BA für Aussteigen aus Hubarbeitsbühnen

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  • Hi,

    hat wer eine BA für das Aussteigen aus einer Hubarbeitsbühne die er mir zur Verfügung stellen kann, wenn da vielleicht noch eine Gefb. mit dabei wäre, wäre das ein Traum.

    In der DGUV 208-019 unter Punkt 6.4 ist das soweit geregelt.

    Gruß und Danke

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Die Frage ist, was du mit Aussteigen meinst ?

    In der Regel darf man bei einer Hubarbeitsbühne nur in der Grundstellung Ein-und Aussteigen. Alles andere Bedarf der Gefährdungsbeurteilung und ist schon ein wenig komplexierter und den Örtlichkeiten anzupassen.


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  • Hallo,

    das Aussteigen im angehobenen Zustand der HAB sollte man aus meiner Sicht immer nur als letzte Möglichkeit für die Durchführung von Arbeiten sehen. Wir machen für jeden Einzelfall eine Gefährdungsbeurteilung (heisst bei uns in diesem Fall Job Safety Analyse) und überlegen ein Rettungskonzept.

    Anbei mal ein Beispiel für eine Gefährdungsbeurteilung dazu.

    Ich denke eine BA sollte hier nicht erstellt werden, die sind aus meiner Sicht für "regelmäßige Arbeiten" gedacht und nicht für Sonderfälle.

    Viele Grüße aus Dresden

    EHS Mann

  • Da bin ich voll bei dir!! Eine BA zu machen sehe ich auch als nicht sinnvoll!

    Wenn ich aussteigen müsste, dann sollte vorher die Möglichkeit eines Gerüstes geprüft werden und dieses definitiv bevorzugt werden.

    Oft sind für solche "Zaubereien" die Kosten der treibende Faktor, diese Argumentation zieht hier definitiv nicht!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Da bin ich voll bei dir!! Eine BA zu machen sehe ich auch als nicht sinnvoll!

    Wenn ich aussteigen müsste, dann sollte vorher die Möglichkeit eines Gerüstes geprüft werden und dieses definitiv bevorzugt werden.

    Oft sind für solche "Zaubereien" die Kosten der treibende Faktor, diese Argumentation zieht hier definitiv nicht!

    und EHS-Mann

    ich denke doch, dass das abhängig von der Tätigkeit und von den örtlichen Anforderungen ist. Die Gefährdungsbeurteilung ist obligat. Von daher sage ich auch, da erstelle ich eine BA. Weil hier müssen wir unter Umständen öfters dran. Wie anfangs erwähnt, dass ist abhängig von .....

    Bei Arbeiten in der Höhe sind Rettungskonzepte verpflichtend --> siehe auch Arbeiten mit PSgA

    BGHM - Arbeitsschutz kompakt - 107

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Danke an alle, ich bin gerade dabei was zu erstellen.

    eine BA muss erstellt werden. Siehe dazu DGUV208-019 Seite 56:

    Organisatorische Maßnahmen: – Durchführung einer speziellen Ge-fährdungsbeurteilung (schriftlich) – Erstellung einer Betriebsanweisung für das Aussteigen – Ausstieg in angehobenem Zustand unter Auswahl eines geeigneten Verbindungsmittels (z. B. Y-Verbin-dungsmittel nach EN 354) – Besondere Unterweisung der Beauf-tragten Personen für diese Situation – Eine zweite Person verbleibt in der Arbeitsbühne und überwacht die Arbeiten

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Danke an alle, ich bin gerade dabei was zu erstellen.

    eine BA muss erstellt werden. Siehe dazu DGUV208-019 Seite 56:

    Organisatorische Maßnahmen: – Durchführung einer speziellen Ge-fährdungsbeurteilung (schriftlich) – Erstellung einer Betriebsanweisung für das Aussteigen – Ausstieg in angehobenem Zustand unter Auswahl eines geeigneten Verbindungsmittels (z. B. Y-Verbin-dungsmittel nach EN 354) – Besondere Unterweisung der Beauf-tragten Personen für diese Situation – Eine zweite Person verbleibt in der Arbeitsbühne und überwacht die Arbeiten

    Hört sich alles schlüssig an...bitte ,,Rettung aus Höhen ,, auch beachten.

  • Ich mach jetzt erstmal alles fertig, wenn ich dann alles soweit zusammen habe werde ich die Daten hier (soweit es mir möglich ist) rein setzten, dann könnt ihr mir noch schreiben was noch fehlt oder überflüssig ist.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hi,

    ich bin soweit durch, ich werde die Ausarbeitung hier doch nicht veröffentlichen. Wer interesse daran hat kann mich gerne anschreiben.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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