Rechtswiedriges Verhalten Unternehmer: PCB-Gefahrstoffe, Keine Unterweisungen, externe Sifa Hinweise ignoriert

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  • Hallo, ich bin neu hier und externe Sifa.

    Bei einem Unternehmen, bei dem die Gewerbeaufsicht schon im März 2020 war, werden Gefahrstoffe verharmlost, die entstehenden PCBs unter den Teppich gekehrt, in der Gefährdungsbeurteilung gibt es keine Gefahrstoffe, Unterweisungen nicht durchgeführt. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird nicht angeboten.

    Sicherheitsschuhe werden tlw. nicht getragen. In Begehung habe ich auf all dieses hingewiesen, im Protokoll. Bei der letzten ASA erklärt der Unternehmer, dass er den Laborbericht über die Untersuchung von Stäuben und PCB Belastung , in dem darauf hingewiesen wird, dass die Produktion nicht sicher ist (liegt mir natürlich nicht vor) nur TEILWEISE ans GAA gesendet hat.

    Mein Chef (Arbeitsmediziner) hat zu Arbeitsschutzvorschriften bei der ASA informiert. Der besagte Unternehmer weiß aber alles besser.

    Ohne Worte, und er kommt sich richtig schlau vor.

    Inwiefern mache ich als Sifa mich strafbar, wenn ich diese Informationen nicht ans GAA weiterleite?

    Ich bin ziehmlich ratlos, wie kann ich mich hier rechtlich so verhalten, dass mir keiner einen Strick draus dreht?

    Danke für eure Tipps!

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  • Moin!

    Egal ob interne oder externe Sifa, das mit der Weitergabe sehe ich persönlich sehr Kritisch. Datenschutz, Betriebsgeheimnis u.s.w.

    Verantwortlich wirst Du erst, wenn Deine Beratung mangelhaft ist! - Dafür, was in dem Laden passiert ist einzig und allein der GF bzw. die GL verantwortlich.

    Alles, ich meine wirklich alles (!), dokumentieren.
    Jeden Schriftverkehr doppelt sichern: Einmal auf Papier (Beamte stehen auf gut sortierte Aktenordner) und einmal digital auf einem externen Speichermedium (USB Stick)
    (So mache ich das jedenfalls, auch wenn ich mich bisher nicht über die Zusammenarbeit mit GF oder SL beklagen kann oder etwas befürchte.)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Wie wichtig ist für Dich und Deinen Betrieb dieser Kunde? Wenn er nicht so wichtig ist, würde ich dahin beraten, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn nicht gewisse Mindeststandards eingehalten werden.

    Ansonsten, wie bereits geraten, alles schriftlich dokumentieren. Im Zweifelsfalle musst Du beweisen, dass Du Mängel erkannt und die GF entsprechend beraten hast.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.