Zwang zur Bestellung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Betriebsrat wurde ja schon benannt, ich habe noch den Tipp den Beauftragten des QM-Systemes mit ins Boot zu nehmen und ihm einige der Aufgaben abzugeben.

    Die Punkte müssen doch irgendwo dokumentiert sein - gerade wenn mit Gefahrenstoffen gearbeitet wird.


    Und was verdient man denn so als SIFA... würde mich jetzt auch mal so interessieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Felidaea (3. September 2020 um 09:36)

  • ANZEIGE
  • So, da bin ich mal wieder...der Ketzer!!!!

    Ich kenne und verstehe solche Problematiken recht gut - war ja auch lange genug im Geschäft. Aber...bei solchen Fragestellungen wird immer gerne eines ausser Acht gelassen: Die beschriebenen Aufgaben sind NICHT die einer SiFa. Viele der o.a. Aufgaben sind orginär solche, die der Führung obliegen, d.h. in den Führungsfunktionen der jeweiligen Bereiche.

    Ein Beispiel: Erstellung, Führung und Pflege des Gefahrstoffkatasters im Laborbereich ist, auch organisatorisch, eine Aufgabe der Laborleitung. Als Sifa unterstütze ich hierbei selbstverständlich gerne mit Beratung, Tipps und Tricks, Hinweisen auf rechtliche Anforderungen oder sogar mit der Erstellung einer unternehmensweit gültigen Vorlage. Diese wird jedoch bei Übergabe an die Bereichsleitung keinesfalls vollständig ausgefüllt von mir übergeben sondern...leer!

    MEINE Aufgabe ist es u.U. das Vorhandensein eines solchen Katasters regelmäßig zu prüfen, Stichproben zur Plausibilität etc. pp. zu machen und weiterhin bei Fragen zur Verfügung zu stehen. Ähnlich verhält es sich mit der Erstellung von BA.

    Als SiFa habe ich die Aufgabe, meinen Unternehmer und seine FK zu beraten. Das heißt z.B.: Wenn im Labor das Kataster nicht oder nur unvollständig existiert, spreche ich zuerst mit der Laborleitung, im Rahmen von ASA od. Managementteam Meetings mit dem Management oder mit der GF persönlich. Von der wird dann ein entsprechender Arbeitsauftrag an die Verantwortlichen ausgeben...

    Ein Problem, mit dem eben auch Sifa's zu kämpfen haben ist die Tatsache, dass jeder versucht Aufgaben an einen anderen abzuschieben (Ihr wisst ja welche Definition von "TEAM" häufig gilt). Allerdings gehören dazu immer zwei. Wenn ich nicke und "Ja" sage, nicht in der Lage bin Prioritäten und Strukturen zu verstehen oder umzusetzen - tja, DANN muss mein Jahr auch schon mal 10.000 Std. haben.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Die beschriebenen Aufgaben sind NICHT die einer SiFa.

    Dann frage mal bei Deiner BG nach, denn viele BGen sehen die SiFa als fachkundig in Sachen Gefahrstoffe.

    Ich bin durchaus bei Dir, als SiFa kann man Vorlagen liefern aber im Prinzip ist der AG zuständig und der delegiert in der Regel in der Linie. Aber ab einer bestimmten Betriebsgröße oder entsprechendem Gefahrstoffeinsatz ist es durchaus sinnvoll ein zentrales Gefahrstoffverzeichnis zu führen und wer könnte das? Siehe da, die SiFa ist ja fachkundig. Alternativ dann der Gefahrstoffbeauftragte. Oft findet man das ja in einer Doppelfunktion vor. Wenn man dann noch als Hersteller von Gefahrstoffen auftritt wird eine fachkundige Person zur Erstellung von SDB gefordert. Hierbei handelt es sich um eine juristische Person und keine Einzelperson, also in der Regel ein Team von Fachexperten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann frage mal bei Deiner BG nach, denn viele BGen sehen die SiFa als fachkundig in Sachen Gefahrstoffe.

    Ich bin durchaus bei Dir, als SiFa kann man Vorlagen liefern aber im Prinzip ist der AG zuständig und der delegiert in der Regel in der Linie. Aber ab einer bestimmten Betriebsgröße oder entsprechendem Gefahrstoffeinsatz ist es durchaus sinnvoll ein zentrales Gefahrstoffverzeichnis zu führen und wer könnte das? Siehe da, die SiFa ist ja fachkundig. Alternativ dann der Gefahrstoffbeauftragte. Oft findet man das ja in einer Doppelfunktion vor. Wenn man dann noch als Hersteller von Gefahrstoffen auftritt wird eine fachkundige Person zur Erstellung von SDB gefordert. Hierbei handelt es sich um eine juristische Person und keine Einzelperson, also in der Regel ein Team von Fachexperten.

    Axel,

    um in dem von mir angesprochenen Kontext zu bleiben: Wer ist in Sachen Gefahrstoffe sachkundiger - eine SiFa oder ein ein diplomierter Chemiker, der das Labor leitet?!?!?!? Und was die Sichtweisen der BG'en angeht, die können sie ja haben. Allerdings ist die inhaltliche und Durchführungsverantwortung nach wie vor Führungsaufgabe. Da hilft am Ende auch der Begriff des Gefahrstoffbeauftragten, der leider immer noch in vielen Köpfen und fragwürdigen Literaturstellen herumgeistert, nicht weiter.

    Die Erstellung von SDB ist i.d.R. eine abendfüllende Aufgabe, an die selbstverständlich ausschließlich Fachleute dürfen. Mit Blick auf die damit einhergehende Verantwortung für das Unternehmen sehe ich hier die allerwenigsten Sifa's am Steuer. Das sie mitrudern dürfen steht außer Frage.

    Bei der organisatorischen Zusammenführung bin ich wiederum durchaus bei dir. Dies mag, wohlgemerkt organisatorisch, eine möglich Aufgabe der SiFa sein. Inhaltlich habe ich mich jedoch niemals detailliert in die Verzeichnisse eingemischt weil - s.o.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wer ist in Sachen Gefahrstoffe sachkundiger - eine SiFa oder ein ein diplomierter Chemiker, der das Labor leitet?!?!?!?

    Meine Praxiserfahrung ist die, dass "altgediente" Chemiker in Sachen Gefahrstoffrecht im Blindflug unterwegs sind und das sind diejenigen, die oft die Leitungsfunktion haben. Bei den jüngeren Chemikern ist es ein wenig besser.

    In einem Betrieb gibt es oft aber auch nicht nur Laborbereiche, sondern viele andere Betriebsteile. Frage mal einen Schlossermeister oder Bauingenieur (ich könnte jetzt noch viele Berufsgruppen aufzählen) zum Gefahrstoffrecht. Siehe da, die SiFa ist da oft doch näher dran.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • EG 13 nur mit Master/Dipl.

    ...aber dann auch nur mit diskutieren, EG12 ist immer so das Ziel der Verantwortlichen obwohl allein die EG13 Definition die Einstufung schon mitbringt, sofern ein Ing.Diplom oder Bachelor/Master vorweisbar.

  • Meine Praxiserfahrung ist die, dass "altgediente" Chemiker in Sachen Gefahrstoffrecht im Blindflug unterwegs sind und das sind diejenigen, die oft die Leitungsfunktion haben. Bei den jüngeren Chemikern ist es ein wenig besser.

    In einem Betrieb gibt es oft aber auch nicht nur Laborbereiche, sondern viele andere Betriebsteile. Frage mal einen Schlossermeister oder Bauingenieur (ich könnte jetzt noch viele Berufsgruppen aufzählen) zum Gefahrstoffrecht. Siehe da, die SiFa ist da oft doch näher dran.

    Axel,

    ja, aber...

    Ist es denn meine Aufgabe, "Unwissenden" die Arbeit abzunehmen und sie unwissend zu lassen, obwohl sie am Ende des Tages für ihre Verantwortung u.U. gerade stehen müssen?!?!?!?!? Natürlich ist ein Schlossermeister nicht notwendigerweise Fachmann für Gefahrstoffe. Wenn er allerdings einen Verantwortungsbereich mit Mitarbeitern bekommt, in dem Gefahrstoffe verwendet werden, ist es seine verdammte Pflicht sich in diesem Rahmen schlau zu machen. Das er dies nicht gerne macht iss klaa...

    Ein Gefahrstoffkataster dient in meinen Augen eben nicht nur dazu, eine rechtliche Anforderung formal zu erfüllen. Es soll dazu dienen, sich mit den Stoffen zu beschäftigen, Gefahrenpotenziale zu erkennen und diesen entsprechend zu begegnen. Wenn ich also in vorauseilendem Gehorsam meinem Werkstattleiter ein Kataster vorlege, wird er - vielleicht - "Danke" sagen, es abheften und beim Audit gepflegt vorlegen. Wenn er sich der Wichtigkeit allerdings bewußt ist - weil er es selbst erstellt und pflegt - dann:

    1. Weiss er wovon er spricht, wenn er über verwendete Gefahrstoffe in seinem Bereich redet,

    2. Ist er in der Lage entsprechende BA's und GB zu erstellen und sachkundig zu unterweisen,

    3. Wird er sich vielleicht einmal mehr überlegen, ob er einen listenpflichtigen Gefahrstoff nicht vielleicht doch durch einen "Nicht-Gefahrstoff" ersetzt

    4. ...

    Nochmal, dass ich hier als SiFa meine umfängliche Unterstützung anbiete steht außer Frage. Ich werde jedoch nicht unter dem Deckmantel eines "Gefahrstoffbeauftragten" für einen guten Mittagsschlaf verantwortlicher Personen sorgen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)