Guten Morgen!
Ich habe mal wieder eine Problematik innerhalb meiner Firma.
Folgendes zur Geschichte:
Wir haben hier die Konstellation, dass wir Mieter in einem - eigentlich als Bürokomplex geplanten - Gebäude sind, indem in den vergangenen Jahrzehnten Produktion und Forschungslabore, aber auch Versand und Lagerstätten mit Kühlräumen eingerichtet worden sind. Im Laufe der Zeit sind die Kühlkapazitäten natürlich bis ans äußerste ausgereizt worden, wodurch man sich jetzt dazu entschlossen hat, auf dem firmeneigenen Parkplatz einen Kühlcontainer für mindestens 1 Jahr aufzustellen (Länge geht über mehr als zwei Parkplatzlängen). Ich hatte im Vorfeld darum gebeten, mir die Betriebsanleitung und weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, was ignoriert worden ist (ich vermute mal, es ist so eine "was will das kleine Frauchen mit den Informationen" Geschichte gepaart mit osteuropäischer männlicher Mentalität - aber genug der Vorurteile...). Nun ist das Ding also quasi über Nacht vom Himmel gefallen. Ich habe es mir mal angesehen und bin prompt auf die Themen "Beleuchtung der Verkehrswege" und "Trennung von PKW und Personenverkehr" gestoßen und habe den Verantwortlichen und die Geschäftsleitung in Kenntnis der Problematik und mit Vorschlägen gesetzt. Ich habe auch die Verordnung aufgeführt und nun auch den Beitrag dazu von Land NRW (https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/15919).
Mir geht es darum, dass folgende Aspekte intensiv betrachtet werden (Wenn dies schon bei der Planung im Vorfeld nicht getan worden ist):
"... Wesentliche Punkte für Verkehrswege, auf die betrieblicher Zugriff besteht, sind:
- ausreichende Beleuchtung
- frei von Hindernissen und Stolperkanten
- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr
- ausreichende Markierung
- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)
- im Winter freihalten von Schnee und Eis..."
Was wir nun haben ist ein Prozess, bei dem Mitarbeiter mit Lagermaterial (Pakete, kleine Päckchen - nicht Chemikalien als Rohstoff, sondern als konfektioniertes Material innerhalb eines ELISA Kits - max 20ml z.B. als schwache Säure) aus dem Gebäude entlang einer "Straße" auf dem Firmen Parkplatz bis zum Container tragen, mit Handhubwägen fahren um es da einzulagern oder da zu entnehmen. Es gibt keinen Bürgersteig und auch keine Abgrenzung oder Markierung - Da können jederzeit Pkw rückwärts aus mehreren Parklücken rausfahren - auch bei Heraustreten aus dem Container... Auch besteht die Beleuchtung nur aus einem Strahler oder Spot an der Hauswand - um die Hauswand anzuleuchten... das muss ich mir noch genauer ansehen, wie weit das auf den Weg abstrahlen könnte.
Man will das mit Unterweisung der MA und Arbeiten im Tageslicht ausbügeln...
Die Antwort der Geschäftsführung war lediglich in die Richtung:
... die Einordnung der Parkfläche als Arbeitsstätte nur bedingt nachvollziehen... dies trifft in gleichem Umfang zu, wie bspw. das Werksgelände von Roche oder Bayer als Arbeitsstätte einzustufen ist.... MA bewegen sich aus einem Betriebsgebäude in ein anderes Gebäude (hier Container) und führen dort in dem Container Ein-/ Auslagerungsaktivität aus... Innenraum des Containers dann als Arbeitsstätte verstanden...
Da gehe ich aber nicht mit... denn es wurde schon unter der Hand kommuniziert, dass da auch Kostengründe und die Auseinandersetzung mit dem Vermieter ein Rolle spielen könnten.
Ich werde Morgen noch mit unserer externen SiFa (männlich - um nochmal die Vorurteile-Keule auszupacken) das Thema besprechen und möchte mich da gut vorbereiten...
Hat jemand schon mal so eine Konstellation gehabt und wie seid ihr das angegangen? Was kann ich als Argument (Beispiele Urteile, Konsequenzen) ggfs. zusätzlich anführen? Leider finde ich nur Sachen zu Wegeunfällen auf dem Betriebsgelände... aber da spielten die privaten PKW selten eine Rolle.
Danke schon mal im Voraus
Viele Grüße
E.weline