Schuhe im Gesundheitswesen

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  • Hallo liebe Sifa'nisten,


    ich hätte gerne die ein oder andere Meinung.


    Innerhalb unserer Gefährdungsbeurteilung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Schuh über folgende Eigenschaften verfügen müssen:


    - (nach vorne) geschlossener Schuhe

    und

    - hinten mindesten über ein Riemen (besser wäre natürlich ein Turnschuhe, aber die Firma Crocs stellt auch für den "medizinischen Sektor" einen passenden Schuh bereit - den Specialist II)


    Die möglichen Gefährdungen sind Durchnässen bzw. die dadurch mögliche Infektionsgefährdung.


    Jetzt ist die Frage, ob dies bereits eine Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG darstellt!

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  • Das Durchnässen ist keine pauschale Infektionsgefährdung. Unabhängig von der Infektionsgefährdung, ist im Fall einer Durchnässung ohnehin notwendig, sich trockene Schuhe anziehen zu können (Reserve usw.).


    Der Riemen ist - meine Erfahrung - ein reines Alibi. Er wird meist nicht angelegt. Man muss also akzeptieren, dass die Schuhe andere Wege gehen als Träger, wenn man entsprechende Sandalen zulässt, und damit der (ex)Träger im hohen Bogen abfliegen kann.


    Es gibt auch Sandalen mit fester Ferse - die wären somit sicherer.

  • Zitat

    Das Durchnässen ist keine pauschale Infektionsgefährdung.

    Möglicherweise habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt, sofern jedoch offene Schuhe getragen (also Sandalen oder der klassische Birkenstock) ist eine Infektionsgefahr möglich (wenn auch mit niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.


    Allerdings kann man ein Durchnässen der Schuhe mit einem "halbwegs" vernünftigen Schuh (z.B. Crocs Specialist) oder Turnschuhe aus Kunstleder bereits vermeiden.

    Der Riemen ist - meine Erfahrung - ein reines Alibi

    Hier stimmte ich Dir zu, dennoch lasse ich es mir ähnlich wie bei Brandschutztüren nicht nehmen, die Mitarbeiter stetig darauf hinzuweisen.

  • Moin

    Für Plfege wird komplett geschlossener Schuh empfohlen, s.a. BGW.

    Bei Aktionen mit Patienten gibt es einen besseren Halt.

    Ich sehe grösste Gefahr in Stürzen, Stolpern und physische Fehlbelastung durch falsche Schuhe. ( normale Crocs waren tabu bei uns)

    Wozu Wasserdicht ausser beim Duschen? Darin schwitz man nur wie Bolle!

    MA trägt ja auch nicht an Körper Vollschutz damit nicht dran kommt.

    Auch auf Kleidung kommt was, dann ggf desinfizieren und wechseln, genauso die Schuhe!

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Gängig ist die Vorgabe ein geschlossener Schuh, vergleichbar mit einem Sportschuh. Die Crogs würde ich nicht empfehlen. Das wäre ja fast so, als würde man OP-Clogs als Standard Pflegeschuh anwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Sturz und Stolpern ist ungefragt - Top 1


    Aber meine Frage war ja nicht die Auswahl der Schuhe sondern...:


    Jetzt ist die Frage, ob dies bereits eine Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG darstellt!

  • Jetzt ist die Frage, ob dies bereits eine Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG darstellt!

    Du möchtest wohl eine Erklärung, ob der AG die Kosten für die Schuhe zu tragen hat.

    Es handelt sich um keine PSA, sondern in der Regel um einen Berufsschuh. Hier kann der AG die Kosten übernehmen, muss es aber nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es handelt sich um keine PSA, sondern in der Regel um einen Berufsschuh. Hier kann der AG die Kosten übernehmen, muss es aber nicht.

    Oder hier kann sich ggf. der AG auf ArbSchG §15 (1) berufen, dass der MA entsprechende Schuhe beschafft.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Du möchtest wohl eine Erklärung, ob der AG die Kosten für die Schuhe zu tragen hat.

    Es handelt sich um keine PSA, sondern in der Regel um einen Berufsschuh. Hier kann der AG die Kosten übernehmen, muss es aber nicht.

    Guten Morgen,


    spannend... ich trete jetzt mal auf die Arbeitgeberseite: also, wenn der Birkenstock nicht ESD und auch keinen Zehenschutz für das Hantieren mit schweren Kisten braucht... muss ich nicht zahlen? Richtig... ? Umgekehrt: wenn wir ableitfähiges Schuhwerk brauchen wegen den Prozessen und die Mitarbeiter mit Schweren Kisten hantieren… ist es PSA... ?


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Oder hier kann sich ggf. der AG auf ArbSchG §15 (1) berufen, dass der MA entsprechende Schuhe beschafft.

    Mit §15 kommst Du da aber nicht raus, denn §3 Abs. 3 besagt "(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen."

    => für alle Maßnahmen nach diesem Gesetz ist finanziell der AG zuständig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es handelt sich um keine PSA, sondern in der Regel um einen Berufsschuh. Hier kann der AG die Kosten übernehmen, muss es aber nicht.


    für alle Maßnahmen nach diesem Gesetz ist finanziell der AG zuständig.

    :/ widersprichst du dir nicht gerade ???


    Wir sind uns doch einig, das es keinePSA ist, sondern Berufsschuhe und da könnte der AG schon "gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." den Beschäftigten mit in die Verantwortung nehmen.


    Ob ich das gut finde, dass der AG dem Beschäftigten die Kosten so indirekt auferlegt, ist eine andere Sache. Immerhin wird meist bei der Tätigkiet beschädigte Privatkleidung hbei uns durch den AG erstattet.


    Und Realität ist, dass selbst wenn Berufsschuhe gestellt werden, speziell diese im medizinischen Berich nur unter viel Protest genutz werden...wenn ich da an die falsche Farbe der Kasacks denke :rolleyes:8|.

    Ideal wäre eime z. B. eine jährliche Pauschale für Berufschuhe , aber im Gesundheitswesen Geld für MA ausgeben :44:...

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • :/ widersprichst du dir nicht gerade ???

    Nein, denn beim Berufsschuh wird in der Regel nicht auf die Schutzfunktion abgezielt, die über das ArbSchG abgedeckt wäre.

    Das ist vergleichbar mit dem Anzug, Hemd und Krawatte beim Bankangestellten. Über eine Kleiderordnung kann der AG dies einfordern, muss es aber nicht bezahlen.

    Es ist, wie so oft eine Gratwanderung, bei der man gewisse Vorgaben machen kann, aber eben auch schnell an Grenzen stößt. Du hast ja schon die Farbe erwähnt, bei der Form geht es dann weiter, da gibt es bestimmt einige Personen, die Füße haben, die eben nicht zu den vorgeschlagenen Schuhen kompatibel sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein, denn beim Berufsschuh wird in der Regel nicht auf die Schutzfunktion abgezielt, die über das ArbSchG abgedeckt wäre.

    ...kann man meines Erachtens nicht mit Anzug etc. gleichstellen. Wenn der Schuh z.B. SRC ist, da in einer Waschküche hantiert wird und dieser Schuh aufgrund der GFA ausgewählt wurde ("ist ein rutschhemmendes Schuhwerk zu tragen), dann ist dies PSA und der AG hat zu zahlen.


    Zusätzlich gilt bei deinem Anzug der Vergleich, dass diese im "privaten Bereich" auch getragen werden kann. Bei den Schuhen (unabhängig mancher modischer Fehltritte der Allgemeinheit) sehe ich diesen nicht nutzbar im privaten Bereich. Ein ehemaliger Kunde hatte ähnlich zwecks der S3 Schuhe für sein Baustellenpersonal argumentiert: "manche tragen die ja auch zu Hause"

  • Moin...


    Die Vorgaben der BGW zum Thema "Schuhe" kennst du?

    https://www.bgw-online.de/DE/H…ss-Pflegeberuf-Teil1.html


    Wenn du das alles durchgehst, dass sind Riemchenschuhe, Crocs etc. raus. Und da wird auch deine Gefährdungsbeurteilung nicht viel dran ändern.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Die Vorgaben der BGW zum Thema "Schuhe" kennst du?

    https://www.bgw-online.de/DE/H…ss-Pflegeberuf-Teil1.html

    wahrscheinlich schon, falls erfolgenden Link angeklickt hätte...

    Für Plfege wird komplett geschlossener Schuh empfohlen, s.a. BGW.

    :P

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • ...die Frage, die sich aber dahin gehend weiterhin stellt - benutzt der AN jetzt einen Schuh, welcher die Kriterien der BGW erfüllt, ist es dann PSA und der AG muss zahlen (Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG) oder ist es (alltagstaugliche) Arbeitskleidung, wo die Kosten (teilweise) auf den AN abgewickelt werden können und dies im Rahmen einer betriebsinternen Festlegung/Vereinbarung.

    Ob nun richtig oder falsch, ich verkaufe immer "hat die Kleidung eine erwünschte Schutzfunktion, welche sich auf die Tätigkeit bezieht, dann trägt der AG die Kosten.

  • wahrscheinlich schon, falls erfolgenden Link angeklickt hätte...

    :P

    Mensch Uilchen...


    Meinst du echt ICH (der sich für den Nabel der Welt hält) lese alle Beiträge über mir durch um die Meinung anderer durchzulesen?!?!?! Das liegt mir sehr fern.




    Nee... Im Ernst. Sorry; scheine ich überlesen zu haben.

    ;)


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • welcher die Kriterien der BGW erfüllt, ist es dann PSA und der AG muss zahlen (Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG) oder ist es (alltagstaugliche) Arbeitskleidung

    Es ist in der Regel keine PSA, denn der Schuh muss keiner besonderen Norm entsprechen. Es gibt weder Vorgaben zur Stabilität des Zehen/Fersenschutzes, noch zur Rutschfestigkeit. Die BGW nennt einen "Sportschuh" oder "Laufschuh" als Beispiel für einen geeigneten Schuh in der Pflege.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.