Gefahrstoffkataster/Sicherheitsdatenblatt Kapitel 2 vs. 16 H+P Sätze

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  • Moin.

    Ich (und auch Drachi mit der ich mich gerade kurzgeschlossen habe) haben mal eine Frage.

    Ich sitze momentan an einem recht umfangreichen Gefahrstoffkataster (keine Reinstoffe; nur "Gemische", zu 90% Lacke). Da gehören ja auch die H+P+EUH Sätze mit rein.

    Jetzt schnapp ich mir ein SBD des Gemischs und arbeite es systematisch durch.

    Ich erfasse immer "nur" die H+P+EUH Sätze rein die in Kapitel 2.1, und 2.2 genannt sind.

    Das wurde mir mal am Anfang meiner FASI Karriere so beigebracht, und ich hab es stumpf übernommen. Haben wir schon immer so gemacht.

    Jetzt zweifel ich grademal wieder an mir selbst. In Kapitel 16 stehen weitere H+P+EUH Sätze. Gehören die da ins Kataster?

    Wenn nein, wo kommen die her?

    Drachi und ich haben darüber diskutiert und wir können uns eigentlich nur vorstellen, dass das die H+P+EUH Sätze der "Bestandteile" des Gemischs sind, die in verschiedenen Bestandteilen da drin sind. Und die Bestandteile sind teilweise so gering (Anteil am Gemisch, dass das nicht mehr "so gefährlich" ist, um es kennzeichnen zu müssen). (Ich hoffe ihr versteht was ich meine).

    Kann mir/uns das einer erklären?

    Mike

    der keine Gefahrstoffe mehr mag.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Mike,

    die in Abschnitt 16 genannten H/P/EUH Sätze gehören zu den Inhaltsstoffen. Wenn Sie im Abschnitt 3.2 nicht vollständig ausgeschrieben wurden, wird dies im Abschnitt 16 gemacht.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ...sorry nicht nur im Abschnitt 3.2. sondern auch anderswo. ( Sonst reißt Axel mir den Kopf ab :Lach:)

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo Mike,

    die in Abschnitt 16 genannten H/P/EUH Sätze gehören zu den Inhaltsstoffen.

    Danke. Also genau so wie ich dachte. Und Drachi auch....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • ( Sonst reißt Axel mir den Kopf ab :Lach: )

    geht heute nicht, schweißgebadet wie ich bin, kann ich nicht entsprechend kräftig zupacken. Ich sehne mich wieder zurück in den OP, der ist wenigstens klimatisiert und zur Not könnte ich dort mit den Druckluftwerkzeugen ein wenig spielen.

    Ins Verzeichnis müssen keine P-Sätze. Dafür aber die Einstufung des Gefahrstoffs, und da reichen die H und EUH Sätze nicht aus, es sollten schon die Gefahrenklassen und Kategorien sein.

    In Kapitel 16 werden in der Regel die Volltexte aufgelistet, die in den anderen Kapiteln oft nur als Abkürzung auftauchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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