Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Zuständkeiten der Berufsgenossenschaften.
Für die Kinder einer Kindestageseinrichtung ( hier Kirche ) ist die Unfallkasse zuständig. Sie prüft bei einem Termin alle relevanten Gefährdungen im Bezug auf die Kinder.
Was ist aber mit den Einrichtungen, die ausschließlich von den Betreuern benutzt werden. Ich denke hier zum Beispiel an den PC Arbeitsplatz im Büro der Kindergartenleitung.
Ist hier auch die Unfallkasse zuständig? Oder ist es hier die VBG, über die die Kirche versichert ist?
Vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.
Grüß euch
der Alex