Gefahrstoffe Wunschvorsorge

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  • Hallo zusammen,

    ich steh gerade vor dem Problem, dass ich keine Bedingungen finde, wann der Arbeitgeber bei Gefahrstoffen nur eine Wunschvorsorge anbieten muss.

    Oder muss der Arbeitgeber bei Gefahrstoffen, welche dermal, inhalativ oder oral gefährdent sind, mindestens eine Angebotsvorsorge durchführen?

    Schöne Grüße Qui

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  • Pflicht- und Angebotsvorsorgen sind im Anhang zur ArbMedVV eindeutig geregelt.

    Zur Wunschvorsorge dann §5

    "§ 5a Wunschvorsorge

    Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem

    Gesundheitsschaden zu rechnen."

    => was sagt die Gefährdungsbeurteilung? Wenn dort ein Gesundheitsschaden als potentiell möglich angesehen wird, ist eine Wunschvorsorge zu ermöglichen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • okay dankeschön! Eine Gefährdungsbeurteilubg wird gerade erst noch erstellt.

    Zb steht bei der ArbMedVV bei Angebotsvorsorge:

    Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag.

    1. Frage: was genau meinen die mit Feuchtarbeit?

    2. Frage: wenn man unterhalb der zwei Stunden je Tag liegt, dann muss der Arbeitgeber nur eine Wunschvorsorge anbieten?

  • 1. Frage: was genau meinen die mit Feuchtarbeit?

    Arbeit mit feuchten Medien bzw. Wasser und Hautkontakt, aber auch Arbeit mit flüssigkeitsdichten Handschuhen.

    2. Frage: wenn man unterhalb der zwei Stunden je Tag liegt, dann muss der Arbeitgeber nur eine Wunschvorsorge anbieten?

    Wenn es als Gefährdung angesehen wird, dann ja.

    Putzt der Büromensch seinen Schreibtisch ein mal pro Woche kurz mit einem feuchten Lappen, würde ich keine Vorsorge anbieten.

    Die Reinigungskraft die das den ganzen Tag macht und oft dabei auch Handschuhe trägt dürfte über 4h kommen und kommt dann in die Pflichtvorsorge, die Teilzeitkraft, die zwischen 2 und 4h kommt, in die Angebotsvorsorge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie von Neut_M bereits angesprochen ist hier primär die Arbeitsmedizin gefragt.

    Somit ist die SiFa hier nur unterstützend tätig.

    Zur Gefährdung Hautkontakt, wie in Deinem GisChem Beispiel aufgelistet, kann man auch das EMKG der Baua verwenden.

    Von GisChem empfehle ich immer den Gemischrechner, der erleichtert die Einstufung von selbst hergestellten Gemischen. Allerdings ist dafür durchaus auch noch einiges an Fachwissen notwendig, was man in der SiFa Ausbildung in der Regel nicht lernt. Ist auch nicht für jeden Betrieb relevant.

    Dann noch die GESTIS Stoffdatenbank.

    Und inzwischen auch das Echa inventory.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich bin auf die Diskussion gespannt.

    Kurz überflogen. Ich würde in Kapitel 14 die Gefahrguteinstufung anzweifeln, außer der Phosphorsäureester bringt hier wirklich so viel an Ätzwirkung. Ansonsten scheint es mir weitgehend plausibel, aber H335-H336 würde ich nicht unbedingt vergeben. Benzylalkohol, Solvent Black und Kresol dürften die kritischsten Inhaltsstoffe sein. Viele Standardfloskeln im SDB die in der Praxis dann wenig sinnvoll sind und auch kaum umgesetzt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Kommt auf Deine Gefährdungsbeurteilung an.

    Ich tendiere zu geringer Exposition und geringer Gefährdung, außer die Stifte werden großflächig für Bodypainting eingesetzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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