Hallo Gemeinde,
wir sind eine metallverarbeitende Firma und schneiden u.a. Edelstahlbleche mit dem Laser. Jetzt kam die Frage nach einer kritischen Grenze von 0,1% gefährlichen/kritischen Bestandteilen (Chrom/Nickel) im Laserstaub auf. Diese Grenze entscheidet angeblich, ob die zu entsorgenden Laserstäube Gefahrguttransport sind oder nicht.
Wie es in der freien Wirtschaft nunmal ist, schwankt der Anteil an Edelstahlverarbeitung nach Kunden und Auftragslage.
Gibt es generelle Festlegungen? So richtig fündig bin ich nicht geworden.
Der Suchbegriff Laserstaub gibt hier im Forum nix her und auch Komnet ist dünn...
Hat jemand einschlägige Erfahrung und kann helfen?