Geld im Praktikum?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Angehende SiFas sind meist drei Monate unterwegs in Firmen, um Praktikumsarbeiten zu schreiben. Wie sieht es mit Bezahlung aus, was ist üblich?

    Hintergrund: ich überlege vorzuschlagen, dass wir SiFa-Praktikanten die Möglichkeit geben sollen, ihr Praktikum zu absolvieren.

    Mit welchen finanziellen und sonstigen Folgen müssen wir rechnen? Was muss vorbereitet werden?


    Anmerkung: mein eigenes Praktikum lässt für mich keine allgemeine Schlüsse zu.

  • ANZEIGE
  • Schwieriges Thema. Mir fallen 3 Szenarien ein:

    1) Wird eine angehende Sifa vom Betrieb gefördert, wird er von dort bezahlt und macht auch in der Regel dort sein Praktikum. - So jemand wird beu Euch eher nicht vorstellig.

    2) Eine angehende Sifa wird von der BA (oder einem beliebigen anderem Träger) gefördert, so bekommt er von dort Geld für den Lebensunterhalt, Fahrgeld und ggf. auch Unterbringungskosten erstattet. - Eine Praktikumsvergütung muß gemeldet werden und wird sehr wahrscheinlich angerechnet.

    3) Eine angehende Sifa finanziert das selbst. Da wird eine Praktkikumsvergütung sehr willkommen sein und dürfte kein Problem darstellen.

    (Für den Fall 2: Man kann ihm ja einen/mehrere Gutschein(e) z.B. für ein "Abendessen für zwei" in einem schicken Restaurant o.ä. zukommen lassen. Wie das rechtlich zu bewerten ist, kann ich nicht sagen, bin kein Jurist.)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Das kann ich Dir nicht sagen, denn ich lief unter 2).

    Eine Vergütung habe ich nicht erhalten. - Dafür aber im Anschluß einen Arbeitsplatz.

    Ihr könnt den Praktikanten doch Fragen. - Oder ein Angebot machen.
    Das nennt sich Vertragsfreiheit.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE
  • Hier dürfte das Mindestlohngesetz anzuwenden sein.

    Ja, Aber nicht immer. Ein Anspruch besteht nicht, da dass Praktikum durch die Ausbildungsordnung gefordert wird.
    Das bedeutet natürlich nicht, das man keine zahlen darf. - Und dann sind wir beim Mindestlohngesetz, ja.
    (Soweit meine Laienhafte Einschätzung)

    Mit wenigen Klicks beim BMAS zu erfahren: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbe…-praktikum.html

    Das folgende Bild stammt von:

    original1557481982.jpg

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    3 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (11. Juli 2020 um 23:23)

  • Ja, Aber nicht immer. Ein Anspruch besteht nicht, da dass Praktikum durch die Ausbildungsordnung gefordert wird.
    ...

    Meiner Meinung nach treffen die Ausnahmen vom §22 MiLoG hier nicht zu, da es sich um keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • (1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie

    1.ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,

    Dort steht "einer Ausbildungsordnung" ohne Bezug auf das Berufsbildungsgesetz. Und eine Ausbildungsordnung für Sifas gibt es, denn die Zugangsvorraussetzungen und Ausbildungsstruktur, wie auch Inhalte sind klar geregelt.

    Wie gesagt: Das ist meine laienhafte Auslegung der Worte.

    Über allem thront aber wiederrum die Vertragsfreiheit. - Keinen Vergütungsanspruch zu haben bedeutet nicht, keine Vergütung aushandeln zu dürfen.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    die Frage ist doch immer auch, wie lange ein solches

    Praktikum dauert. Bei einem kurzzeitigen Praktikum

    (1 oder 2 Wochen), würde ich jetzt nicht die Notwendigkeit

    einer Entlohnung sehen. Ganz anders kann es doch aussehen,

    wenn es mehrere Monate geht. Letztlich stellt sich doch

    auch immer die Frage, was ist das Sinn vom Praktikum und

    was für eine Zielgruppe spreche ich an.

    Ist man 30 und hat Familie, hat man andere Verpflichtungen,

    als ein 18 jähriger.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...

    1.ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,

    Dann ließ eben den von mir erwähnten §22 MiLoG, dort sind die Ausnahmen explizit aufgeführt, mit den Rahmenbedingungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann ließ eben den von mir erwähnten §22 MiLoG, dort sind die Ausnahmen explizit aufgeführt, mit den Rahmenbedingungen.

    Ich habe aus https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html zitiert.

    Wie schon mehrfach gesagt: Ich bin kein Jurist. Das ist meine selbsgebildete Meinung, die auf dem Lesen der verlinkten Seite (und weiteren) beruht.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!