Gas-Öfen im Betrieb

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  • Hallo zusammen,

    wir haben in den Fertigungshallen, 3 ältere mit Erdgas betriebene Öfen um Metall-Produkte zu erhitzen.

    Das Erdgas kommt aus fest installierten Leitungen direkt von den Stadtwerken.

    Nun kam die Frage auf, was ist, wenn einer der Öfen eine Leckage bekommt, müßen da Gas-Warner/Melder an den Öfen installiert sein ?

    Leider konnte ich zu dem Thema nur etwas in Hinsicht auf Heizungsanlagen, nicht aber auf Industrie-Öfen finden...

    Danke, bleibt mir Gesund und Grüße,

    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Hallo Axel,

    selbige habe ich noch nicht angepasst, da ich mir nicht sicher bin, ob dies wirklich eine Gefährdung ist...

    Fakt ist, das sich das Erdgas an der Decke sammelt und sich die Erdgas-Schicht von oben nach unten aufbauen würde.

    Unsere Industriehallen haben eine Höhe von ca. 10 Meter und bis der erste Mitarbeiter etwas riechen könnte, da hat sich schon eine verdammt große Menge entzündlicher Gast an der Decke gesammelt.

    Aus dem Grunde käme aus meiner Sicht nur so ein Gas-Melder in Frage. Mir fehlt da allerdings eine Grundlage, auf welche ich mich beziehen könnte !

    Es mag aber auch so sein, das ich da eine Gefahr sehe, wo keine ist !?!?

    Grüße,

    Heinz

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    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Was passiert denn, wenn bei Euch ein Ofen oder ein Leitung leckt? Schaltet sich der Ofen ab und ein Alarm geht an die GLT?

    Wissen die Mitarbeiter in was für einen Bereich die da reingehen? Das Gas steigt zwar nach oben, tritt aber möglicherweise an einer tiefen Stelle aus.

    Anhand dieser Fragen lässt sich schon ungefähr erkennen, wo die Reise hingeht. Oder?

    Wie sieht es mit dem Ex-Schutz aus? Ist eine automatische Löschanlage installiert? Was weißt Du über diesen Raum? Welche Leistung haben die Öfen?

    Welchen Gasverbrauch / h, / d, etc.

    Da ist anscheinend ja noch ein Menge zu tun?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (13. Juli 2020 um 14:15)

  • Hallo Mick,

    Dde Öfen würden sich bei einer Leckage nicht abschalten, so die Auskunft unserer Instandhalter.

    Eine Alarmmeldung besteht ja leider noch nicht !

    Den Mitarbeitern in der Halle ist nicht klar, was für eine Gefahr auf sie zukommt im Falle einer Leckage.

    Zu Ex-Schutz kann ich dir leider nichts sagen und eine autom. Löschanlage ist nicht installiert.

    Die Leistung der Öfen ist schön verdammt Hoch, sie bringen Stahl in einer 1/2 Stunde auf ca. 250 bis über 400 Grad.

    Nah ja, darum meine Frage, ist da noch viel zu tun oder sehe ich Gespenster !?

    Die Stadtwerke habe ich auch schon gefragt, eine Antwort ist allerdings noch nicht eingetroffen.

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    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Was sagt der Hersteller der Öfen? Was ist in der Bedienungsanleitung dazu zu finden?

    Welche potentiellen Zündquellen befinden sich an der Hallendecke?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Heinz,

    grundsätzlich bin ich da bei Mick. Meines Erachtens bist Du dir selber nicht der Gefahr bewusst, daher kommt hier nur eine systematische Beurteilung des Arbeitssystems in Frage.

    Erfasse zuerst das Arbeitssystem inkl. den einzelnen Teiltätigkeiten. Anhand der Teiltätigkeiten, kannst Du dann die Einwirkungen ermitteln und bewerten. Dies solltest Du als Grundlage für deine Maßnahmen nutzen.

    Bsp.: Teiltätigkeit: Arbeiten am Ofen. Einwirkung: Chemische Einwirkung durch giftige, gesundheitsschädliche Gase. Beurteilung: .....

    Das solltest Du auf das gesamte Arbeitssystem umlegen. Abschließend hast Du ausreichend Argumente um entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

    Grüße

  • Hallo Heinz,

    gibt es keine Unterlagen? Hat wirklich noch nie jemand den Ex-Schutz betrachtet?

    Wie sieht es mit Bauunterlagen bzw. der Baugenehmigung aus? Da sollte es ein Bradnschutzkonzept geben.

    Wenn den Mitarbeitern in der Halle nicht klar ist, welche Gefährdungen bestehen, wer weiß sonst noch nichts davon oder wird das Problem unter der Decke gehalten?


    Hier muss von Grund auf hinterfragt werden, was bei dieser Gaszufuhr zum Schutze aller zu tun ist. Viel Arbeit, aber wichtige Arbeit.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo Qall,

    AxelS:

    Die Öfen sind über 20 Jahren alt, und ich bin noch auf der Suche nach den Bedienungsanleitungen. 2 der 3 Hersteller existieren schon nicht mehr.

    Mögliche Zündquellen an der Decke sind die LED-Lampen und evtl. abstrahlende Hitze durch die Öfen.

    Aspirant1505:

    Du hast ja Recht aber es macht mich auch stutzig, das ich zu dem Thema keine entsprechende Richtlinie finden kann !?

    caterpilar:

    Alte Unterlagen werden von mir noch gesucht auch wenn ich mir von dessen Inhalt nicht viel verspreche, vor 20 - 30 Jahren tickten die Zeiten leider noch anders.

    Habe hier 2 ältere EH&S-Kollegen die meinen Bereich früher betreut haben und das Thema ist beiden neu !

    Es sind Öfen aus Metall also nichts gemauertes und eine Baugenehmigung ist sicher nicht vorhanden.

    Safety-Officer:

    Danke dir für den link, da mach ich mich gleich ans lesen ! ! !

    Es bleibt spannen und danke Euch für Eure Hinterfragungen !

    Grüße,

    Heinz

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    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • ...…............….oder wird das Problem unter der Decke gehalten?

    Ja, das Gas bleibt unter der Decke. Es wird interessant herauszufinden, ob die Hallenbeleuchtung (Deckenlampen) Ex-geschützt ist.

    Ich denke mal, der Normalbetrieb dürfte nicht das Problem sein. Kritisch wird es im Falle einer möglichen Leckage. Werden die Verbindungen und Ventile regelmäßig geprüft. Wie funktioniert das Notfallmanagement? Wodurch wird der Notfall ausgerufen? Da sind die Unterlagen der BGHM und die Genehmigungsunterlagen ganz hilfreich.

    Ich würde jetzt mal in die Halle gehen und die RWA's öffnen. :)

    Und dann das Brandschutzkonzept lesen.

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    Gruß Mick

  • ....

    Du hast ja Recht aber es macht mich auch stutzig, das ich zu dem Thema keine entsprechende Richtlinie finden kann !?

    ....

    Moin Heinz,

    also wenn Du eine Technische Regel suchst, da habe ich eine :)

    Schau mal in die TRGS 723 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

    Gruß

  • Unterliegt die Anlage dem BImSchG oder einer BImSchV?

    Gilt die Anlage als Feuerstätte?

    Möglicherweise kann hier der Schornsteinfeger sein Fachwissen mit einbringen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Unterliegt die Anlage dem BImSchG oder einer BImSchV?

    Gilt die Anlage als Feuerstätte?

    Möglicherweise kann hier der Schornsteinfeger sein Fachwissen mit einbringen.

    Hallo AxelS,

    gute Frage das mit dem BImSchG / BOmSchV...!?

    Soweit ich das bisher ermitteln konnte gelten die Öfen nicht als Feuerstätte und ein Schornsteinfeger war auch noch nicht an den Anlagen.

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  • Euer Betrieb muss eine Genehmigung haben. Aus der sollten alle Nebenbestimmungen aufgeführt und nachlesbar sein.

    Es sei denn, die Öfen sind nachträglich genehmigt. Dann gibt eine Änderungsgenehmigung.

    Du benötigst dringend die Unterlagen. Zur Not musst Du dich an die genehmigende Behörde wenden. Vielleicht haben die noch ihre Unterlagen.

    Das ist auch nicht immer gesichert...…...

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    Gruß Mick

  • Euer Betrieb muss eine Genehmigung haben. Aus der sollten alle Nebenbestimmungen aufgeführt und nachlesbar sein.

    Es sei denn, die Öfen sind nachträglich genehmigt. Dann gibt eine Änderungsgenehmigung.

    Du benötigst dringend die Unterlagen. Zur Not musst Du dich an die genehmigende Behörde wenden. Vielleicht haben die noch ihre Unterlagen.

    Das ist auch nicht immer gesichert...…...

    Was soll das den für eine Genehmigung sein ?

    Vor meiner SIFA-Tätigkeit war ich über 15 Jahre Fertigungsplaner und egal was ich in der Zeit an Betriebsmittel angeschafft habe, da ist nirgends eine Genehmigung

    zu eingeholt worden !

    Und selbst wenn, ich wüßte nicht, wen ich hier darauf ansprechen sollte...leider... :(

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  • Einen Teil nannte ja AxelS ja schon.

    Vielleicht findest Du Eure Anlage in der 4. BImSchV unter Nummer 3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung.

    Euer Werk oder was immer das auch ist, sollte mindestens eine Baugenehmigung, einen Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz oder oder oder haben. Genehmigungen (=Existenz- oder Daseinsberechtigung) sollte in einem feuerfesten Schrank einlagern. Im Zweifel die Geschäftsleitung. Bauabteilung.

    Betriebsmittel? Oder Anlagen? Das ist unter U. ein Unterschied.

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    Gruß Mick

  • Vor meiner SIFA-Tätigkeit war ich über 15 Jahre Fertigungsplaner und egal was ich in der Zeit an Betriebsmittel angeschafft habe, da ist nirgends eine Genehmigung

    zu eingeholt worden !

    Dann waren es entweder immer Anlagen, die man genehmigungsfrei errichten durfte, oder das wurde immer "vergessen".

    Ich gehe davon aus, die Öfen haben einen Kaminanschluss, denn irgendwo müssen die Abgase der Verbrennung ja hin. Somit könnte der Schornsteinfeger hier durchaus gefragt sein.

    Es würde mich wundern, wenn die Öfen ohne jegliche Genehmigung betrieben werden dürfen, wenn man selbst für einen kleinen Kaminofen so etwas benötigt.

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  • letztendlich tun wir hier wieder Glaskugellesen. Wir haben null Input. Er muss sich jetzt alle zur Verfügung stehenden Infos über die Anlagen / Firma einholen.

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