Kindertageseinrichtung - Unfallkasse

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  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Zuständkeiten der Berufsgenossenschaften.

    Für die Kinder einer Kindestageseinrichtung ( hier Kirche ) ist die Unfallkasse zuständig. Sie prüft bei einem Termin alle relevanten Gefährdungen im Bezug auf die Kinder.

    Was ist aber mit den Einrichtungen, die ausschließlich von den Betreuern benutzt werden. Ich denke hier zum Beispiel an den PC Arbeitsplatz im Büro der Kindergartenleitung.

    Ist hier auch die Unfallkasse zuständig? Oder ist es hier die VBG, über die die Kirche versichert ist?

    Vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.

    Grüß euch

    der Alex

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  • Oder die BGW?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Für die Kinder einer Kindestageseinrichtung ( hier Kirche ) ist die Unfallkasse zuständig.

    Bist Du Dir da sicher?

    Bei kirchlichen Einrichtungen gibt es 2 BGen, die üblicherweise zuständig sind, die VBG für den kirchlichen Teil und die Verwaltung und die BGW für den Sozialbereich also Kita, Altenheime, Sozialstationen.

    Im Zweifelsfalle einfach mal beim Träger der Einrichtung nachfragen, der müsste von der BG einen entsprechenden Bescheid besitzen und auch jedes Jahr seine Beiträge dorthin abführen.

    Die Unfallkasse ist in der Regel nur für staatliche Einrichtungen vorgesehen, also das, was man üblicherweise als öffentlicher Dienst tituliert. Es könnte aber sein, dass die Kirche als Träger der Einrichtung für die Stadt tätig wird und dann könnte unter Umständen auch die Unfallkasse ins Spiel kommen. Daher beim Träger nachfragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • warum sollten die ErzieherInnen dann woanders versichert sein?

    Hallo Roland,

    da habe ich direkt den Fachmann. Das die Erzieherinnen bei der VBG versichert sind, ist mir klar. Was aber ist mit den Arbeitsplätzen der Erzieherinnen, die sie ausschließlich alleine nutzen. Wir hier das Leitungsbüro. Ist für die Einrichtung ect. auch die Unfallkasse oder die VBG zuständig.

    Wenn ihr als Unfallkasse eine Begehung macht, betrachtet ihr diesen Arbeitsplatz auch oder gehört dieser Bereich nicht in eure Zuständigkeit?

    Grüß dich

  • Hallo Roland,

    da habe ich direkt den Fachmann.

    Grüß dich

    Danke für die Lorbeeren aber "wir" sind auch nur Versicherte der UK NRW :-D.

    Die Arbeitsplätze der Erzieherinnen würden bei einer Begehung des zuständigen Unfallversicherungsträger natürlich auch in Augenschein genommen. Nicht nur das klassische Leitungsbüro, sondern z.B. ob auch ein gescheiter Stuhl für die ErzieherInnen in jeder Gruppe vorhanden ist, oder diese ständig auf den Kinderstühlen sitzen müssen.

    Gruß Roland

  • ..danke Roland, da war ich etwas vorschnell.

    Bleibt die Frage, welcher Unfallversicherungsträger für z.B. das Leitungsbüro "zuständig" ist? Wenn während einer Begehung der UK der Bürobereich dazugehört, könnte Im Umkehrschluss dann die VBG die Ausführung der Spielgeräte im Außengelände bemängeln?

    Grüß dich

  • Ich sehe das so. Zuständig für das Büro ist die BG, bei der die Mitarbeiter versichert sind. Bei einer Begehung würde ich aber generell alles mit rein nehmen. Teilweise gehen auch Mitarbeiter auf ein Spielgerät um Kindern zu helfen. Das würde mich als BG dann schon auch interessieren.

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  • ..danke Roland, da war ich etwas vorschnell.

    Bleibt die Frage, welcher Unfallversicherungsträger für z.B. das Leitungsbüro "zuständig" ist? Wenn während einer Begehung der UK der Bürobereich dazugehört, könnte Im Umkehrschluss dann die VBG die Ausführung der Spielgeräte im Außengelände bemängeln?

    Grüß dich

    Einfach in der Personalabteilung nachfragen bei welchem Unfallversicherungsträger die MitarbeiterInnen versichert sind.

    Ob die VBG oder UK die Spielgeräte selbst bemägelt ist fraglich, wenns nicht offensichtlich ist.

    Routinemäßig dürfte aber nach der regelmäßigen Prüfung der Spielgeräte sowie die dazugehörige Dokumentation gefragt werden.

    Gruß Roland

  • Hallo Alex,


    irgendwie hab ich den Eindruck du möchtest der UK den PC-Arbeitsplatz nicht zeigen. Warum auch immer. Zuständig ist die UK nicht, wenn sich dort keine Kinder aufhalten. Allerdings würde ich bei einer Begehung der UK den Raum trotzdem zeigen, der Vollständigkeit halber. Dann sehen sie auch, dass hinter der Tür kein gefährliches Geheimnis ist. wenn sie dir Tipps zur Gestaltung des Raumes geben kannst du diese annehmen oder auch nicht.

    VG

    Anja

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  • irgendwie hab ich den Eindruck du möchtest der UK den PC-Arbeitsplatz nicht zeigen.

    Nein, nein Shalimar, das siehst du ganz falsch. Es geht nicht darum etwas zu verheimlichen, im Gegenteil.

    Wenn 2 BGn zuständig sind, sollte man schon wissen, wer für was beratend tätig ist, wen man im Zweifelsfall für welches "Problem" ansprechen darf/kann oder sollte.

    In dieser Konstallation UK für die Kinder und VBG für die Betreuerinnen, war und bin ich mir halt nicht sicher. Danke für deine Antwort und auch den anderen Mitgliedern danke für den Input.

    Grüß euch und schönes Wochenende

    der Alex