Kennzeichnung und Konformitätserklärung für auswechselbare Ausrüstung: Ladungsträger

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  • Aus dem früheren Leben:


    Testen darf man ein Jahr lang, DANACH gelten die Regeln, die Du oben zitierst.


    Man kann Testsysteme bis zu 5 Jahre verlängern, bis die Behörde genug hat! Fakt (persönliche Erfahrung).


    Insofern: man kann ein neues Produkt ohne Tests im industriellen Umfeld gar nicht auf den Markt bringen. Wie auch...


    Was wir tun/taten ist legal.


    Ich bin nicht mehr dort, das Problem haben jetzt Andere.

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  • Die Jahresfrist kenne ich nicht. Wo steht das?

  • Testen darf man ein Jahr lang, DANACH gelten die Regeln, die Du oben zitierst.


    Man kann Testsysteme bis zu 5 Jahre verlängern, bis die Behörde genug hat! Fakt (persönliche Erfahrung).

    Das ich Test- oder Probebetrieb ohne Konformität machen kann ist natürlich richtig (auch beim Kunden). Danke auch für Mitteilung deiner persönlichen Erfahrung. Ich hinterfrage bloß die Allgemeingültigkeit dieser Jahresfrist , die du beschrieben hast. Quellenangabe gibt es nicht ? Erfahrung anderer User?

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