Nutzung des medizinischen Dienstes

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  • Guten Morgen zusammen.


    Wir haben einen Mitarbeiter bei uns, an dessen ArbeitsFÄHIGkeit berechtigte Zweifel bestehen. Der Mann nimmt immer mal einen Tag Urlaub, wenn er sich nach eigenen Angaben zu schwach fühlt, aber er geht offenbar nicht zum Arzt, weil er sehr an der Arbeit hängt.


    Die Vorgesetzten setzen alle arbeitsrechtlichen Hebel in Bewegung, mit denen ich nicht befasst bin. Ich kann allerdings keinen Betriebsarzt fragen, da wir plötzlich ohne Betriebsarzt da stehen, der bei unserem Diensteister gekündigt hat. Zur Zeit kümmere ich mich um einen Notdienst des Dienstleisters, damit der Kollege dem Betriebsarzt vorgestellt werden kann.


    Unbelastet von allen arbeitsrechtlichen und betriebsärztlichen Optionen ist jetzt in der Diskussion eine Frage aufgekommen:


    Kann man den medizinischen Dienst der Krankenkasse des Beschäftigten nutzen, damit der die ArbeitsFÄHIGkeit feststellt, auch wenn keine AU des Hausarztes oder eines Facharztes vorliegt?

    Oder beschränkt sich der Dienst ausschließlich auf den Fall, dass der Arbeitgeber Zweifel an der AU hat? Zu letzterem habe ich im Netz viel Juristisches gefunden, aber kann der medizinischen Dienst ohne vorliegende AU ArbeitsFÄHIGkeit bescheinigen?


    :wacko:

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ruf doch einfach mal die KK an und frage dort nach. - ich denke aber das wird im sande verlaufen, weil TU, nicht AU.


    Nur mal so aus der Hüfte geschossen, was den Urlaub angeht:
    Ruft er an und sagt: "Geht mir nicht gut, kann ich heute 'n Tag Urlaub haben?"

    Da kann man ganz einfach gegensteuern und sagen: "Nö, geh' zum Doc und lege bitte eine AU vor"

    Begründung: Der Urlaub hat der Erholung zu dienen, nicht der Genesung.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ruf doch einfach mal die KK an und frage dort nach. - ich denke aber das wird im sande verlaufen, weil TU, nicht AU.


    Nur mal so aus der Hüfte geschossen, was den Urlaub angeht:
    Ruft er an und sagt: "Geht mir nicht gut, kann ich heute 'n Tag Urlaub haben?"

    Da kann man ganz einfach gegensteuern und sagen: "Nö, geh' zum Doc und lege bitte eine AU vor"

    Begründung: Der Urlaub hat der Erholung zu dienen, nicht der Genesung.

    Ich denke auch, dass das eine zu schräge Idee war; bin eben beim Querdenken, da derzeit nichts klappt.


    Die Vorgesetzten machen jedenfalls dieses Gegensteuern und einiges mehr, aber aus den arbeitsrechtlichen Dingen halte ich mich lieber raus.

    Ich rufe auf jeden Fall die KK an; könnte ja sein, dass hier jemand den Fall schon hatte.

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  • Der MDK hat keinen Prozess, Leute auf Anfrage gesundzuschreiben (ich kenne den MDK von innen).


    Der MDK muss beauftragt werden. Der MDK wird von der Krankenkasse (oder von einer Behörde, einem Gericht) als Sachverständiger beauftragt. Die Arbeit der MDK ist hoheitlich. Du kannst den MDK nicht "privat" beauftragen.


    Was Du machen kannst: den Kollegen zum D-Arzt schicken. Er muss sich aber dort nicht äußern - also Rohrkrepierer.


    Den Tipp zu "Mir geht's nicht gut, ich will Urlaub" mit "Lass Dich krankschreiben, Mann" zu beantworten, finde ich gut. Andererseits wird er beim folgenden mal sagen "Ich muss meinen Hund zum Friseur bringen", und dann ist die Sache entglitten. Also auch nicht nachhaltig.

  • Es ist weder Aufgabe des MDK eine Arbeitsfähigkeit eines nicht beim Arzt vorstelligen Mitarbeiters zu bescheinigen, noch eines Betriebsarztes eine AU zu bescheinigen.


    Ich würde vorschlagen, dass ein vertrauliches Gespräch mit dem Mitarbeiter geführt wird. Du als SiFa, da ja kein Betriebsarzt vorhanden ist, ein Betriebsrat (sofern vorhanden) und eine Vertrauensperson des Betroffenen, sowie natürlich der Betroffene selbst. Es ist unbedingt klar zu machen, dass man dem Mitarbeiter helfen möchte und es nicht darum geht ihn irgendwie los zu werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich komme langsam hinter die historischen Fakten, durchschaue aber noch nicht alles.


    Der ehemalige Betriebsarzt hat dem Kollegen Arbeitsfähigkeit für dessen spezielle Tätigkeit bescheinigt, hat dieses "Gutachten" aber auf laufzeitbegrenzt. Die Wiedervorlage, von der ich nichts wusste, wurde versäumt. So ganz verstehe ich die Sache aber noch nicht, da ich das Gutachten natürlich nicht lesen darf.


    AxelS Das vertrauliche Gespräch hat schon mehrfach stattgefunden, bisher ohne mich (Betriebsrat gibt's nicht). Die Intention ist, ihm zu helfen, da der Typ wohl eine arme Socke ist, aber auch gut arbeitet. Die Vorgesetzten sehen aber das Risiko, dass er am Arbeitsplatz zusammenbricht und versuchen jetzt weiter, ihm zu helfen, wollen sich aber rechtlich absichern.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich komme langsam hinter die historischen Fakten, durchschaue aber noch nicht alles.


    Der ehemalige Betriebsarzt hat dem Kollegen Arbeitsfähigkeit für dessen spezielle Tätigkeit bescheinigt, hat dieses "Gutachten" aber auf laufzeitbegrenzt. Die Wiedervorlage, von der ich nichts wusste, wurde versäumt. So ganz verstehe ich die Sache aber noch nicht, da ich das Gutachten natürlich nicht lesen darf.


    Ich kann allerdings keinen Betriebsarzt fragen, da wir plötzlich ohne Betriebsarzt da stehen, der bei unserem Diensteister gekündigt hat. Zur Zeit kümmere ich mich um einen Notdienst des Dienstleisters, damit der Kollege dem Betriebsarzt vorgestellt werden kann.

    Dann aber hurtig dem Dienstleister auf den Fuß getreten... :saint::saint::saint:

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Dann aber hurtig dem Dienstleister auf den Fuß getreten... :saint::saint::saint:

    Den "Notdienst" habe ich schon angefragt. Parallel suche ich was neues, denn der alte Dienstleister hat ja nun offen eingestanden, nicht liefern zu können.


    Ein Angebot eines anderen Dienstleisters kommt bereits. Ratet mal, welchen Arbeitsmediziner dieser Dienstleister frisch eingestellt hat! :44::Lach:

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ratet mal, welchen Arbeitsmediziner dieser Dienstleister frisch eingestellt hat! :44: :Lach:

    Schnell zugreifen, dann kann ja die fachliche Beratung nahtlos weiter geführt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Schnell zugreifen, dann kann ja die fachliche Beratung nahtlos weiter geführt werden.

    Sollte der Vertrag zustande kommen, ist es schon möglich, dass der Mann uns zugeteilt wird. Es hätte Vorteile, da er die speziellen, teils grotesken Verhältnisse bei uns gut kennt. Mal sehen, was geht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin caterpilar

    neben dem bereits geschriebenen, auch wenn es nicht wirklich deinen Bausrtelle ist...

    Zur Entlastung des MA. kommt für ihn finaziell eine Reduzierung der Arbeitszeit in Frage ?

    Könnte er ggf. ein Schwerbehinderung bekommen und somit bei > 50%: 5 Ulaubstage mehr?(s.a. Versorungsmedizin VO )

    Mediznische Reha wäre auch nicht schlecht, nur dann müsst er halt schon mal zum Arzt.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin caterpilar

    neben dem bereits geschriebenen, auch wenn es nicht wirklich deinen Bausrtelle ist...

    Zur Entlastung des MA. kommt für ihn finaziell eine Reduzierung der Arbeitszeit in Frage ?

    Könnte er ggf. ein Schwerbehinderung bekommen und somit bei > 50%: 5 Ulaubstage mehr?(s.a. Versorungsmedizin VO )

    Mediznische Reha wäre auch nicht schlecht, nur dann müsst er halt schon mal zum Arzt.

    Danke, das sind gute Hinweise. Ich bringe das zur Sprache. Im Moment kann ich nicht sagen, ob ihm das schon angeboten wurde.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ein Angebot eines anderen Dienstleisters kommt bereits. Ratet mal, welchen Arbeitsmediziner dieser Dienstleister frisch eingestellt hat! :44::Lach:

    So ähnlich ist es bei uns auch gelaufen, Arzt hat gekündigt (war med. Leiter eines Dienstleisters), hat sich selbstständig gemacht und betreut uns ab kommendem Jahr.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

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  • Vielleicht ist er gerade vor Euch geflohen....

    Er wird sicher mit den Augen rollen, falls er von uns hört.

    An sich ist er aber ein ruhiger, dem ein Betrieb wie unserer nichts kann.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.