Arbeitsunfall Fremdfirma außerhalb des Betriebsgeländes

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  • Hallo Community,

    ich brauche eure Unterstützung um einen Unfall richtig einzuordnen.

    Und zwar haben wir Immobilien außerhalb unseres Werksgeländes, welche zu unserem Unternehmensvermögen gehören und von uns verwaltet werden.

    Nun haben Handwerker einer Fremdfirma bei der Sanierung einer unserer Immobilien Rohre herausgezogen und diese auf ihr Pritschenfahrzeug verladen.

    Beim Sichern der Ladung ist eine Öse am Fahrzeug abgebrochen. Durch die Spannung fletschte der Spanngurthaken und verletzte den Mitarbeiter am Kopf.

    Das Fahrzeug befand sich an einer öffentlichen Straße, das Fahrzeug war nicht unseres ebenso nicht das Ladungssicherungsequipment.

    Generell hatten wir also keinen Einfluss dabei und dies geschah lediglich aufgrund unseres Auftrags.

    Inwieweit sind nun wir hierfür verantwortlich?

    Gruß

    Patrick

    :512:

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  • Moin Patrick,

    ihr habt eine Leistung eingekauft (quasi einen Werkvertrag geschlossen). Damit sagt ihr, Handwerker xx mache die Arbeit fertig. Wie jetzt, liegt im Ermessen des Handwerkers.

    Eure BG und auch ihr selber, seit damit aussen vor. Der Arbeitgeber der Handwerker und seine BG sind im Focus. Meldepflicht besteht somit auch nur für den Arbeitgeber für seinen MA zu seiner BG.

    Bei der Unfallrekonstruktion könnte es natürlich sein das die Fremd-BG zu euch kommt und sich die Orte anschaut. Arbeitsschutzrechtlich wird der Handwerkerbetrieb angeschaut.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    vielen Dank für deinen Input.

    Genauso werte ich es nämlich auch.

    Wir nehmen Unfälle von Fremdfirmen auf unserem Betriebsgelände eigentlich in unsere Statistik auf, wie unsere auch, aber irgendwo ist für mich die Grenze...

    Gruß

    Patrick

    :512: