Hallo,
ich habe meine zweite Frage an das Forum und hoffe das mir wieder so gut geholfen wird.
Wir haben folgendes Problem: ein ehemaliges Badezimmer soll so umgebaut werden das zwei getrennte Toiletten darin unterkommen. Die eine Toilette soll von den Mitarbeiter*innen benutzt werden, die andere soll von Klient*innen genutzt werden. Die Momentane Situation mit einer Toilette ist aus Hygienischen Gründen nicht weiter so umsetzbar. Die Toilette ist Momentan nicht wirklich Behinderten gerecht, aber sie ist groß genug das man sich darin gut bewegen kann, auch wenn die Person Einschränkungen hat.
Ganz wichtig, auch nach dem Umbau ist es nicht vorgesehen das beide Toiletten gleichzeitig genutzt werden. Immer nur einer hat Zugang – Klient*in oder Mitarbeiter*in
Aufgrund der Größe des Raumes – ca. 1,5 m x 2,2 m - ist es nicht möglich die in der
ASR A4.1 Sanitärräume vorgegebenen mindest Abstände einzuhalten. So kommen wir z.B. auf 160 mm statt 200 mm neben der Toilette und 600/700 mm anstatt 600/800 mm vor der Toilette.
Egal welchen Grundriss wir durchspielen, es passt nicht. Auch schwingt mal eine Tür in den Bereich einer anderen Tür.
Ich hänge jetzt so ein bisschen bei der Entscheidungsfindung? Welchen Kompromiss kann ich eingehen und wie und wo begründe/verschriftliche ich diesen?
Reicht es, wenn ich in der Gefährdungsbeurteilung die Infektionsgefahr als gefährlicher betrachte wie die Gefahr durch zu kleine Bewegungsflächen (psychische Gefährdung/nicht behinderten gerecht)?
Ich freue mich wenn mir wer weiterhelfen kann.
Beste Grüße
Thomas