Ich frage hier, weil es nicht mein Job ist, ich aber immer wieder damit genervt werde....
Hersteller baut diverse Handwägen für die Industrie. Nun hat er sein G'lump mit ner Deichsel ausgerüstet - und es kann/soll gezogen werden (sogar als Routenzug).
Der Hersteller sieht absolut nicht ein, dass dies ein Produkt ist, nach Maschinenrichtlinie Artikel 1 (1) b // Artikel 2 b. Den Leuten aus der Verwaltung gefällt aber das Produkt.
Nach meiner Einschätzung wäre die Konformitätserklärung relativ easy - aber welche Absätze der Maschinenrichtlinie würden da überhaupt zutreffen? Weiß das jemand auswendig? Wenn nicht - Frage bitte vergessen. Recherchieren kann ich auch - will aber nicht - nicht MEINE Aufgabe. Bzw... wenn jemand trotzdem Lust dazu hat, nehme ich das Ergebnis gerne.