Hallo zusammen,
wir diskutierten hier grade darüber, welche Bereiche ich bei einer Betriebsbegehung zu beghen habe und wo ich die Augen geschlossen halten kann, darf, soll, muss ...
Einmal die Vorrausetzungen kurz umrissen: Das Gebäude hat 2 Etagen + Keller. Wir haben an diesem Standort das EG und den Keller angemietet. Über uns ht sich eine Religionsgemeinschaft eingemietet.
Nun habe ich im Treppenraum einige Mängel gefunden, welche ich in meinem Bericht natürlich aufführen werde, was die Standortleitung jedoch nicht möchte: "Das ist nicht unser verantwortungsbereich".
Dass das nicht unser Verantwortungsbereich ist, will ich garnicht bestreiten. Aber der Treppenraum wird auch von unseren Mitarbeitern genutzt.
Ich bin der festen Überzeugung dass der Treppenraum - weil auch von uns genutzt - Teil der Begehung sein muss. - Das Abstellen der Mängel ist dann jedoch Vermietersache.
Die Standortleitung ist der Meinung, das geht uns nichts an und ich habe da garnichts zu zu schreiben. (Woran ich mich unter Berufung auf die Weisungsfreiheit nicht halten werde)
Trotzdem möchte ich mich nach Eurer Meinung erkundigen.
Danke schon jetzt!
Liebe Grüße
Micha