Zwang zur Bestellung

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  • Hallo zusammen,

    nach langer Pause bin ich wieder da! Neues Unternehmen, nicht wirklich bessere Situation!

    Ich würde euch gerne fragen, wie ihr mit Beauftragungen umgeht, die euch aufgedrängt werden.

    Ich bin in einem Unternehmen gelandet, welches mit mehr als 5000 Mitarbeitern nur mich als Sifa hat. Nun werden nach Druck der UK nochmals zwei eingestellt, aber diese beiden haben ihre Ausbildung in unternehmensfernen BGs gemacht. Nun dränge ich auf Klärung, dass es einen Gefahrstoffbeauftragten geben muss, weil dieses Thema genauso „gut“ aufgestellt ist wie die Arbeitssicherheit. Glorreiche Idee der Führung, dass ich das machen muss, weil ja kein anderer fachliche Voraussetzungen dafür hat. Nachdem ich zwar die fachlichen Voraussetzungen habe, aber dieses Thema extrem aufwendig wird, weil nix vorhanden ist und auch nichts safe ist, lehne ich es ab, diese Beauftragung zu übernehmen. Da ein Gefahrstoffbeauftragter nicht bestellt werden:/:/:winki::winki::winki: muss, heißt es nun, „wunderbar, dann machen Sie einfach die Arbeit mit.“ Ich will aber das in keinem Fall!!!!!

    Weiß jemand, ob man mich zwingen kann, diese Aufgabe zu übernehmen? Aus meiner Sicht ist die Haftung hier größer, zu mal der Geschäftsführer sich schon nicht für die Arbeitssicherheit interessiert und das an jemanden wegdelegiert hat. Der will sich nicht mit diesen Themen beschäftigen und ich wäre immer in der Not, wer nun Entscheidungen bei Gefahr im Verzug trifft. Auf den Punkt: Ich will das nicht machen. Mir reichen die Auseinandersetzungen wegen der Arbeitssicherheit mehr als genug!


    Hat hier jemand Erfahrungen zum Ablehnen von weiteren Beauftragungen? Rechtlich möglich?

    Danke an alle, die mich hier unterstützen können!

    Katharina

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  • Hallo Katharina,

    prinzipiell würde ich sagen es fällt in Deinen Aufgabenbereich und ein Ablehnen ist nicht möglich. Grundsätzlich kommt es aber auf Deinen Arbeitsvertrag an.

    Nachdem ich zwar die fachlichen Voraussetzungen habe, aber dieses Thema extrem aufwendig wird, weil nix vorhanden ist und auch nichts safe ist, lehne ich es ab, diese Beauftragung zu übernehmen.

    Wenn Du die Fachkunde hast sollte es doch möglich sein eine Gefährdungsbeurteilung für die Gefahrstoffe zu erstellen? Auch wenn der Maßnahmenkatalog lang wird... Wichtig ist die Kommunikation, dass Du zeitlich mit den zusätzlichen Aufgaben überlastet bist! Gegebenenfalls eine Prioritätenliste erstellen und abstimmen.

    ich wäre immer in der Not, wer nun Entscheidungen bei Gefahr im Verzug trifft.

    Deswegen ist eine klare Definition der Aufgaben und Kompetenzen notwendig. Sinnvoll ist es, wenn man diese selber niederschreibt und dem AG vorlegt ;)

    Viel Erfolg

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Zitat von §7 ArbSchG

    § 7 Übertragung von Aufgaben

    Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

    Moin,

    da Du keine ausreichenden Zeitreserven hast, bist Du nicht befähigt und somit auch keine Aufgabenübertragung möglich. Du musst Deinen Arbeitgeber allerdings darauf hinweisen. Im übrigen...

    Zitat von §3 (2) Nr.1 ArbSchG

    (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung

    der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

    1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen

    :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bei 5000 Beschäftigten nur eine SiFa? Bei einem angenommenen Faktor von 1,5 h/beschäftigter Person komme ich auf 7500 h Einsatzzeit. Selbst 80% davon sind immer noch 6000 h pro Jahr an Grundbetreuung. Solltest Du Schwierigkeiten haben, diese zu leisten, kannst Du gerne die Nächte mit dazunehmen. Solltest Du hingegen nicht ausgelastet sein, kannst Du gerne noch weitere Beauftragungen übernehmen. Als Sifa 24/7 schaffst Du 8760 Stunden pro Jahr.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo zusammen,


    danke, dass ihr mich unterstützt.

    Noch eine Ergänzung: Es gibt nicht nur keine Gefährdungsbeurteilungen, sondern auch kein Lager- und Entsorgungskonzept, keine geprüften bzw. passenden PSA, keine Subsitutionsprüfung, keine Unterweisungen der Mitarbeiter, kein besonderer Umgang mit CMR, abgehängte Notduschen, fehlende stationäre Augenduschen trotz LABORBETRIEB, keine Kenntnis zu Piktogrammen und Lagerklassen, keine Gefahrstoffschränke, kein Gefahrstofflager jeder Art, obwohl tausende Liter Lagerklasse 3.

    Da hätte ich nur noch Gefahrstoffbeauftragter zu machen, da ich die einzige im Unternehmen bin, die über Berufsausbildung hier Detailwissen hat.


    Versteht ihr, dass das ein Fass ohne Boden ist und jede Führungskraft hier extrem unwillig ist? Diese Aufgabe verdoppelt die Anzahl der Konfrontation locker!

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  • Du solltest die Aufgabe nicht ablehnen, sondern die Eckdaten festlegen:

    - Zeitbudget für die Aufgabe

    - voraussichtliche Dauer bis Rechtskonformität

    - Zeiteinteilung andere Aufgaben

    Wenn Du bei der UK bist, musst Du irgendwie in einer Stadt, Uni, im Krankenhaus oder in sonst einer öffentlichen Einrichtung arbeiten, die mehrere Standorte/Abteilungen hat.

    In Deinem Zeitplan führst Du auf, wann welche Einrichtung, welcher Standort usw. für die Betreuung (neben dem Gefahrstoffthema) an der Reihe ist. Dieser Plan ist für die Bestellung verbindlich - legst Du nämlich mit Deiner Fachkunde, die unabhängig auszuüben ist, fest.

    Upps, 70% bleiben ohne Betreuung? Fakt dass dem Chef irgendwann auf? Das kannst dem Chef nachträglich noch liefern: für die Bereiche X Y Z... muss noch Betreuung organisiert werden (kann auch extern eingekauft werden). Wünsche ihm dabei noch viel Spaß!

    Das ist, was ich anpeilen würde.

    Persönliche Anmerkung: dass staatliche Einrichtungen (eher grundsätzlich als ausnahmsweise) Arbeitsschutzregeln missachten, ist ein Skandal. GERADE der Staat müsste mit einem Optimum an Arbeitsschutz als Beispiel vorangehen. Andersrum wird ein Schuh daraus, und zwar systematisch. Hier müssten Karrieren, Pensionen und Posten aus den oberen Etagen reihenweise über den Jordan gehen. Ich könnte auch gleich einige Clowns nennen, die ihren Hut nehmen müssten.

  • Moin Katharina,

    weiss ja nicht in welchem Teil vom Ländle Du dich rumtreibst. Aber eigentlich sind die meisten AP von der UKBW sehr umgängig und können dich ggf unterstüten, dass euer Betrieb zusätzlich einen Gefahrstoffbeauftragen braucht, weil du gänzlich mit Gefährdungsbeurteilungen beschäftig bist.

    Oder so eine nette kleine Sytemkontrolle von der UKBW....

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • wie ihr mit Beauftragungen umgeht, die euch aufgedrängt werden.

    Im Zweifelsfalle schriftlich ablehnen. Habe ich z.B. mit der Funktion des Abfallbeauftragten gemacht, nachdem ich in dem Konzern keinerlei Struktur vorgefunden habe, die auch nur annähernd in Richtung Rechtskonformität ging. Der AG hat dann gemeint, es geht auch ohne und ich soll die Funktion trotzdem übernehmen, was ich kategorisch abgelehnt habe, keinerlei Aktivitäten in diesem Bereich startete und mich dann nach einem neuen AG umgesehen habe.

    welches mit mehr als 5000 Mitarbeitern nur mich als Sifa hat. Nun werden nach Druck der UK nochmals zwei eingestellt, aber diese beiden haben ihre Ausbildung in unternehmensfernen BGs gemacht.

    Unternehmensferne BG muss ja nicht so schlecht sein. Die Tätigkeiten einer SiFa sind weitgehend gleich, egal welche Branche. Klar gibt es Besonderheiten, aber da kann man sich einarbeiten und manchmal hilft ein unvoreingenommener Blick, etwas zu entdecken, was alte Branchen SiFa so noch nie beachtet haben.

    dass es einen Gefahrstoffbeauftragten geben muss,

    Der Gefahrstoffbeauftragte ist gesetzlich nicht definiert, somit kann es auch keine Pflicht geben einen solchen zu haben.

    Mir ist schon klar, dass es hier um die entsprechenden betrieblichen Regelungen nach GefStoffV usw. geht, die man im Betrieb fachkundig umsetzen muss, von daher ist natürlich eine solche Funktion sinnvoll.

    Ich würde das analog zur SiFa anlegen. Im Prinzip ist es auch eine Teiltätigkeit der SiFa, somit keine separate Beauftragung erforderlich. Ich würde aber die dringend notwendigen Dinge zu Papier bringen und die Geschäftsführung auch entsprechend unterrichten, mit abgeschätztem Zeitaufwand. Wenn ich die Beschäftigtenzahl sehe und auch von Laborbereichen lese tendiere ich hier dazu, dass man da in Richtung einer Vollzeitstelle kommt, nur um ein einmal etabliertes System am laufen zu halten. Für den Aufbau und Organisation dürfte da noch einiges mehr erforderlich sein. Das musst Du der GF mitteilen, was sie daraus macht ist in ihrer Verantwortung. Das ASiG bietet ja über §5 Abs. 2 und 3 hier eine Rechtsgrundlage, die der AG entsprechend umzusetzen hat. §17 Abs. 2 ArbSchG liefert dann auch noch die Berechtigung sich an die entsprechenden Aufsichtsbehörden zu wenden, das würde ich allerdings als allerletztes Mittel einsetzen.

    Nachdem ich zwar die fachlichen Voraussetzungen habe, aber dieses Thema extrem aufwendig wird, weil nix vorhanden ist und auch nichts safe ist, lehne ich es ab, diese Beauftragung zu übernehmen. Da ein Gefahrstoffbeauftragter nicht bestellt werden :/ :/ :winki: :winki: :winki: muss, heißt es nun, „wunderbar, dann machen Sie einfach die Arbeit mit.“

    Als SiFa kann man aber auch seine Kompetenzen klein reden und z.B. auf den DGUV Grundsatz 313-003 verweisen. Hast Du das Wissen aller der dort aufgeführten Module? Wenn nein, dann darauf hinweisen.

    Aus meiner Sicht ist die Haftung hier größer

    Nein, solange Du keine Unternehmeraufgaben operativ und eigenverantwortlich übernimmst, ist die Haftung hier nicht größer, daher würde ich immer auf Teilaspekte der SiFa Tätigkeit abzielen, die ja primär eine beratende Funktion ist und solange diese fachlich fundiert erfolgt ist man in der Regel aus der Haftung raus.

    Es gibt nicht nur keine Gefährdungsbeurteilungen, sondern auch kein Lager- und Entsorgungskonzept, keine geprüften bzw. passenden PSA, keine Subsitutionsprüfung, keine Unterweisungen der Mitarbeiter, kein besonderer Umgang mit CMR, abgehängte Notduschen, fehlende stationäre Augenduschen trotz LABORBETRIEB, keine Kenntnis zu Piktogrammen und Lagerklassen, keine Gefahrstoffschränke, kein Gefahrstofflager jeder Art, obwohl tausende Liter Lagerklasse 3.

    Entsorgung geht ja Richtung Abfallbeauftragter. Gewässerschutz wäre dann auch noch so ein Thema, das man anbringen kann. Tausende Liter Klasse 3 Stoffe klingen für mich nach Explosionsschutzdokument, auch so eine Spezialaufgabe, die nicht jede SiFa so einfach aus dem Ärmel schüttelt, da wäre auch Weiterbildung gefragt, die die UKBW leider kaum bis gar nicht anbietet, also Antrag auf Weiterbildung bei Fremd BG. Macht die UKBW nicht unbedingt gerne, propagiert das auch nicht, aber es ist möglich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Abend zusammen,


    bombastisch! Herzlichen Dank für so viel Input! Ich nehme für mich nun mit, dass ich eine Aufstellung mache, was alles an Themen, wo für wie lange bearbeitet werden muss. Ich will mich keinesfalls um das Thema Gefahrstoffe zusätzlich kümmern, da ja meine ureigenen Aufgaben als Sifa auch dort fast vollständig fehlen. Und alles kann ich nicht leisten! Und wenn nicht mal normale Gefbus da sind, wisst ihr, dass ich auch nur zwei Hände und 8h/Tag habe. Auch Biostoffverordnung und psychische Belastung müssen etabliert werden. Es ist so viel zu tun, dass ich momentan noch nicht mal weiß, wo ich anfangen könnte. .... bin noch neu dort.


    Euch allen herzlichen Dank, das hilft mir sehr. Gute Nacht!

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  • Hallo Sifa65,

    habt Ihr einen Betriebs- bzw. Personalrat? (Ich hoffe es sehr, bei 5000 Beschäftigten!)

    Die Kolleginnen und Kollegen sollten dich maximal unterstützen. Gerade bei der Personalplanung und Aufgabenverteilung sollten sie ein Mitspracherecht haben.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Guten Abend,

    neuer Zwischenstand! Ich habe gemäß eurer Empfehlungen nun eine Tabelle mit Aufgaben und Zeitansatz erstellt. Da nix vorhanden ist, muss die gesamte Basis der Lagerung, Entsorgung, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Fremdfirmenrichtlinie, Exschutz-Dokumente, Mutterschutz im Labor, Schulung und alle Unterweisungen neu gemacht werden. Ich komme da auf mehr als 1000Stunden. Sooooo mal nebenbei geht das ja gar nicht. Da bleiben ja weniger als 40% für die Zeit als Sifa übrig!! Mal sehen, was GF dazu meint!


    Nun ist guter Rat teuer! Weiß jemand, ob ein Gefahrstoffbeauftragter mehr oder weniger als eine Sifa verdient?

  • Moin Katharina,

    Laut meiner Kristallkugel:444: verdient ein Gefahrstoffbeauftragter 57673,12 Euro!:Lach:

    Aber was verdient die Sifa?

    Das heißt, kommt wahrlich auf Qualifikation an. Nimmt man einen CTA im ÖD verdient er evtl weniger als eine Sifa.

    Die promovierte Chemikerin in einem führenden Chemieunternehmen verdient ggf. mehr, v.a. weil sie gut verhandelt hat

    Und sie könnten sogar gleich verdienen 8|...

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Hallo,

    mit Blick auf das Arbeitsvolumen würde ich Dir zu einer Überlastungsanzeige ( sieh mal hier: https://www.verdi.de/service/fragen…aa-00093d114afd) im Sinne des Arbeitsrechtes bei Deinem AG raten, zumindest dokumentierst Du damit das die Aufgabenfülle nicht zu bewerkstelligen ist und somit die Verantwortung wieder beim AG bleibt. Macht es inhaltlich nicht besser bringt Dich aber zumindest haftungstechnisch in eine bessere Situation.

    Gruß Udo

  • Da die Funktion Gefahrstoffbeauftragter nicht konkret definiert ist, ist auch das Gehalt nicht so eindeutig. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über den "Grundberuf". Ein Laborant wird da oft weniger als ein Meister oder Techniker verdienen, ein Chemiker üblicherweise deutlich mehr.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gefahrstoffbeauftragter pur dürfte gehaltstechnisch bei Pförtner liegen - so in etwa geschätzt.

    Deine Schätzung dürfte weit daneben liegen. Es gibt da einige, auch im ÖD, die dürften ein 6stelliges Jahresgehalt haben, allerdings mit Promotion.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Gefahrstoffbeauftragter ist deutlich mehr als SDB aktuell halten. Frage mal bei der nächsten Hochschule mit chemischer, pharmazeutischer oder medizinischer Fakultät nach.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gefahrstoffbeauftragter? Sechsstellig? Das geht vermutlich nur über Vetternwirtschaft.

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