Prüfung von Leitern

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  • Hallo zusammen!

    Wir reden mal wieder über das Prüfen unserer Leitern und Tritte in unserem Hause. Wir hatten einen Mitarbeiter der mal einen Kurs über 2 Tage besucht hat und dann mit dem prüfen der Leiter beauftragt wurde. Nun geht dieser Mitarbeiter in den wohlverdienten Ruhestand und es stellt sich die Frage, ob ich das als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht auch machen kann, zumal ich Ihn schon seit Jahren dabei unterstütze. Also ich kann nichts finden was dagegen spricht. Hat jemand von euch andere Informationen dazu? Ich möchte auch momentan nicht wirklich ein Seminar dazu besuchen.

    Gruß

    Michael

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  • Hallo Michael,

    die Frage muss sich immer der Unternehmer stellen. Zur Prüfung von Leitern und Tritten muss er in seinem Betrieb eine "Befähigte Person" schriftlich benennen.

    So, wer ist nun diese Befähigte Person.


    (6)

    Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

    Zur Konkretisierung schauen wir weiter in die Technische Regel für Betriebssicherheit

    Quelle BBCodeQuelle: TRBS 1203. 

    Punkt 2.1

    (2) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgabendem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere technische Regeln,

    DGUV-Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) und mit dem entsprechenden Prüfumfang zuverlässig und sorgfältig durchführt. In Abhängigkeit von der Prüfaufgabe (z. B. Prüfumfang, Prüfanlass, Nutzung bestimmter Messgeräte) können die Anforderungen an die Befähigung variieren.


    Solltest du also mit deinem Unternehmer übereinkommen, das auf Grund deiner Berufsausbildung (für Leitern usw. eine Handwerkliche Ausbildung) als befähigte Person geeignet bist weil du Zugang und Kenntnis über die aktuellen Normen, TRBS und DGUV... hast, kannst du ohne Probleme bestellt und eingesetzt werden.

    Grüße

    Scheiß auf Arbeitssicherheit im Labor - ich will endlich Superkräfte :rock2:

    Einmal editiert, zuletzt von florian.so (17. August 2020 um 11:46)

  • Hallo zusammen!

    ......Wir hatten einen Mitarbeiter der mal einen Kurs über 2 Tage besucht hat und dann mit dem prüfen der Leiter beauftragt wurde. ..... Ich möchte auch momentan nicht wirklich ein Seminar dazu besuchen.

    Gruß

    Michael

    Grüß dich Michael,

    es gibt auch Online-Seminare zum erlangen der Sachkunde. Die gehen recht schnell und vermitteln auch ein gutes Grundwissen.

    Beispielsweise bietet ein Hersteller von Transportkisten und Leitern ein Online-Seminar zum erlangen der Sachkunde für Leitern, Tritte und Fahrgerüste an.


    Beste Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Immer wieder die selben Fragen :)

    Dir also auch: Ihr könnt das machen, eine Schulung ist dafür nicht notwendig, lest die alte "BGI" durch, ggf. eine Einweisung durch den "Alten" und gut is'.

    Man braucht keine zwei Tage Kurs für diese Prüfung. Mit der Prüfliste aus der "BGI" kann das ein Blinder mit Krückstock (wobei ich unsere Mitbürger mit Einschränkungen damit nicht herabsetzen will!).

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  • Immer wieder die selben Fragen :)

    Dir also auch: Ihr könnt das machen, eine Schulung ist dafür nicht notwendig, lest die alte "BGI" durch, ggf. eine Einweisung durch den "Alten" und gut is'.

    Man braucht keine zwei Tage Kurs für diese Prüfung. Mit der Prüfliste aus der "BGI" kann das ein Blinder mit Krückstock (wobei ich unsere Mitbürger mit Einschränkungen damit nicht herabsetzen will!).

    Zumal das eine Frage ist, die sich einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gar nicht stellen darf. Das ist ja mal wirklich alltäglichstes Handwerkszeug!

  • Kleiner Hinweis: Du zitierst aus einer alten BetrSichV.

    Es heißt nun "zur Prüfung befähigte Person", nicht mehr "befähigte Person".

    Im Zitat der TRBS 1203 stimmt´s.

    Gruß vom Regelwerk ;)

  • Hallo Michael,

    auch ich bin Sifa und habe den eintägigen Kurs trotzdem gemacht. Alleine aus dem Grund, da das Thema in der Sifa-Ausbildung nicht so ausführlich und in alle Details durch genommen wurde. Außerdem habe ich beim Kurs andere Leiternsysteme und ihre speziellen Eigenschaften- und Eigenheiten kennen gelernt, die nicht so in der BGI 694 / DGUV Information 208-016 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten beschrieben werden.

    Meiner Meinung schult es das Auge bei der Prüfung mehr, wenn man es mal direkt in der Praxis gesehen hat. Wer schon mal als Laie beim Auto nach Anleitung eines Buches Fehler gesucht hat, versteht was ich meine.

    Die Prüfung kann im Härtefall darüber entscheiden, ob jemand zu Schaden kommt oder nicht. Daher war mir die notwendige Sachkunde einen Tag Kurs wert.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

    Einmal editiert, zuletzt von Frank_Fasibe (20. August 2020 um 11:54)

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  • . Außerdem habe ich beim Kurs andere Regalsysteme und ihre speziellen Eigenschaften- und Eigenheiten kennen gelernt, die nicht so in der BGI 694 / DGUV Information 208-016 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten beschrieben werden.

    Hallo Frank,

    Regalsysteme ....?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Noch ein Nachtrag:

    Wir hatten mal den sprichwörtlichen Fall, ein Mitarbeiter ist von der Leiter gestürzt. Die Polizei hatte eine Frageliste. Nach der Frage, ob die Leiter durch eine befähigte Person geprüft wurde folgte die Frage, ob er die Sachkunde auch nachweisen könne. Da war ich ehrlich froh, diesen Kurs vorzeigen zu können und nicht weiter diskutieren zu müssen. Polizei zog ab.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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