Baustelle / Fluchttreppen mind. Anforderung ? 5KN

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  • Hallo Zusammen,

    kann mir jemand sagen wo ich finde das Fluchttreppen auf der Baustelle mind. 5KN Nutzlast erstellt werden müssen. Ich habe das mal gelesen, aber ich weiß nicht mehr wo.;-) :Lach::Lach::Lach:

    Besten Dank & Viele Grüße

    Thorsten

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  • In der DGUV-Regel 101-002 (BGR113) "Treppenbei Bauarbeiten" wird unter 10.2 "Benutzung" ausgeführt:

    Zitat

    10.2.1 Bautreppen und Treppentürme dürfen nur als Zugang zu Verkehrs-wegen oder Arbeitsplätzen bei Bauarbeiten benutzt werden. Treppen, die als Nottreppen für öffentlichen Verkehr errichtetwerden siehe

    – DIN 18064 „Treppen; Begriffe“,

    – DIN 18065 „Gebäudetreppen; Hauptmaße“,

    – DIN 1055-3 „Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten“

    Vielleicht beim Stöbern in einer DIN gesehen?!

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo Thorsten,

    da im Bauwesen fast alles über Normen läuft, findest Du auch diese Angabe afaik lediglich in einer Norm. In Deinem Fall könnte die DIN EN 1991 helfen. Dort werden 5 kN/m² als Flächenlast bei allen Treppen, die als Fluchtweg dienen, genannt. Alternativ mal bei einem Gerüsthersteller nachfragen.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl