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  • Hallo zusammen,


    ich brauche mal eure Meinung. Es wurden an mehrere Personen unberechtigt, aber unbeabsichtigt persönliche Daten per Email als Anlagen verschickt. Das wurde nun beim Landesbeauftragten für Datensicherheit als Verstoß gemeldet. So weit, so gut.


    Nun wurden die Empfänger intern aufgefordert, die Anlagen zu löschen. Da ich momentan im Urlaub bin, habe ich noch nichts unternommen.

    Nun kam heute heraus, dass diese Anlagen ohne Vorabinfo zentral bei allen gelöscht wurden. Es erfolgte gar keine Info, dass jemand Emails verändert.


    Da geht meine Fantasie spazieren. Was denn, wenn nun kritische Emails über z.B. Arbeitsunfälle auch manipuliert werden, weil Schuld beim Management läge? Mein Vertrauen ist nun erschüttert.


    Weiß hier jemand, ob ich da zu empfindlich bin oder gibts dazu eine Rechtsgrundlage?


    Liebe Grüße

    Katarina

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  • Hallo Katarina,


    habt ihr einen Datenschutzbeauftragten? Dieser sollte auf alle Fälle in Kenntnis gesetzt werden (über die Löschung).


    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter (z.B. der IT) Unternehmensdaten, wie hier Emails, ohne schriftlichen Auftrag löscht. Damit würde er sich auf ziemlich dünnes Eis begeben, falls der Arbeitgeber/Beauftragender zur Löschung hinterher "nichts davon gewusst" hat. Dazu findet sich z.B. in § 303a StGB Abs. 1: "Wer rechtswidrig Daten ... löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Eine Rechtsgrundlage, dass der AG berechtigt wäre, Emails der Mitarbeiter ohne deren Kenntnis zu löschen, ist mir nicht bekannt.


    Viele Grüße

    YBaars

  • unabhängig ob Mail gelöscht werden dürfen oder nicht.

    Wichtige Mails, Begehungsberichte, ASA Protokolle etc. speichere ich immer noch zusätzlich ab oder verakte das ganze.

    Sicher ist sicher

  • Hallo,

    Weiß hier jemand, ob ich da zu empfindlich bin oder gibts dazu eine Rechtsgrundlage?

    Gute Frage. Letztlich kann man aber nur etwas löschen,

    wenn man auch darauf einen Zugriff hat. Das würde

    im Umkehrschluss bedeuten, das ein Zugriff auf das

    EMail-Konto bestehen müsste.


    Letztlich ist das eine Frage, die man intern klären sollte.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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