Schuhe im Gesundheitswesen

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  • Es ist in der Regel keine PSA, denn der Schuh muss keiner besonderen Norm entsprechen.

    Wo steht denn das PSA einer Norm entsprechen muss?

    "Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung." PSABV §1 S.2.

    Der "sichere" Schuh nach Vorgaben (in diesem Fall nach Klarstellung der BG) schützt vor Nadelstichverletzungen, Abrutschen auf Treppen, Unergonomisches Schuhwerk etc.

    Also: gem. der PSA BV = PSA

    Und wenn wir grade dabei sind.... (hier gings doch auch um die Bereitstellung)...

    §2 PSA-BV Abs. 1

    Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die 1.den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
    2.Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
    3.für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
    4.den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.

    Gibt der Arbeitgeber also nach den Erkenntnissen der GB und Vorgaben der BG PSA vor... dann hat er sie bereitzustellen, so dass sie passt.

    Alles darüber hinaus (Beteiligung der AN an höherwertiger PSA (bessere Schuhe) etc.) ist Verhandlungssache. Aber grundsätzlich hat der AG sich darum zu kümmern dass die PSA vor Ort ist, und genutzt wird.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 (18. August 2020 um 11:43)

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  • Hallo Zusammen,

    die Seiten der BGW sind mir zum Thema Schuhe bekannt und in der Logistik war dieses Thema deutlich einfacher zu handhaben...!

    Wenn es keine eindeutige rechtliche Handhabung gibt, also es sich "nur" um einen Berufsschuh handelt, kann ich den Mitarbeiter nicht zu einem geschlossenen Schuh zwingen. Weiterhin spreche ich dieses Thema an und dokumentiere meine "Empfehlung" in der Gefährdungsbeurteilung.

    Die Gefährdungsbeurteilung sieht jedoch vor, dass die getroffene Maßnahme zur Vermeidung von Gefährdungen ein geschlossener Schuh ist.

    PSA = AG muss Kosten übernehmen und genau das empfinde ich als unüblich, da in meinem Bekanntenkreis (nicht bei meinem AG beschäftigt) auch Leute sind die Gesundheitswesen tätig sin, und auch dort keine Schuhe bereitgestellt werden.

  • PSA = AG muss Kosten übernehmen und genau das empfinde ich als unüblich, da in meinem Bekanntenkreis (nicht bei meinem AG beschäftigt) auch Leute sind die Gesundheitswesen tätig sin, und auch dort keine Schuhe bereitgestellt werden.

    Was "üblich" ist, oder nicht ist erstmal dahingestellt. Nur weil es ein Dritter nicht macht, heißt das nicht, dass es richtig ist. Ich betreue (noch; Vertrag ist gekündigt) bis zum Jahresende mehrere Pflegeheime. Was dort "üblich" ist geht auf keine Kuhhaut! Einsatz des Personals komplett fachfremd (Pflegekräfte müssen in der angeschlossenen Gastronomie arbeiten), Überschreitung der Arbeitszeiten um ein Vielfaches (schon seit Jahren), Nutzung von Handschuhen über die ganze Schicht hinweg (Vorgabe der GF)....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Rollen wir das Thema, wenn auch schon etwas zurückliegend, anders auf.

    Leitfrage: Was kann passieren?

    • stolpern
    • rutschen
    • stürzen

    Also die typischen SRS Unfälle, die 1/3 der Unfallmeldungen ausmachen. Häufig verursacht durch das Tragen ungeeigneter Schuhe. Wie ein Arbeitsschuh in der Pflege auszusehen hat, wurde hier schon gepostet. Es sind Kriterien, keine Vorgaben, die seitens der BGW gemacht wurden. Ausschlaggebend ist und bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Das Risiko für Pflegekräfte ist geringer, im Vergleich beispielsweise zum Küchenpersonal oder der Haustechnik! Daher ergibt sich nun mal auch, dass in der Pflege keine Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, sprich auch keine PSA seitens des AG zur Verfügung gestellt werden muss. Die "Spielregeln" kann der AG jedoch festlegen, also auch das Tragen von geschlossenen Schuhen verlangen. Am besten in einer Arbeitsanweisung sowie regelmäßigen Unterweisungen seiner Beschäftigten. Als Form der Wertschätzung und Umsetzung des Arbeitsschutzes kann auch über einen finanziellen Zuschuss nachgedacht werden (was übrigens einige AG schon machen). BGF macht dies möglich. Soweit die Theorie...

    So lang wie AG wegschauen und nicht konsequent "Führen", wird dieses Thema in Einrichtungen des Gesundheitswesens Bestand haben. Welche Führungskraft möchte eine Pflegefachkraft schon abmahnen oder kündigen, die keinen geschlossenen Schuh tragen möchte, weil die Farbe nicht passt oder Schweißfüße entstehen. In Zeiten des Mangels und der hohen Fluktuation fast ein Unding, solche Gedanken zu hegen. Die Verantwortung verbleibt nun aber mal beim AG! Und wenn sich neun Kollegen an die Spielregeln halten und einer nicht, dies toleriert wird, dann wird in meinen Augen mit zweierlei Maß gemessen.

    Das Tragen geschlossener Schuhe in einem Beruf, der zu 80 % mit gehen und stehen verbunden ist, bedeutet auch Selbstpflege. Jede Pflegekraft tut gut daran, mehr Aufmerksamkeit auf die Schuhe im Beruf, wie im Privaten zu legen. Häufig sind die Sichtweisen leider verdreht.

    Einen schönen Abend

    Doreen

  • Wo steht denn das PSA einer Norm entsprechen muss?

    Das ergibt sich indirekt aus der VO 2016/425, siehe auch hier. Da PSA einem Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen müssen auch entsprechende Normen eingehalten werden.

    Und wenn wir grade dabei sind.... (hier gings doch auch um die Bereitstellung)...

    §2 PSA-BV Abs. 1

    Dann schau auch mal unter §1, Abs 3, denn dort steht: "Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

    1. Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der

    Beschäftigten dienen,"

    Der gängige Pflegearbeitsschuh hat primär keine besondere Schutzfunktion.

    Wenn man dann unbedingt PSA haben möchte könnte man auf Berufsschuhe Klasse O1 I nach ISO 20347 gehen. Nur kann ich da keinerlei Vorteil gegenüber einem gängigen geschlossenen Schuh erkennen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • PSA muss "nur" der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen. Die Einhaltung bzw. Anwendung einer harmonisierten Norm löst die Konformitätsvermutung aus und erleichtert somit den Zugang zum EU-Binnenmarkt. Aber es gibt keine Verpflichtung, eine Norm anzuwenden (auch nicht indirekt)! Es kann auch "nur" die Konformität zur EU PSA-Verordnung bewertet und bestätigt werden.

  • Es kann auch "nur" die Konformität zur EU PSA-Verordnung bewertet und bestätigt werden.

    Und diese wird bestätigt, wenn man die in den zur Verordnung 2016/425 assoziierten Normen einhält. Warum sonst gibt es das Dokument 2018/C 209/03 im Amtsblatt der EU? In dem von mir verlinkten Dokument ist auch schön zu lesen: "Die Normen lösen die Konformitätsvermutung aus" Das ist ähnlich wie bei den technischen Regeln, klar kann man auch auf anderem Wege den Schutz erreichen, aber der Nachweis wird dann oft sehr schwierig bis unmöglich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.