch verstehen wo eine GBU notwendig ist, weil die FwDV'ten hierzu keine Aussage machen. So z.B. die Werkstatt des Gerätewartes etc....

    Das stimmt so in der Sache nicht. Auch eine BtF kann von der

    Versicherungswirtschaft berücksichtigt werden. Alleine schon

    weil die Versicherungswirtschaft das betriebliche Feuerwehrwesen

    deutlich weiter umfasst, als die Landesgesetzgebung in einem

    Feuerwehrgesetz. Dazu gehört nicht nur die Werkfeuerwehr,

    sondern auch die Betriebsfeuerwehr oder die Dienstleistungsfeuerwehr,

    wenn sie hinsichtlich Personal/Ausrüstung etc. ausgestattet ist, damit

    sie eine der Feuerwehrklassen erfüllt.

    Und warum sollte man sich ohne Not, eine anerkannte WF

    schaffen? Wo sollen die Vorteile sein? Damit würde man sich nur

    unnötig einem Handlungsspielraum berauben.

    Sicherlich hat man als BtF z.b. in Baden-Württemberg keinen Zugang

    zur Feuerwehrschule. Das ist aber nicht problematisch, da die

    Regelung hier so ist, dass die Betriebsfeuerwehren oder generell

    nicht anerkannte Feuerwehren auch selber ausbilden können und

    dann die Ausbildung anerkannt werden kann, sollte dazu ein Bedarf

    bestehen. Wobei man es sich da deutlich einfacher machen kann,

    man nutzt einfach die Feuerwehrschulen der Berufsfeuerwehren.

    Weiter wäre es so, wenn es eine WF wird muss ein Kommandant/Wehrführer ernannt werden der von der unteren Verwaltungsbehörde anerkannt werden muss (so in Baden-Württemberg).

    Ja, das hat aber mit der WF nicht wirklich viel zu tun. Grundsätzlich

    braucht eine Feuerwehr (egal ob jetzt anerkannt nach Gesetz oder

    nicht) einen bestimmten Aufbau, einschließlich einer Führungs-

    struktur. Wie will man sonst eine Feuerwehr unterhalten, geschweige

    Einsätze innerhalb des Betriebes abwickeln.

    Zumal es hier auch Umwege gibt: Beispiel Baden-Württemberg

    und die Dienstleistungsfeuerwehr. Möchte diese z.B. in BaWü

    Feuerwehrfahrzeuge mit Sondersignalanlagen zulassen, so muss

    die Dienstleistungsfeuerwehr u.a. über einen entsprechenden

    Aufbau verfügen, der einer Feuerwehr entspricht. Es gibt also

    auch Regelungen außerhalb der Feuerwehrgesetze. Weitere

    Details erspare ich, kann ich aber gerne liefern, da ich damals

    2013 die Regelungen Dienstleistungsfeuerwehr für das Ministerium

    ausgearbeitet habe.

    Der oder die sollte dann auch verstehen wo eine GBU notwendig ist, weil die FwDV'ten hierzu keine Aussage machen. So z.B. die Werkstatt des Gerätewartes etc....

    Ja, dafür brauche ich ja aber keine anerkannte WF.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Werkfeuerwehr ist in der BRD ein gesetzlich geschützter Begriff, der in dem jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz entsprechend definiert ist.

    Die Forderung nach Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung sorgt dafür, dass diese Wehr ein notwendiges als auch nachvollziehbares Leistungsniveau erfüllt. Und genau hierin liegt der erhebliche Unterschied zu einer nicht öffentlich anerkannten Brandbekämpfungseinheit (Betriebsfeuerwehr,) diese hat weder einen amtlichen Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit noch unterliegt diese Leistungsfähigkeit einer permanenten Kontrolle. Eine Betriebsfeuerwehr kann alles und nichts sein und heute so und morgen so. Heißt im Klartext eine Werkfeuerwehr mit einer Betriebsfeuerwehr geleichsetzen zu wollen ist nicht möglich!

    Somit ist nachvollziehbar warum Sachversicherer bei Vorlage der Anerkennungsurkunde als Werkfeuerwehr einer unteren Verwaltungsbehörde größere Abschläge bei der Police einräumt als wenn es sich um einen nicht definierte, nicht nachvollziehbare und nicht dauernd von amtlicher Seite kontrollierte Einheit handelt.

    Die Vorteile einer Werkfeuerwehr sind die Ausbildung, die dann auf Kreisebene und Landesebene wie bei den öffentlichen Wehren erfolgt und das unentgeltlich. Weiter kann der Einsatzstellenfunk im 2m Band sowie der Feuerwehrfunk im 4m genutzt werden. Oder Allgemein es darf der BOS Funk genutzt werden. Was gleich zu einem weiteren Vorteil führt, nämlich die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Leitstelle des Landkreises. Hinzu kommt die Nutzung der Alarmierungsinfrastruktur. Also unbezahlbar bei einem größeren Einsatz oder Großschadenslage. Ein weiterer Vorteil ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten im öffentlichen Straßenverkehr, je nachdem wie sich das Werksgelände gestaltet oder es mehrere getrennte Werksflächen gibt. Ein weiterer Vorteil ist die Hoheit der Einsatzleitung die beim WF-Kommandanten liegt. Eine Betriebsfeuerwehr hat hier keine Rechte, sobald die öffentliche Feuerwehr zum Einsatz auf dem Werksgelände kommt. WF's sind in der Regel in den Feuerwehrverbänden der Stadtkreise, Landkreise und der Länder mit eingebunden. Dies hat zur Folge, dass die Zusammenarbeit der WF und der öffentlichen Feuerwehr in der Regel besser funktioniert. Was zusätzlich auch durch die gleichen und gemeinsamen Ausbildungen gefördert wird. Meine Aussagen beziehen sich auf Baden-Württemberg.

    Mehr Power

    Tim Taylor

    Einmal editiert, zuletzt von Tim Taylor (5. November 2020 um 18:29)

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  • Hallo,

    Werkfeuerwehr ist in der BRD ein gesetzlich geschützter Begriff, der in dem jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz entsprechend definiert ist.

    Geschützt ist der Begriff keineswegs, wie generell der Begriff

    Feuerwehr nicht. Bitte jetzt nicht auf das FwG BaWü verweisen.

    Die Forderung nach Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung sorgt dafür, dass diese Wehr ein notwendiges als auch nachvollziehbares Leistungsniveau erfüllt.

    Dafür braucht es aber keine WF, da es mit der VdS 2034 bereits

    für die Versicherungswirtschaft ein Maßstab der Bewertung von

    nichtöffentlichen Feuerwehren (betrieblichen Feuerwehren) gibt.

    Und das umfasst nicht nur die Werkfeuerwehr, sondern auch die

    Betriebsfeuerwehr und Dienstleistungsfeuerwehr

    Und genau hierin liegt der erhebliche Unterschied zu einer nicht öffentlich anerkannten Brandbekämpfungseinheit (Betriebsfeuerwehr,) diese hat weder einen amtlichen Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit noch unterliegt diese Leistungsfähigkeit einer permanenten Kontrolle.

    Auch eine Werkfeuerwehr ist keine öffentliche Feuerwehr.

    Und die Anerkennung ist hinsichtlich der Versicherung zweitrangig,

    Ob nämlich eine Versicherung Feuerwehr X anerkennt oder nicht

    oder in welchem Umfang, liegt im Ermessen der Versicherung.

    Da kommt es auf ein Blatt Papier von einer Behörde nicht zwangs-

    läufig darauf an. Wäre es anders, würde es die Möglichkeit der

    Stellung von Werkfeuerwehren durch externe Dienstleister in

    D (auch in BaWü!) gar nicht geben.

    Heißt im Klartext eine Werkfeuerwehr mit einer Betriebsfeuerwehr geleichsetzen zu wollen ist nicht möglich!

    In der Begrifflichkeit nach Feuerwehrgesetz nicht, in der Leistungs-

    fähigkeit sehr wohl. Und auf was kommt es letztlich an? Auf die

    bloße Erfüllung einer Begrifflichkeit nach dem Feuerwehrgesetz

    oder auf die Leistungsfähigkeit....

    Die Vorteile einer Werkfeuerwehr sind die Ausbildung, die dann auf Kreisebene und Landesebene wie bei den öffentlichen Wehren erfolgt und das unentgeltlich.

    Unentgeltlich erfolgt keine Ausbildung.

    Weiter kann der Einsatzstellenfunk im 2m Band sowie der Feuerwehrfunk im 4m genutzt werden. Oder Allgemein es darf der BOS Funk genutzt werden. Was gleich zu einem weiteren Vorteil führt, nämlich die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Leitstelle des Landkreises. Also unbezahlbar bei einem größeren Einsatz oder Großschadenslage.

    Ja, das kann ein Vorteil sein. Letztlich ist es doch aber

    heute technisch überhaupt gar keine Probleme mehr,

    hier eine Schnittstelle zwischen Betriebsfunk und BOS-

    Funk in der Einsatzleitung herzustellen.

    Ein weiterer Vorteil ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten im öffentlichen Straßenverkehr, je nachdem wie sich das Werksgelände gestaltet oder es mehrere getrennte Werksflächen gibt.

    Das kann eine Betriebsfeuerwehr oder eine Dienstleistungs-

    feuerwehr auch heute in Baden-Württemberg. Da es die

    entsprechende Regelung dazu gibt. Wohlbemerkt gibt es diese

    Regelung so in keinem anderen Bundesland. Da braucht es nicht

    den Status einer Werkfeuerwehr.

    Ein weiterer Vorteil ist die Hoheit der Einsatzleitung die beim WF-Kommandanten liegt. Eine Betriebsfeuerwehr hat hier keine Rechte, sobald die öffentliche Feuerwehr zum Einsatz auf dem Werksgelände kommt.

    Darin sehe ich keinen Vorteil. Letztlich schadet sich jede öffentliche

    Feuerwehr nur selber, wenn sie den vorhandenen Sachverstand und

    Objektkenntnisse nicht nutzt. Das gilt im übrigen nicht nur für die

    Betriebsfeuerwehr, sondern auch für den Brandschutzbeauftragten.

    WF's sind in der Regel in den Feuerwehrverbänden der Stadtkreise, Landkreise und der Länder mit eingebunden. Dies hat zur Folge, dass die Zusammenarbeit der WF und der öffentlichen Feuerwehr in der Regel besser funktioniert.

    Mit Verlaub, da reden wir jetzt über das Vereinswesen.

    Welche Arten von Feuerwehren Mitglied in einem Feuerwehrverband

    sind, entscheiden die Verbände selbst. Ich kenne zahlreiche

    BtFs und Dienstleister die auch Mitglied in den Feuerwehrverbänden,

    einschließlich den Werkfeuerwehrverbänden sind.

    Was zusätzlich auch durch die gleichen und gemeinsamen Ausbildungen gefördert wird.

    Ja. Und diese Möglichkeit ist ja auch für eine Betriebsfeuerwehr nicht

    ausgeschlossen. Letztlich kann aber auch eine Betriebsfeuerwehr

    selber ausbilden und die Ausbildung in BaWü über die LFS anerkennen

    lassen. Oder man geht über die Berufsfeuerwehren und nutzt

    deren Ausbildungsangebote. Möglichkeiten gibt es hier viele.

    Meine Aussagen beziehen sich auf Baden-Württemberg.

    Meine auch.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wenn sich eine Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr bezeichnet und ausgibt, dann zieht dies rechtliche Konsequenzen nach sich.

    Die Ausbildung auf Kreis- und Landesebene ist für Werkfeuerwehren genauso kostenfrei wie für Gemeindefeuerwehren. Wo haben Sie das Herr dass den Werkfeuerwehren hier Kosten entstehen?

    Wenn Sie mir den Sachversicherer nennen könnten, der eine Betriebsfeuerwehr mit einer Werkfeuerwehr gleich setzt wäre ich sehr dankbar.

    Verbandsarbeit und Kreisfeuerwehrausschuß der durch den KBM geleitet wird mit Vereinswesen abzustempeln ist schon extrem fragwürdig.

    Betriebsfeuerwehr die Ausbildet und den Lehrgang anerkennen lassen will. Viel Spaß bei diesem Prozedere. Wo soll da der Vorteil liegen.

    Keiner hat geschrieben, dass die öffentliche Feuerwehr nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten einer Betriebsfeuer nutzt. Es geht darum wer die Befehlsgewalt hat!

    Wer in diesen Positionen tätig war oder ist der weiß genau was gemeint ist.

    Ich habe zu keiner Zeit von einer Dienstleistungsfeuerwehr gesprochen, ich spreche über Betriebsfeuerwehren. Das würde mich interesseiern welche Betriebsfeuer über Fahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht verfügt um Sonderrechte überhaupt in Anspruch nehmen zu können? Aber auch Dienstleistungsfeuerwehren müssen hier entsprechende Nachweise führen bevor Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Oder darf dann alles was sich selbst als Feuerwehr bezeichnet Martinshorn und Blaulicht nutzen. Eher nein denn erstens muss ein hoheitlicher Auftrag gegeben sein uns zweitens müssen die Maschinisten und Fahrer hierfür ausgebildet sein und durch ständiges üben auf Stand bleiben.

    Sorry es geht nicht um Begrifflichkeit! Der Begriff ist nur Ausdruck ob ein amtlicher Nachweis über die Leistungsfähigkeit der Wehr besteht oder nicht und ob diese Wehr einer ständigen amtlichen Kontrolle unterliegt. Das genau ist der faktische und entscheidende Unterschied.

    BOS ist technisch lösbar aber organisatorisch sehr problembehaftet aufgrund der Funkrufnamen im 4m Band. Aber auch im 2m Band bescheiden. Können Sie mir ein Beispiel nennen wo dies so gelöst wurde, dass das 2 und 4m band mit anderen Frequenzen gekoppelt wurde. Ich denke da gibt es extreme Hürden mit der Bundesnetzagentur (RegTP). Hiervon hat man schon gehört aber eine reales Beispiel kennt immer niemand.

    Eine Werkfeuerwehr ist vom Status einer öffentlichen Feuerwehr gleich gesetzt. Der Werkfeuerwehr Kommandant trägt für das Werk die gleiche Verantwortung wie der Freiwillige oder Berufsfeuerwehr Kommandant für das Gemeindegebiet. Sobald es eine WF gibt fällt die Zuständigkeit der örtlichen Feuerwehr für das Werksgelände weg.

    Mehr Power

    Tim Taylor

  • Hallo,

    Wenn sich eine Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr bezeichnet und ausgibt, dann zieht dies rechtliche Konsequenzen nach sich.

    Ja, welche? Eine Eingriff ist nur im Hinblick auf eine

    Straftat möglich. Zum Beispiel wenn unter dieser

    Begrifflichkeit Spenden etc. eingeworben werden.

    Dieses Thema hatte ich um 2010 schon mit dem LBD

    Schröder/IM BW.

    Die Ausbildung auf Kreis- und Landesebene ist für Werkfeuerwehren genauso kostenfrei wie für Gemeindefeuerwehren. Wo haben Sie das Herr dass den Werkfeuerwehren hier Kosten entstehen?

    Dann schauen Sie mal in die Satzungen rein. Ich

    habe es noch nicht erlebt, dass das kostenfrei sein

    soll.

    Wenn Sie mir den Sachversicherer nennen könnten, der eine Betriebsfeuerwehr mit einer Werkfeuerwehr gleich setzt wäre ich sehr dankbar.

    Wenn eine BtF sowohl beim Personal, als auch bei der Ausrüstung

    vergleichbar ist. Sonst hätte man sich ja die Regelungen sparen

    können, diese unterscheiden ja nicht zwischen Werkfeuerwehr/

    Betriebsfeuerwehr/ Dienstleistungsfeuerwehr. Wobei es bei

    der Dienstleistungsfeuerwehr in der Bewertung Besonderheiten

    gibt.

    Verbandsarbeit und Kreisfeuerwehrausschuß der durch den KBM geleitet wird mit Vereinswesen abzustempeln ist schon extrem fragwürdig.

    Sorry, für mich ist das unnötige Vereinsmeierei.

    Betriebsfeuerwehr die Ausbildet und den Lehrgang anerkennen lassen will. Viel Spaß bei diesem Prozedere. Wo soll da der Vorteil liegen.

    Ob das ein Vorteil ist, ist unerheblich. So ist der Willen

    vom Land Baden-Württemberg. Auch weil man in

    bestimmten Bereichen nicht ganz unerhebliche Probleme

    hat, z.B. Brandsicherheitswachdienst und Zugang zu

    Ausbildungsangeboten/LFS.

    Letztlich muss man ja nicht selber ausbilden, da es

    genug Angebote gibt, die man nutzen kann. Beispielhaft

    nur bei den Berufsfeuerwehren.

    Keiner hat geschrieben, dass die öffentliche Feuerwehr nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten einer Betriebsfeuer nutzt. Es geht darum wer die Befehlsgewalt hat!

    Wer in diesen Positionen tätig war oder ist der weiß genau was gemeint ist.

    Ich weiß schon was Sie meinen. ich sehe aber, anders als Sie,

    den Nachteil nicht. Ein Nachteil oder eine Problematik hat man

    doch dann nur, wenn sich beide Seiten nicht verstehen

    Ich habe zu keiner Zeit von einer Dienstleistungsfeuerwehr gesprochen, ich spreche über Betriebsfeuerwehren. Das würde mich interesseiern welche Betriebsfeuer über Fahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht verfügt um Sonderrechte überhaupt in Anspruch nehmen zu können? Aber auch Dienstleistungsfeuerwehren müssen hier entsprechende Nachweise führen bevor Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Oder darf dann alles was sich selbst als Feuerwehr bezeichnet Martinshorn und Blaulicht nutzen. Eher nein denn erstens muss ein hoheitlicher Auftrag gegeben sein uns zweitens müssen die Maschinisten und Fahrer hierfür ausgebildet sein und durch ständiges üben auf Stand bleiben.

    Eine Betriebsfeuerwehr kann, wie auch eine Dienstleistungs-

    feuerwehr Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen zulassen.

    Die Inanspruchnahme erfolgt nach derzeitiger Regelung

    entweder im eigenen Ermessen (muss aber begründbar sein)

    und nur in einer konkreten Notsituation oder auf

    der Grundlage einer öffentlichen Anforderung. Nur mit

    diesen zwei Ausnahmen, sind Sondersignalfahrten im

    öffentlichen Verkehrsraum erlaubt.

    Letztlich ist dieser Punkt im Regelfall aber nicht gravierend,

    selbst bei getrennten Liegenschaften. Das Ziel der damaligen

    Regelung war ja, überhaupt erst mal Einsatzfahrzeuge mit

    Sondersignalanlagen zulassen zu können. Alleine

    durch das begrenzte Einsatzgebiet stellt sich ja im Regelfall

    die Verwendung hinsichtlich einer Alarmfahrt im öffentlichen

    Verkehrsraum nicht oder nur selten.

    Eine Forderung einer Maschinistenausbildung gibt

    es nicht. Und im Bezug ob sich jeder "Feuerwehr"

    nennen darf: JA, aber. Wenn der Nachweis der Erfüllung

    einer Feuerwehrklasse nach VdS geführt werden

    kann, ferner die Ausrüstung passt, sind die rechtlichen

    Voraussetzungen erfüllt. Dann dürfen Feuerwehrfahrzeuge

    über 3.5 t mit Sondersignalanlagen ausgestattet werden,

    Fahrzeuge unter 3.5 t nur mit mobilen Anlagen. Für

    Fahrzeuge unter 3.5 t braucht man keinen Nachweis führen.

    Unabhängig davon, sind ja bereits seit 2004 Einsatzfahrzeuge

    dieser Art von der Steuer befreit.

    Und ob ich Ihnen eine BtF benennen könnte, ja. Ich

    kann Ihnen sogar ein großes Unternehmen in BaWü

    benennen, wo der diensthabende Brandschutz-

    beauftragte mit einem eigenen Einsatzleitfahrzeug

    mit Sondersignalanlage etc. ausgestattet ist.

    Eine Werkfeuerwehr ist vom Status einer öffentlichen Feuerwehr gleich gesetzt. Der Werkfeuerwehr Kommandant trägt für das Werk die gleiche Verantwortung wie der Freiwillige oder Berufsfeuerwehr Kommandant für das Gemeindegebiet. Sobald es eine WF gibt fällt die Zuständigkeit der örtlichen Feuerwehr für das Werksgelände weg.

    Ja, ist alles bekannt. Ich teile aber Ihre Auffassung nicht.

    Das sind für mich keine Begründungen, warum man

    unbedingt eine WF haben sollte, wenn man keine braucht

    und eine BtF auch reichen würde. Zumal doch die Anlässe,

    wo sich diese Frage überhaupt stellt, doch überschaubar

    sind. Im normalen Tagesgeschäft z.B. nicht.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    BOS ist technisch lösbar aber organisatorisch sehr problembehaftet aufgrund der Funkrufnamen im 4m Band. Aber auch im 2m Band bescheiden. Können Sie mir ein Beispiel nennen wo dies so gelöst wurde, dass das 2 und 4m band mit anderen Frequenzen gekoppelt wurde. Ich denke da gibt es extreme Hürden mit der Bundesnetzagentur (RegTP). Hiervon hat man schon gehört aber eine reales Beispiel kennt immer niemand.

    Da habe ich ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

    Teils wurde ein 2m bei der BtF, im Falle eines Einsatz

    mit der kommunalen Feuerwehr mitgeführt. Teils wurde

    aber auch einfach der Feuerwehr ein Funkgerät

    der BtF übergeben. 4m stellt sich nicht, wenngleich ich

    ein Beispiel kenne, wo sowohl 4m, als auch 2m vorhanden

    war (damals) und höchstwahrscheinlich heute noch ist.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Alles gut kein Grund zur Sorge.

    Ich kann nur als jemand der eine ehrenamtliche WF aufgebaut und als Kommandant geführt hat und hierbei von der Stadt noch die Übernahme des städtischen Flugplatzes angetragen bekommen hat (Bereich Dienstleistungsfeuerwehr), in einer großen Hauptamtlichen WF die Ehrenamtlichen geführt hat, der sich mit etlichen Sachversicherern auseinander gesetzt hat, der über ein viertel Jahrhundert Freiwilligen Feuerwehrdienst in großen Stadtwehren bis zum Verbandsführer geleistet hat, mich vielen Aussagen von Herr Schmeißer einfach nicht anschließen.

    Eigentlich wollte ich dessen Sichtweise gerne besser verstehen.

    Aber am Beispiel Begrifflichkeit Werkfeuerwehr muss ich leider erkennen dass es wohl eher keinen Sinn macht. Denn wer als Beispiel das Thema Spenden sammeln aufführt zündet nur eine Nebelkerze. Es geht aber darum, wird diese Begrifflichkeit im dienstlichen Schriftverkehr oder auf Fahrzeugen ungerechtfertigt verwendet, der wird sehr schnell Post von der unteren Verwaltungsbehörde bekommen, dies sofort zu unterlassen. Bereits dies ist eine rechtliche Konsequenz.

    Die Ausführungen zum BOS Funk sind aus meiner Erfahrung weder praktikabel noch so zulässig. Die Bundesnetzagentur (RegTP) versteht hier keinen Spaß, zumal man sich in den unteren Kanälen auf die anderen BOS wie zum Beispiel Polizei schalten kann. Wer hier Geräte an Privatleute abgibt (evtl. dauerhaft), das sind nun mal alle nicht öffentlichen und Werkfeuerwehren, der ist sich wohl nicht bewusst was er tut.

    Auch die Ausführungen zum Führen von Fahrzeugen mit Sondersignal und Inanspruchnahme von Sonderrechten im Geltungsbereich der StVO kann ich nicht ansatzweise bestätigen.

    Im Grunde geht es mir darum: Wenn das Geld investiert wurde, dass eine Wehr in Aufbau, Ausbildung und Ausstattung einer öffentlichen Wehr entspricht. Dass es aus meiner Sicht dann mehr Vorteile mit sich bringt sich die Wehr als WF anerkennen zu lassen als in einem undefinierten Bereich als Betriebsfeuerwehr agieren zu müssen die an vielen Stellen auf Restriktionen stößt. Hierzu kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber viele Ausführungen von Herr Schmeißer zu meinen Aussagen kann ich nicht Teilen. Aber das ist ja auch gar nicht nötig. Und wenn der Auftraggeber zufrieden ist, ist das Ziel ja erreicht, was mich freut.

    :50::49::49::49:

    Mehr Power

    Tim Taylor

  • Hallo,

    Aber am Beispiel Begrifflichkeit Werkfeuerwehr muss ich leider erkennen dass es wohl eher keinen Sinn macht. Denn wer als Beispiel das Thema Spenden sammeln aufführt zündet nur eine Nebelkerze.

    Ich zünde keineswegs eine Nebelkerze, dass war die offizielle

    Stellungnahme vom LBD Schröder/Innenministerium BW!

    Weil eben der Schutz der Begrifflichkeit nicht durchgesetzt

    werden kann, sofern es sich nicht um eine Straftat handelt.

    Es geht aber darum, wird diese Begrifflichkeit im dienstlichen Schriftverkehr oder auf Fahrzeugen ungerechtfertigt verwendet, der wird sehr schnell Post von der unteren Verwaltungsbehörde bekommen, dies sofort zu unterlassen. Bereits dies ist eine rechtliche Konsequenz.

    Nein, wird er eben nicht. Würde Ihre Aussage, unabhängig

    von der Rechtslage, auch nur im Ansatz zutreffen, könnten

    z.B. viele Dienstleister in D. einpacken.

    Die Ausführungen zum BOS Funk sind aus meiner Erfahrung weder praktikabel noch so zulässig. Die Bundesnetzagentur (RegTP) versteht hier keinen Spaß, zumal man sich in den unteren Kanälen auf die anderen BOS wie zum Beispiel Polizei schalten kann. Wer hier Geräte an Privatleute abgibt (evtl. dauerhaft), das sind nun mal alle nicht öffentlichen und Werkfeuerwehren, der ist sich wohl nicht bewusst was er tut.

    Da stimme ich Ihnen zu, es wird aber so praktiziert.

    Auch die Ausführungen zum Führen von Fahrzeugen mit Sondersignal und Inanspruchnahme von Sonderrechten im Geltungsbereich der StVO kann ich nicht ansatzweise bestätigen.

    Ja, weil Sie die Regelungen aus 2013 schlicht nicht kennen.

    Sie können dann aber dem Gegenüber nicht unterstellen,

    dass Sie das nicht "ansatzweise" bestätigen können.

    Eigentlich wollte ich dessen Sichtweise gerne besser verstehen.

    Ja, gerne. Dazu müssten Sie aber auch mal auf Aussagen

    eingehen und nicht "Stur" stetig das selbe wiederholen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010