Alles anzeigenHallo
bei uns wird dieser satz bei der Unterweisung besonders angesprochen.
Wer als Staplerfahrer vorhandene Rückhaltesysteme nicht nutzt und dann bei einem Unfall zu Schaden kommt, handelt fahrlässig und riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch Schadenersatzforderungen.
Die Berufsgenossenschaft kann Unternehmen bei Arbeitsunfällen in Regress nehmen.
Betriebshaftpflichtversicherung haftet bei Regressnahme.
Regress gegen den Mitarbeiter: Grob fahrlässig oder nur fahrlässig... … "ach, der Unternehmer hat diese Arbeitsweise über Jahre sogar geduldet..."