Betriebsbegehung in einem Mietobjekt

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  • Hallo zusammen,


    wir diskutierten hier grade darüber, welche Bereiche ich bei einer Betriebsbegehung zu beghen habe und wo ich die Augen geschlossen halten kann, darf, soll, muss ...


    Einmal die Vorrausetzungen kurz umrissen: Das Gebäude hat 2 Etagen + Keller. Wir haben an diesem Standort das EG und den Keller angemietet. Über uns ht sich eine Religionsgemeinschaft eingemietet.


    Nun habe ich im Treppenraum einige Mängel gefunden, welche ich in meinem Bericht natürlich aufführen werde, was die Standortleitung jedoch nicht möchte: "Das ist nicht unser verantwortungsbereich".

    Dass das nicht unser Verantwortungsbereich ist, will ich garnicht bestreiten. Aber der Treppenraum wird auch von unseren Mitarbeitern genutzt.


    Ich bin der festen Überzeugung dass der Treppenraum - weil auch von uns genutzt - Teil der Begehung sein muss. - Das Abstellen der Mängel ist dann jedoch Vermietersache.

    Die Standortleitung ist der Meinung, das geht uns nichts an und ich habe da garnichts zu zu schreiben. (Woran ich mich unter Berufung auf die Weisungsfreiheit nicht halten werde)


    Trotzdem möchte ich mich nach Eurer Meinung erkundigen.


    Danke schon jetzt!


    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hi.

    Der Arbeitgeber hat für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Das ist meiner Meinung nach erstmal Grundvoraussetzung. Und dazu gehört auch eine Begehung durch die FASI.

    Wenn jetzt Mängel in der Infrastruktur bestehen hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen dass diese abgestellt werden.


    Jetzt obliegt es dem Arbeitgeber geeignete Mittel zu ergreifen.

    Er kann jetzt sich mit dem Vermieter zusammensetzen und darüber reden.

    Und dann kann das eskalieren. Entweder der Vermieter sieht es ein, und bezahlt das Abstellen oder eben nicht. Dann gibt es das Mittel der Mietminderung in verschiedenen Eskalationsstufen.

    Oder der Arbeitgeber macht es auf eigene Kosten und einigt sich z.B. darauf, dass in den nächsten fünf Jahren die Miete nicht angehoben wird.


    Wir hatten das bei uns im Haus ebenfalls (Arbeitsstätte; zwei Arztpraxen). Dort war ein Aufzug installiert der in keinster Weise mehr der BetrSichV entsprochen hat. Nach einigen Streiteten (die Vermieterin hat überhaupt nicht eingesehen, dass der Aufzug schlecht wäre; der wäre ja nur 19 Jahre alt) hat sie die notwendigen Ergänzungen dann bezahlt.


    Und ich kenne das auch von vielen meiner Betrieben so. Wenn was an der Infrastruktur nicht passt, redet man mal mit dem Vermieter.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Wenn Mitarbeiter den Treppenraum nutzen und das auch dürfen, dann ist es ein Verkehrsweg, den Du durchaus begehen kannst. Wenn die Standortleitung nicht möchte, dass dieser Treppenraum begangen wird, soll sie eben die alternativen Verkehrswege aufzeigen, die zu den Arbeitsplätzen führen. Ich gehe davon aus, es gibt sie nicht. Dann wären allerdings auch die Arbeitsplätze nicht nutzbar.

    Wer für die Mängelbeseitigung zuständig ist, ist doch nicht interessant für die SiFa. An wen richten sich denn fast aller einschlägigen Regelungen? Doch immer an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsstätte zur Verfügung stellt, ist er unabhängig ob er Eigentümer oder Mieter ist, erst einmal dafür verantwortlich, dass diese Arbeitsstätte auch den einschlägigen Regelungen entspricht. Bei Mängeln hat er zu handeln, indem er entweder eigenständig die Mängelbeseitigung veranlasst oder den Vermieter entsprechend auf den Mangel hinweist und zur Beseitigung auffordert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke Mike, Danke Axel.

    Nicht nur dafür, dass Ihr meine Meinung bestätigt habt sondern auch für den Hinweis mit dem "alternativen Verkehrsweg". - Das war des das KO-Argument und die Standortleitung war überzeugt. 8o


    Die eine der beiden Maßnahmen lässt sich mit wenig Geld selbst erledigen.

    Was die andere angeht, die Feuerlöscherprüffrist ist 2 Jahre überschritten, muß man miteinander reden.


    Aber das sind Verhandlungen, da bin ich raus. Ich dokumentiere und belege (Fotos) und mache Vorschläge.
    Was Auswahl und Umsetzung angeht, ist die Chefetage (bzw. Standortleitung) gefragt.


    Danke nochmals und liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


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  • Einfach wieder §2 ArbStättV lesen. Feuerlöscher ist nicht das Problem: kauft doch selbst Einen (80-90 EUR).


    Die andere Frage ist, welche Religionsgemeinschaft das ist. Wenn das Satanisten sind, die Hexen verbrennen, wird ein Feuerlöscher ohnehin nicht ausreichen.... Im Ernst: diverse Religionsgemeinschaften koppeln sich gerne von gesellschaftlichen Regeln ab - und damit stellt sich auch die Frage, ob man dort eine Arbeitsstätte überhaupt sicher betreiben kann.


    Asylbewerberheime brennen auch gerne ab - nicht, dass die Leute dort zwingend Zerstörungswut zelebrieren, sondern weil Einigen nicht klar ist, dass man in Gebäuden nicht mit Lagerfeuer kocht.... So wie einigen Zuwanderern nicht klar ist, dass Nachbars Katze NICHT zum essen vorbeigekomen ist - also zum Verzehr selbiger Katze. In Fällen merkwürdiger Nachbarn würde ich empfehlen, ein Auge auf die Sicherheit des Gebäudes insgesamt zu werfen (DGUV V1 §6).

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  • Ich habe die Religionsgemeinschaft absichtlich nicht genau beschrieben, denn das ist irrelevant.

    ...oooOOO(Wenn da oben Hexen verbrannt werden, sollte ich vielleicht mal meine Frau mitnehmen.)

    Ob die sich von gesellschaftlichen Regeln abkoppeln (Hier sehe ich eher die "Hessische Versammlungsstättenrichtlinie ", nicht die ArbStättV) kann uns/mir Recht schnuppe sein. Selbst wenn es im Treppenraum zu einer Hexenverpuffung kommen sollte, woraufhin dieser völlig unbrennbare (Stein) in einem Napalmähnlichem Vollbrand stehen sollte, hat jedes Büro 2 Fenster, aus denen man ohne weitere Hilfsmittel fliehen kann.


    DGUV V1 §6 findet keine Anwendung, das sie nicht in unserem Arbeitsbereich agieren!

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


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  • Wenn das Satanisten sind, die Hexen verbrennen

    mir scheint da hat jemand bei ReLi nicht so ganz aufgepasst. LaVey & Co.=Hexenfreundlich, Katholiken und Co.=Hexenhammerbenutzer :Lach: oder wird das nicht gelehrt in diesem Fach? Gabs bei mir ja nicht ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa ()

  • Doch, im Treppenhaus.

    OK, da stimme ich Dir zu. das ist aber lediglich Begenungsverkehr. Der Treppenraum ist gemeinschaftlich genutzte Verkehrsfläche.


    Ausserdem spreche ich der Religionsgemeinschaft ab "Unternehmer" im Sinne der DGUV V1 §6 zu sein, da wir in keinerlei geschäflticher Beziehung stehen. Die Tatsache dass wir uns in einem Gebäude eingemietet haben besagt nur, das sie, wie wir, eine Geschäftsbeziehung mit dem gemeinsamen Vermieter pflegen, aber nicht gegenseitig.


    Zitat


    Wichtig ist, dass sie sich an gesellschaftliche Regeln bezogen auf Brandschutz halten.

    Das zu überprüfen ist nicht meine Aufgabe, da sind andere Stellen (oder besser Behörden) zuständig.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


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  • Hallo,

    OK, da stimme ich Dir zu. das ist aber lediglich Begenungsverkehr. Der Treppenraum ist gemeinschaftlich genutzte Verkehrsfläche.

    Ja, das ist ja aber nicht maßgeblich, zumindest nicht meiner

    Meinung nach. Wenn ich ein Objekt in Sachen Brandschutz

    betrachte, dann schau ich mir alles an, was geht. Dazu gehört

    im übrigen auch die Außenanlage, gerade wenn z.B. der 2.

    Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr führt. Da gehört dann

    genauso die Prüfung der möglichen Aufstellflächen

    bis hin zur Bepflanzung und Prüfung, was die örtliche

    Fw. überhaupt im Stall stehen hat.


    Letztlich bekommt man doch nur so am Ende auch ein

    Bild davon, ob der geplante Brandschutz funktionieren

    kann oder nicht.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Einfach wieder §2 ArbStättV lesen. Feuerlöscher ist nicht das Problem: kauft doch selbst Einen (80-90 EUR).

    Warum sollte man das tun, je nach Regelung im Vertrag

    mit dem Vermieter? Zudem bleibt es ja nicht bei einmaligen

    Kosten.

    Asylbewerberheime brennen auch gerne ab - nicht, dass die Leute dort zwingend Zerstörungswut zelebrieren, sondern weil Einigen nicht klar ist, dass man in Gebäuden nicht mit Lagerfeuer kocht....

    Die Brennen häufiger ab, weil einige Schwachköpfe noch

    irgendwo zwischen 1933 und 1945 leben.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die Brennen häufiger ab, weil einige Schwachköpfe noch

    irgendwo zwischen 1933 und 1945 leben.

    Auf den Punkt gebracht! |?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Ich habe die Religionsgemeinschaft absichtlich nicht genau beschrieben, denn das ist irrelevant.

    ...oooOOO(Wenn da oben Hexen verbrannt werden, sollte ich vielleicht mal meine Frau mitnehmen.)

    Ob die sich von gesellschaftlichen Regeln abkoppeln (Hier sehe ich eher die "Hessische Versammlungsstättenrichtlinie ", nicht die ArbStättV) kann uns/mir Recht schnuppe sein. Selbst wenn es im Treppenraum zu einer Hexenverpuffung kommen sollte, woraufhin dieser völlig unbrennbare (Stein) in einem Napalmähnlichem Vollbrand stehen sollte, hat jedes Büro 2 Fenster, aus denen man ohne weitere Hilfsmittel fliehen kann.


    DGUV V1 §6 findet keine Anwendung, das sie nicht in unserem Arbeitsbereich agieren!

    Wie lautet die mailadresse deiner Frau....:44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • (...)

    Die Brennen häufiger ab, weil einige Schwachköpfe noch

    irgendwo zwischen 1933 und 1945 leben.

    (...)

    Das ist aber nicht typisch für Asylbewerberheime, sondern auch für andere Wohnanlagen - die sonst NICHT abbrennen, weil unbedarft ein Lagerfeuer entzündet wurde - sondern eben wegen der geistig 1933er.


    1945 würde ich nicht mehr dazu zählen, da war kein Stein mehr auf dem Anderen in Deutschland....


    OK - OT - schulz damit.

  • Hallo Simon,


    Du hast meine volle Zustimmung. - Ich sehe das genauso.


    Danke für den Hinweis auf das Aussengelände!!! Das wäre mir ohne Dich durchgegangen., befürchte ich.


    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


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  • ...ich glaube ich muss ein paar Ehefrauen einmal diese Seite zum Lesen empfehlen....:evil:

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()