Guten Morgen zusammen.
Wir haben einen Mitarbeiter bei uns, an dessen ArbeitsFÄHIGkeit berechtigte Zweifel bestehen. Der Mann nimmt immer mal einen Tag Urlaub, wenn er sich nach eigenen Angaben zu schwach fühlt, aber er geht offenbar nicht zum Arzt, weil er sehr an der Arbeit hängt.
Die Vorgesetzten setzen alle arbeitsrechtlichen Hebel in Bewegung, mit denen ich nicht befasst bin. Ich kann allerdings keinen Betriebsarzt fragen, da wir plötzlich ohne Betriebsarzt da stehen, der bei unserem Diensteister gekündigt hat. Zur Zeit kümmere ich mich um einen Notdienst des Dienstleisters, damit der Kollege dem Betriebsarzt vorgestellt werden kann.
Unbelastet von allen arbeitsrechtlichen und betriebsärztlichen Optionen ist jetzt in der Diskussion eine Frage aufgekommen:
Kann man den medizinischen Dienst der Krankenkasse des Beschäftigten nutzen, damit der die ArbeitsFÄHIGkeit feststellt, auch wenn keine AU des Hausarztes oder eines Facharztes vorliegt?
Oder beschränkt sich der Dienst ausschließlich auf den Fall, dass der Arbeitgeber Zweifel an der AU hat? Zu letzterem habe ich im Netz viel Juristisches gefunden, aber kann der medizinischen Dienst ohne vorliegende AU ArbeitsFÄHIGkeit bescheinigen?