Absturzsicherung hinter verschlossener Tür

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  • Hallo Kollegen,


    ich bin wahrscheinlich wieder mal zu doof die ASR 2.1 richtig zu lesen.

    Ist eine Absturzsicherung hinter einer verschlossenen Brandschutztür notwendig, wenn diese nur zum Ein- oder Auslagern geöffnet wird?

    Die Tür befindet sich in 4m Höhe und das Lager dahinter kann nur über einen Gabelstapler bestückt werden.

    Genutzt wird das Lager als Materiallager und es wird wahrscheinlich nur selten genutzt.


    Eine Gefährdungsbeurteilung gibt es noch nicht, an der Arbeiten wir gerade.


    Vielen Dank schon mal für euere Hilfe.


    Gruß

    Marco

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Angedacht ist oben macht einer die Tür auf, Stapler hebt von unten eine Palette rauf. Der Mitarbeiter oben räumt diese mittels Hubwagen weg und macht dann die Tür wieder zu. Ich stell morgen mal ein Foto ein.

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  • Zum öffnen der Tür muss der Mitarbeiter an die Absturzkante heran. Somit wäre für mich klar, dass da eine Sicherung hin muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da wirst Du Dir einen definierten Anschlagpunkt installieren müssen, damit Du Deinen Kollegen sicher anbinden kannst.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Vielleicht nochmal zum besseren Verständnis.

    In das obere Lager soll etwas eingelagert werden.

    Ein Mitarbeiter geht in das Lager, schließt die Tür auf und öffnet diese.

    Ein Staplerfahrer hebt eine Palette in das Lager.

    Der Mitarbeiter oben im Lager nimmt einen Hubwagen und räumt die Palette weg.

    Anschließend wird die Tür geschlossen und wieder versperrt.

    Wenn ich hinter die Tür eine Absperrung anbringe. Habe ich beim öffnen der Absperrung nicht das gleiche Absturzrisiko wie beim öffnen der Tür?

  • Marco S.


    Ich hoffe, Du warst beim Bilder machen angeschnallt. Zumindestens beim 0022 :Lach:


    Du wirst wohl eine Öse in die Decke machen müssen.


    Wenn ich hinter die Tür eine Absperrung anbringe. Habe ich beim öffnen der Absperrung nicht das gleiche Absturzrisiko wie beim öffnen der Tür?

    Genau!

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    Gruß Mick

  • Vielleicht nochmal zum besseren Verständnis.

    Wer hat denn das geplant?

    Was macht die Türklinke denn da an der Außenseite? Dort kommt doch niemand hin.

    Gibt es so eine Klinke auch innen? Gibt es auf der Tür eine Kennzeichnung, dass es hinter der Tür mehrere Meter in die Tiefe geht?

    Meine Idee zur technischen Lösung wäre:

    Flügeltür durch eine Schiebetür ersetzen.

    Hinter die Schiebetür (also innen) dann eine Sicherheitsschleuse anbringen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Marco,

    wie ist die Türe von oben gekennzeichnet? Wird vor dieser "kleine" Absturzkante gewarnt? Als Sicherung ist hier dringend notwendig, damit man nicht an die Kante herantritt: Sicherung Absturzkante Wir haben diese einfache zugelassene Lösung dem Schwenk- Gitter (siehe Beitrag zzz) vorgezogen.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

    Einmal editiert, zuletzt von Frank_Fasibe ()

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  • Wir haben diese einfache zugelassene Lösung dem Schwenk- Gitter (siehe Beitrag zzz) vorgezogen.

    Das ist ein eingezogener Abstellplatz, der auf Bühnen entsprechend DGUV Regel 108-007 zulässig ist. Bei der beschriebenen Lagersituation handelt es sich aber meiner Meinung nach nicht um eine Bühne und die Tür ist ja anscheinend aus Brandschutzgründen erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Oh so etwas tolles haben wir hier auch an einem jetzt erst fertiggestellten Gebäude :rolleyes: Ich bin ja schon mal froh, das die Tür nach innen und nicht nach außen aufgeht…ein Anschlagpunkt findet hier nur leider wenig Zuspruch, alles andere fände ich nicht geeignet.

  • Die im Bild gezeigte Lösung von Frank ist aus meiner Sicht hier nicht geeignet. Da schließe ich mich den Aussagen von Axel an. Entscheidend ist hier der Moment, indem ich die Tür öffnen muss. Ich Ziehe die Tür auf und werde ohmächtig oder mir wird schwindelig. Dann darf ich in diesem Augenblick nicht nach vorne über die Kante stürzen. Diese Situation könnte auch bei einem noch zusätzlich installierten Schutzgitter passieren. Es sei denn, ich öffne die Tür unddahinter befindet sich ein Schutzgitter, welches ich mit Motorkraft etc. nach oben oder unten öffnen kann. Der Startknopf müsste dann in einiger Entfernung zur Öffnung installiert sein.

    Der Mitarbeiter darf dann während der Beladung nicht an die Tür herantreten und runtergucken.

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    Gruß Mick

  • Auf der Suche nach einer technischen Lösung zu dieser Anfrage bin ich bei BITO gelandet und finde dieses Bild.

    Das tut weh, so weh.....:pinch:


    pasted-from-clipboard.png

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  • Sofern die Schiebetür dem Brandschutz Genüge tut... (ich: keine Ahnung, würde Hersteller/Lieferant fragen)

  • Die im Bild gezeigte Lösung von Frank ist aus meiner Sicht hier nicht geeignet. Da schließe ich mich den Aussagen von Axel an. Entscheidend ist hier der Moment, indem ich die Tür öffnen muss. Ich Ziehe die Tür auf und werde ohmächtig oder mir wird schwindelig. Dann darf ich in diesem Augenblick nicht nach vorne über die Kante stürzen. Diese Situation könnte auch bei einem noch zusätzlich installierten Schutzgitter passieren. Es sei denn, ich öffne die Tür unddahinter befindet sich ein Schutzgitter, welches ich mit Motorkraft etc. nach oben oder unten öffnen kann. Der Startknopf müsste dann in einiger Entfernung zur Öffnung installiert sein.

    Der Mitarbeiter darf dann während der Beladung nicht an die Tür herantreten und runtergucken.

    Wohin öffnet die Tür überhaupt... Nach innen, nehme ich an?


    OK - dann Schutzgitter vor die Tür außen (max. 20 cm Abstand, wie bei Gerüsten), Sicherheitsschleuse und...!?!?!?


    Oder die Tür öffnet nach außen - ELEKTRISCH - und dann eine Sicherheitsschleuse innen? WENN das wiederum mit dem Brandschutz vereinbar ist...


    Oder evtl. Tür per Hubarbeitsbühne öffnen, immer offen lassen, aber automatische Schließvorrichtung im Brandfall (oder bei Ausfall der Elektrik).


    Minimalanforderung: Rückhaltesystem mit entsprechendem Unterweisungs-/Schulungsaufwand und mit sorgfältiger Personalauswahl (inkl. Stichprobenprüfung) == Sofortmaßnahme.

  • pasted-from-clipboard.png

    Da sieht, dass die Tür nach innen öffnet.

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  • Oder die Tür öffnet nach außen - ELEKTRISCH - und dann eine Sicherheitsschleuse innen?

    Deswegen habe ich eine Schiebetür gewählt, die gibt es auch in brandschutztechnischer Ausführung.

    Dahinter die Sicherheitsschleuse.

    Muss man jetzt die Tür öffnen, legt man die Sicherheitsschleuse entsprechend um, so dass das Geländer direkt vor der Tür steht. Dann schiebt man die Tür zur Seite auf, ist geschützt durch das Geländer der Schleuse. Jetzt tritt man aus dem Gefahrenbereich zurück und kann dann die Schleuse umlegen. Anschließend kann der Stapler von unten beladen.

    Mit einer Flügeltür geht dies nur schwer, denn die Türflügel kollidieren mit der Sicherheitsschleuse, außer die Flügel gehen nach außen auf, aber das ist dann nicht manuell möglich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Am besten wäre noch ein Knubbel an der Tür, der das Öffnen der Schleuse bei geschlossener Tür wirksam verhindert und ein weiterer Einbau (*), der das Schließen der Schleuse bei offener Tür verhindert. Alles Andere ist nach meiner Bewertung nicht safe.


    Zu (*): z.B. ein sich durch die senkrechte Türkante drehender Hebel, der sich aufstellt, wenn die Tür offen ist, und sich aus dem Weg begibt, wenn die Tür zu ist. Das kann mit Sicherheit jeder Schlosserlehring in 2 Stunden anfertigen und montieren.


    P.S.: oder... Hmmmm... Die Schiebetür wäre wohl elektrisch, da sie sonst im Brandfall nicht selbstschließend wäre? Dann kann man entsprechende Blockierungen für die Schleuse einbauen, die elektrisch funktionieren.


    Na ja, jedenfalls diskutieren wir hier über eine Investition von locker fünfstellig in einer Firma, die elementarste Sicherheitsbelange bisher ignoriert hat... Das wird dort nichts....


    Meine Prognose: das wird ein Rückhaltesystem für 400 EUR, mit einer verbotenerweise gemeinsam genutzter PSA....


    AxelS wie lange bleibst Du noch "Ex-tiefflieger"? Irgendwann muss es auch gut sein mit dem Ex.... :44:

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ich Ziehe die Tür auf und werde ohmächtig oder mir wird schwindelig.

    Ja. Haste Recht, hab ich nicht ganz durchdacht.


    OK jetzt noch eine Idee die vom Gewicht der Palette abhängt und der Tragfähigkeit der Mauer: Vor der Türe eine Plattform mit Geländern und einen eingezogenen Abstellplatz mit Kette direkt vor der Türe installieren . Die Türe kann von innen geöffnet werden, ohne an der Absturzkante zu stehen. Nach dem Öffnen der Türe muss die Kette entfernt werden, bevor die auf der Plattform befindliche Palette entgegen genommen wird. Außerdem kann die Plattform im Brandfall genutzt werden, um die evtl. heiße Türe nicht von der Leiter aus öffnen zu müssen.


    Wäre in meinen Augen die einfachste Lösung vor automatischen Türen und Schiebetüren.


    Gruß Frank

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