Gefährdungsbeurteilung Raumlufttechnische Anlage

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  • Hallo,

    jeden Tag was Neues: Diesmal ein Thema, das komplett Neu für mich ist...

    Es geht um die Gefährdungsbeurteilung für eine RLT-Anlage mit Wasserkühlung und ggf weiteren Bauteilen (so genau weiß das hier noch keiner, die Unterlagen dazu fehlen auch...)...

    Es geht um keine Neuanschaffung, sondern um die (wohl) erstmalige Beurteilung dieser.

    Ich habe vorab auch schon in einem anderen Beitrag von 2017(ASR A3.5 Raumtemperaturen) nachgelesen, aber da ging es hauptsächlich um die Klärung der Verantwortung (Betreiber, der Arbeitsstätte, Gebäudebesitzer, Handwerker etc).

    Zur Info: Wir sind gemeinsam mit anderen Firmen Mieter in diesem Gebäude (es geht auch um zwei Gebäude mit jeweils unterschiedlichen RLT-Anlagen). Wir selber betreiben hier Produktionsräume, Versand, Büros, Labore und Lagerstätten. Alle Arbeiten diese RLT betreffend werden von einem Dienstleister durchgeführt. Diese Anlagen stellen auch kein Arbeitsmittel für unsere Mitarbeiter dar - sie machen keine Wartungen, kommen mit Filtermatten oder Öl nicht in Kontakt und machen eigenhändig auch keine Einstellungen daran. Sie sind auch nicht im Technikraum unterwegs. Wir als Firma rufen ggf. bei Problemen mit dieser Anlage den Dienstleister an... aber mehr weiß ich da auch nicht (an wen geht die Rechnung etc...).

    Nun sind wohl Bauteile ausgefallen, wodurch auch das gesamte Konzept (Wer, was, wie, wo, welche Vorgaben) kritisch hinterfragt wurde.

    Meine GF möchte nun eine GB haben, in der sie auch Vorgaben unterbringen kann - auch wenn die resultierende Maßnahme in der Beauftragung eines Dienstleisters besteht. Hygiene, Luftwechselrate, Umgang mit Biostoffen - Filtermatten, ...

    Mein Weg wäre es mich an den Checklisten er BG ETEM (https://medien.bgetem.de/medienportal/a…MDU-/#downloads) zu Orientieren. Am Besten auch alle Checklisten hierfür zu Rate zu ziehen... Anschaffung, Wartung, … auch wenn unsere MA damit nichts zu tun haben.

    Hat bereits jemand Erfahrungen mit so einer GB, eventuell auch schon eine erstellt?

    Gibt es noch weitere Aspekte zu beachten? Ich war heute zum ersten Mal in diesem Technikraum und muss mich erst mal in die mehr oder weniger vorhandene Anleitung einlesen... ?(

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Hallo Harti,

    ja... das hatte ich mir auch gedacht, diese Punkte mit aufzunehmen.

    Wobei mein Fokus noch vielmehr auf den konkreten, durch uns beeinflussbaren Faktoren liegt: Reicht die Lüftungsraten bei den von uns eingesetzten Gefahrstoffen aus (Konkrete Angaben unsererseits verbunden mit einer Arbeitsplatzmessung...)? Die Verkeimung selbst kann von uns nicht beeinflusst werden... passiert halt und sollte man minimieren.

    @all: Wo kann ich mal in die VDI 6022, VDI 3803 und VDI 3804 reinlesen? Die VDI 6035 für dezentrale Lüftungsanlagen lasse ich mal außer acht...

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • eine RLT-Anlage mit Wasserkühlung

    Über offene/geschlossene Rückkühlwerke?

    Reicht die Lüftungsraten bei den von uns eingesetzten Gefahrstoffen aus

    Gefahrstoffe sollten eigentlich an der Quelle erfasst werden und nicht über die "normale" Raumluftanlage abgeführt werden.

    Wie sieht es denn aus in Bezug auf Umluft? Wird rein im Frischluftbetrieb gefahren oder ist auch ein Umluftanteil dabei?

    Die Verkeimung selbst kann von uns nicht beeinflusst werden... passiert halt und sollte man minimieren.

    Die Verkeimung direkt kann wenig beeinflusst werden, deren Bekämpfung sollte aber strukturiert erfolgen über Wartungs- und Reinigungsvorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielleicht findest Du hier einige Informationen. Die einzige DGUV Information über RLT Anlagen bezieht sich auf Seeschiffahrt. :-|

    https://www.instandhaltung.de/praxisanwendun…wissen-333.html

    https://www.instandhaltung.de/praxisanwendun…echnik-120.html

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Über offene/geschlossene Rückkühlwerke?

    Gefahrstoffe sollten eigentlich an der Quelle erfasst werden und nicht über die "normale" Raumluftanlage abgeführt werden.

    Wie sieht es denn aus in Bezug auf Umluft? Wird rein im Frischluftbetrieb gefahren oder ist auch ein Umluftanteil dabei?

    Die Verkeimung direkt kann wenig beeinflusst werden, deren Bekämpfung sollte aber strukturiert erfolgen über Wartungs- und Reinigungsvorgaben.

    Hallo AxelS,

    Genau die Punkte kann mir hier keiner beantworten... Die Betriebsanweisungen sind unvollständig, scheinen beim Gebäudeinhaber zu sein...

    Ist es denn für die GB erstellt durch den Arbeitgeber für seine Beschäftigten - vor allem als Mieter der Räumlichkeiten - wichtig, welche Technik verbaut ist? Ich würde in die GB als Punkt generelle Vorgaben zur Luftqualität aufnehmen (" Darf nicht... übersteigen, Soll... sein"). Wir als Mieter haben vielleicht ein Mitspracherecht... wenn überhaupt, oder?

    Gruß

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Vielleicht findest Du hier einige Informationen. Die einzige DGUV Information über RLT Anlagen bezieht sich auf Seeschiffahrt. :-|

    https://www.instandhaltung.de/praxisanwendun…wissen-333.html

    https://www.instandhaltung.de/praxisanwendun…echnik-120.html

    Hallo Mick,

    Informationen in der Art finde ich öfters. Für einen ersten überblick sind diese auch ganz gut, aber es wird immer auf die Technische Regel VDI 6022 verwiesen und an die komme ich nicht dran. Leider... und für mal reinschauen gleich mehrere hundert Euro auszugeben muss ich erst mal der GF beibringen. Sollen die dann entscheiden.

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Guten Morgen,

    ich lese mich gerade durch die TA Luft und schon kommt die nächste Frage hoch...

    Zur Info:

    Wir haben hier ein biestiges kleines "Teil" - CAS-Nr. 110-71-4 … Monoglyme... Unsere Produktion ist klein, aber wöchentlich wird davon eine Menge von ca. 8l (50% wässrig Verdünnt) eingesetzt.

    Für unsere MA haben wir beim Umgang eine lokale Absaugung und Atemschutz … trotzdem beschweren sich auch andere Stockwerke und auch nicht alle betroffenen MA (aber wenn in einem Labor mit gefühlt 150% Damenanteil eine ein Wehwehchen hat, dann kommt eine unfassbare Dynamik rein...), dass es "unfassbar" unerträglich nach Ether riecht... das Hauptproblem ist die Geruchsschwelle, die bei besonders empfindlichen MA recht niedrig liegt... von der Stoffkonzentration her dürfte es in dem Bereich ok sein - Ich bearbeite hier die Verantwortlichen, dass endlich Messungen stattfinden, um mal eine klare Aussage treffen zu können...

    Nun wird für den Stoff kein AGW angegeben, und auch sonst sind die Angaben recht dürftig...

    In der TA-Luft wird der Stoff aufgrund der geringen Daten nicht aufgeführt... In GisChem ebenso wenig… sehe ich mir die GisChem-Angaben zu Ethanol (auch nicht in der TA aufgeführt) in Bezug auf die TA Luft an, so beziehen dieses sich auf einen allgemeinen Grenzwert für organische Stoffe (Seite 59-61 TA Luft)… Organische Stoffe im Abgas: die Massenkonzentration 50 mg/m³. Etwas weiter (Seite 61) lese ich aber auch: …Die nicht namentlich im Anhang 4 genannten organischen Stoffe oder deren Folgeprodukte, die mindestens eine der folgenden Einstufungen oder Kriterien erfüllen...- mögliche Sensibilisierung beim Einatmen, — hohe Geruchsintensität, — geringe Abbaubarkeit und hohe Anreicherbarkeit, sind grundsätzlich der Klasse I zuzuordnen … Grenzwert hier dann Massenkonzentration 20 mg/m³.

    Den zweiten Wert würde ich dann in die Gefährdungsbeurteilung für meine RLT aufnehmen... ?

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Du hat gesehen dass Dein Stoff Reproduktionstoxisch Kategorie 1B ist?

    Da wäre für mich zuerst eine Substitutionsprüfung erforderlich.

    Neben der Reproduktionstoxizität hätte ich auch wegen Peroxidbildung einige Bedenken. Vielleicht wäre ja Methyl-tert-butylether CAS-Nr. 1634-04-4 eine Alternative, allerdings ist dieser Stoff nicht gut wasserlöslich.

    Ansonsten würde ich den Stoff nach Möglichkeit nur im geschlossenen System handhaben.

    Wenn offener Umgang dann gilt hier das Minimierungsgebot.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    ja, dass hier ist bekannt... Allerdings wird der Stoff nur für die Beschichtung eines Produktes gebraucht. Und da hat die Substitutionsprüfung durch F&E ergeben, dass das Produkt nicht mehr hergestellt werden kann.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Wasser Löslichkeit gegeben sein muss, da wir hier mit Proteinen arbeiten, die in einer gepufferten Lösung aufgebracht werden... Das Zusammenspiel ist mir nicht im Detail bekannt...

    Das es bei CMR-Stoffen dürftig mit Grenzwerten aussieht, macht die Sache auch noch komplizierter. So kann ich nicht feststellen lassen, ob das reine Riechen in der anderen Abteilung schon eine kritische Grenze überschreitet... (1 Molekül würde ja schon Schaden bewirken...). Laut unserer vorherigen FaSi ist das Riechen des Stoffes nicht kritisch gewesen - bei CMR Stoffen eine fragliche Aussage, oder?

    Ein rundum geschlossenes System können wir hier nicht etablieren (Puffer muss angesetzt werden, das beschichtete Material zwischendrin muss mindestens 2 mal per Hand transportiert werden).

    Mich umtreiben aktuell Fragen zur Umwelt... gibt es für CMR-Stoffe außerhalb der TA Luft klare Vorgaben? Abluft Grenzwerte?

    in der CLP-Verordnung wird er zwar geführt, das wars dann aber auch schon... TRGS 900 und TRGS905 listen den Stoff auch nicht...

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Riechen in der anderen Abteilung schon eine kritische Grenze überschreitet...

    Wenn es in anderen Bereichen riecht, würde das für mich bedeuten, dass die Erfassung der Dämpfe nicht richtig erfolgt und somit den Vorgaben des Minimierungsgebotes nicht entsprochen wird.

    Laut unserer vorherigen FaSi ist das Riechen des Stoffes nicht kritisch gewesen - bei CMR Stoffen eine fragliche Aussage, oder?

    Alleine der Geruch gibt keine Aussage, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht, aber der Geruch kann bei einigen Stoffen einen Hinweis geben. Schwefelwasserstoff ist ein schönes Beispiel für "chaotisch wirkenden Geruch". Schwefelwasserstoff stinkt schon in geringsten Konzentrationen. Ist der Geruch dann weg, kann es sein, dass der Schwefelwasserstoff auch weg ist, oder die Konzentration so hoch, dass man schon in den toxischen Bereich kommt.

    Im genannten Fall zeigt er auf, dass die Erfassung und somit der Schutz unbeteiligter Mitarbeiter nicht ausreichend ist.

    Arbeit mit Proteinen klingt für mich in Richtung Biotechnologie. Da wird oft mit biologischen Sicherheitswerkbänken gearbeitet. Diese sind in der Regel nicht für den Umgang mit Chemikalien ausgelegt und werden oft auch im Umluftbetrieb über Partikelfilter betrieben.

    Ich würde mal nachsehen, wohin die Abluft geführt wird. Diese sollte über das Dach geführt werden und nicht irgendwo an einer Außenwand durch die Fassade.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.