Lagerung fester Gefahrstoff

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  • Hallo,

    ist es erlaubt, Gebinde (Weithals-Schraubflaschen, Kunststoff) mit festen Gefahrstoffen liegend zu lagern? In der TRGS 510 finde ich überhaubt nichts, ob Gebinde nur stehend gelagert werden dürfen oder auch in den Gefahrstoffschrank gelegt werden können. Bei Flüssigkeiten würde ich das aufgrund der möglichen Auslaufgefahr von vornherein ausschließen (gesunder Menschenverstand), aber bei Pulvern? Im konkreten Fall war der Stell-Platz in einem Gefahrstoffschrank begrenzt und ein Kunststoff-Gebinde wurde auf stehende Gebinde (Glas) gelegt.

    Viele Grüße

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  • Hi,

    nur Flüssiggasflaschen müssen generell immer stehend gelagert werden. Bei anderen Behältern kommt es darauf an, ob der Hersteller des Behälters vorschreibt, wie der Behälter zu lagern ist. Gibt es keine Herstellervorgabe, so kann der Behälter stehend, liegend oder auch auf dem Kopf stehend gelagert werden ;).

    Beim Stapeln von Behältern übereinander ist die Stapelfähigkeit / Tragfähigkeit unbedingt zu beachten. Des Weiteren dürfen die übereinanderliegenden / -stehenden Stoffe nicht gefährlich miteinander reagieren und das Auffangvolumen bzw. die Auffangwanne des Gefahrstoffschranks muss zu den eingelagerten Gefahrstoffen passen. Da findet man in der Praxis auch des Öfteren zu wenig Auffangvolumen in einem zu voll gepackten Schrank.

    schöne Grüße

  • Was ist das für ein Gefahrstoffschrank? Einer für brennbare Stoffe, Gase, Säuren, Laugen oder was?

    Gestapelte Lagerung ist möglich, aber in einem Gefahrstoffschrank zeigt es, dass dort keine sinnvolle Ordnung vorhanden ist und anscheinend der Schrank zu klein ist bzw. zu wenige Schränke vorhanden sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde grundsätzlich von einer möglichen Gefährdung ausgehen.

    Hast du einen Stoff in den Flaschen, der mit anderen Chemikalien stark exponieren könnte oder nicht.

    Ist das Regal eher für Flaschen liegend oder stehend konzipiert? Ist die Frage eine reine "wir brauchen den Platz" Anforderung? Kommt ja häufig vor ;)

    Offshore zum Beispiel ist Platzmangel an der Tagesordnung, da wird schon mal eine Auge zugedrückt, auch wenn Zusammenlagerungsvorschriften nicht präzise eingehalten werden können. Ist halt immer die Frage des zu erwartenden Gefährdungspotentials.

    Bei Paraformaldehyd weiß ich, dass dies nur in speziellen Gebinde gelagert werden darf. Die Zusammenlagerungsmenge ist bei diesem Stoff präzise begrenzt. Dies hat aber wieder mit Inertisierungs bzw. ATEXvorschriften zu tun.

    An deiner Stelle würde ich einen Exkurs machen und prüfen, welche möglichen Gefährdungssituationen eintretten können. Auf Grundlage dieser Begründung eine Entscheidung treffen oder Empfehlung abgeben.

    Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

    So long *biene2*

    Siloreinigungsicherdurchfhren