Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

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  • Lustig ist es, wenn mir diverse Anbieter Rechtssicherheit verkaufen möchten. Entweder dieser Anbieter hat keine Ahnung, oder er lügt. Beides kann ich nicht gebrauchen, also weg damit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo zusammen,

    in einer VDSI Regionalverantaltung haben wir im Rahmen eines Vortrages eines Rechtsanwaltes folgende Ausage gbekommen: " Absolute Rechtsicherheit gibt es nicht". Er bgründete es damit, dass es unabhängig von dem Rechtsgebiet irgendwo ein redhtliches Regelwerk "schlummert", dass keiner im Blick hat.

    Die DGUV Regeln werden dann rechtsverbindlich, wenn in einer DGUV Vorschrift daruaf verwiesen wird. (Aussage des Anwaltes und auch der DGUV).

    In Deutschland darf es keine Doppelregelung z.B. im Arbeitsschutz geben. Hier gilt: Bundesrecht geht vor. Nach diesem Grundsatz werden die etsprechenden DGUV Regelwerke zurückgezogen.

    Trotzdem muss aufgepasst werden. Bei der juritischen Betrachtung durch eine Richter werden auch DGUV Regelwerk herangezogen. Ich persönlich greife auf diese Regelwerke zurück, wenn es kein inhaltlich gleichlautene stattliche Rechtvorschrift gibt. Ich verlasse mich hierbei dann auf die Vermutingswirkung.

    Bei Besuchen von UVTs und BezReg habe ich hierzu keine anderslautende Antwort bekommen.

    H.

  • ...und im Zweifel gilt sowieso.... Vor Gericht und auf hoher See...in Gottes Hand...

    Kommt halt drauf an wie erfahren Staatsanwaltschaft und/oder Richter:Inn sind und/oder wieviel Bock die grade haben sich in einen schwammigen Glibberschleim wie Beurteilung, Verantwortlichkeiten, Pflichtenübertragung, gelebte Praxis usw. Einzuarbeiten.

    Spätestens bei einem Gericht (AG Münsing), welches einen GF wegen eines Verstoßes gegen "Anhang 1 der Richtlinie 2006/62/EG" rechtskräftig verurteilt, und weiter zur Urteilsbegründung ausführt, das der GF es pflichtwidrig unterlassen habe, durch die Aufsichtsbehörden eine Risikobeurteilung erstellen zu lassen, finde ich den Spass plötzlich nur noch halb so gross...oder anders herum... habe ich so gar keine Fragen mehr.

    Meiner Ansicht nach hilft im immer komplexer werdenden Gesamtkontext der Regelwerke, Vorschriften etc. immer noch am besten der GMV und eine schlüssige Darlegung der Gedanken und Beweggründe, die zu der Gesamtwürdigung des Sachverhalts beigetragen haben. Da kannsse bald nix falsch machen...Wir sind doch keine kleinen Doofmänner...

  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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