Hallo liebe Sifa'nisten,
ich hätte gerne die ein oder andere Meinung.
Innerhalb unserer Gefährdungsbeurteilung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Schuh über folgende Eigenschaften verfügen müssen:
- (nach vorne) geschlossener Schuhe
und
- hinten mindesten über ein Riemen (besser wäre natürlich ein Turnschuhe, aber die Firma Crocs stellt auch für den "medizinischen Sektor" einen passenden Schuh bereit - den Specialist II)
Die möglichen Gefährdungen sind Durchnässen bzw. die dadurch mögliche Infektionsgefährdung.
Jetzt ist die Frage, ob dies bereits eine Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG darstellt!