Hallo zusammen,
ich steh gerade vor dem Problem, dass ich keine Bedingungen finde, wann der Arbeitgeber bei Gefahrstoffen nur eine Wunschvorsorge anbieten muss.
Oder muss der Arbeitgeber bei Gefahrstoffen, welche dermal, inhalativ oder oral gefährdent sind, mindestens eine Angebotsvorsorge durchführen?
Schöne Grüße Qui