Arbeitsstätte auf Firmenparkplatz

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  • Guten Morgen!


    Ich habe mal wieder eine Problematik innerhalb meiner Firma.


    Folgendes zur Geschichte:

    Wir haben hier die Konstellation, dass wir Mieter in einem - eigentlich als Bürokomplex geplanten - Gebäude sind, indem in den vergangenen Jahrzehnten Produktion und Forschungslabore, aber auch Versand und Lagerstätten mit Kühlräumen eingerichtet worden sind. Im Laufe der Zeit sind die Kühlkapazitäten natürlich bis ans äußerste ausgereizt worden, wodurch man sich jetzt dazu entschlossen hat, auf dem firmeneigenen Parkplatz einen Kühlcontainer für mindestens 1 Jahr aufzustellen (Länge geht über mehr als zwei Parkplatzlängen). Ich hatte im Vorfeld darum gebeten, mir die Betriebsanleitung und weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, was ignoriert worden ist (ich vermute mal, es ist so eine "was will das kleine Frauchen mit den Informationen" Geschichte gepaart mit osteuropäischer männlicher Mentalität - aber genug der Vorurteile...). Nun ist das Ding also quasi über Nacht vom Himmel gefallen. Ich habe es mir mal angesehen und bin prompt auf die Themen "Beleuchtung der Verkehrswege" und "Trennung von PKW und Personenverkehr" gestoßen und habe den Verantwortlichen und die Geschäftsleitung in Kenntnis der Problematik und mit Vorschlägen gesetzt. Ich habe auch die Verordnung aufgeführt und nun auch den Beitrag dazu von Land NRW (https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/15919).


    Mir geht es darum, dass folgende Aspekte intensiv betrachtet werden (Wenn dies schon bei der Planung im Vorfeld nicht getan worden ist):

    "... Wesentliche Punkte für Verkehrswege, auf die betrieblicher Zugriff besteht, sind:

    - ausreichende Beleuchtung

    - frei von Hindernissen und Stolperkanten

    - Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr

    - ausreichende Markierung

    - geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)

    - im Winter freihalten von Schnee und Eis..."

    Was wir nun haben ist ein Prozess, bei dem Mitarbeiter mit Lagermaterial (Pakete, kleine Päckchen - nicht Chemikalien als Rohstoff, sondern als konfektioniertes Material innerhalb eines ELISA Kits - max 20ml z.B. als schwache Säure) aus dem Gebäude entlang einer "Straße" auf dem Firmen Parkplatz bis zum Container tragen, mit Handhubwägen fahren um es da einzulagern oder da zu entnehmen. Es gibt keinen Bürgersteig und auch keine Abgrenzung oder Markierung - Da können jederzeit Pkw rückwärts aus mehreren Parklücken rausfahren - auch bei Heraustreten aus dem Container... Auch besteht die Beleuchtung nur aus einem Strahler oder Spot an der Hauswand - um die Hauswand anzuleuchten... das muss ich mir noch genauer ansehen, wie weit das auf den Weg abstrahlen könnte.

    Man will das mit Unterweisung der MA und Arbeiten im Tageslicht ausbügeln...


    Die Antwort der Geschäftsführung war lediglich in die Richtung:

    ... die Einordnung der Parkfläche als Arbeitsstätte nur bedingt nachvollziehen... dies trifft in gleichem Umfang zu, wie bspw. das Werksgelände von Roche oder Bayer als Arbeitsstätte einzustufen ist.... MA bewegen sich aus einem Betriebsgebäude in ein anderes Gebäude (hier Container) und führen dort in dem Container Ein-/ Auslagerungsaktivität aus... Innenraum des Containers dann als Arbeitsstätte verstanden...


    Da gehe ich aber nicht mit... denn es wurde schon unter der Hand kommuniziert, dass da auch Kostengründe und die Auseinandersetzung mit dem Vermieter ein Rolle spielen könnten.

    Ich werde Morgen noch mit unserer externen SiFa (männlich - um nochmal die Vorurteile-Keule auszupacken) das Thema besprechen und möchte mich da gut vorbereiten...


    Hat jemand schon mal so eine Konstellation gehabt und wie seid ihr das angegangen? Was kann ich als Argument (Beispiele Urteile, Konsequenzen) ggfs. zusätzlich anführen? Leider finde ich nur Sachen zu Wegeunfällen auf dem Betriebsgelände... aber da spielten die privaten PKW selten eine Rolle.


    Danke schon mal im Voraus

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • ...ist ja alles eigentlich einleuchtend. Aber...:22:

    Naja... nächste Woche ist genau wegen der "Verantwortung im Arbeitsschutz" die BG Aufsichtsperson bei uns und qualifiziert... Ich könnte ja mal aktuelle Beispiele aus der Firma einwerfen:38:

    Hat jemand einen Platz, an dem ich mich danach vor der GF verstecken kann?:5:

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Schwieriges Thema. Wir hatten Kühlauflieger im Ladebereich.

    Wir haben uns Ständer und Absperrbänder beschafft und die Laufwege und den Auflieger "abgesperrt". Das war die günstigste Konstellation.

    Für die Beleuchtung hatten wir Akku Baustellenlampen. Das war auf jeden Fall hilfreich.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Schwieriges Thema. Wir hatten Kühlauflieger im Ladebereich.

    Wir haben uns Ständer und Absperrbänder beschafft und die Laufwege und den Auflieger "abgesperrt". Das war die günstigste Konstellation.

    Für die Beleuchtung hatten wir Akku Baustellenlampen. Das war auf jeden Fall hilfreich.

    Und genau so etwas schwebt mir ja vor und hatte ich auch angeführt... aber ich bin ja nur ein Frauchen und hier geht es um große Technik und PKW. Und dabei habe ich noch nicht mal große Geschütze aufgefahren, sondern nur kleine "Kosmetik" zur Behebung der Problematik angemerkt... Ich bin viel zu nett zu denen und muss in meine Art und Weise mehr Dramatik einpflegen...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Also wenn die Rentenversicherung in Zeiten von Corona Kühlauflieger auf dem Parkplatz stehen hat, dann mache ich mir doch schon so meine Gedanken. :44:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wie lange? Mit oder ohne der Möglichkeit, Nahrung zuzuführen? Ich habe eine 7 x 14 x 4 m großen Holzhaufen (Gebüsch-Zeug). Da drin wäre eine Option (lass Dich nicht vom Grunzen der Igel stören).

    Nahrung? - Kein Problem... sind hoffentlich genug Igel in dem Haufen...:303:

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



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  • Also wenn die Rentenversicherung in Zeiten von Corona Kühlauflieger auf dem Parkplatz stehen hat, dann mache ich mir doch schon so meine Gedanken. :44:

    Vorsichtig Frank. Ein paar Stellplätze haben wir noch frei...….:Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Mal etwas ganz anderes eingeworfen:
    Ein ehemaliger Arbeitgeber hat sich 2 Seecontainer auf den Parkplatz (auf dem Betriebsgelände) gestellt, um diese als externes Lager für selten benötigtes Zeug zu nutzen.

    Auf einmal flatterte etwas amtlich in den Briefkasten, weil keine BAUGENEHMIGUNG vorlag.
    Keine Ahnung ob Bußgeld bezahlt werden musste oder nachträglich eine Baugenehmigung beantragt/bewilligt wurde. Das war dann nach meiner Zeit

    Macht Euch vorher schlau, ob soetwas benötigt wird!

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hi,


    Praxistipp: die Aufstellung von Container-Lösungen egal welcher Art immer mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (vorab) besprechen. Erstes Problem kann bereits der Bebauungsplan werden, der Containerlösungen ausschließen kann.

    Danach hängt es von Bundesland, Verwendungszweck (Nutzung), Aufstellungszeitraum und Fläche ab, ob eine Aufstellgenehmigung (fliegende Bauten) oder eine Baugenenehmigung erforderlich ist. Wer schlau ist, stellt eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, bevor er irgendwas beschafft und aufstellt.

    Auch die Sachversicherer "freuen" sich über nicht genehmigte Nutzung baulicher Anlagen. Den Versicherern sind bauliche Änderungen ebenfalls am besten vorab mitzuteilen.


    Ansonsten regelt § 2 der ArbStättV, dass auch Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes Arbeitsstätten sind und somit die Vorgaben z.B. an Verkehrswege und Beleuchtung entsprechend einzuhalten sind.


    schöne Grüße

  • Guten Morgen,


    hmmmm…. Baugenehmigung... und nun im Nachhinein bearbeiten lassen... Das wäre in meinen Augen schweres Geschütz...


    Aber nein … so ein Fehler … traue ich meinen Kollegen nicht wirklich zu... aber ich frage mal nach...


    Danke für den Hinweis.


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Naja... nächste Woche ist genau wegen der "Verantwortung im Arbeitsschutz" die BG Aufsichtsperson bei uns und qualifiziert... Ich könnte ja mal aktuelle Beispiele aus der Firma einwerfen

    Naja... wenn die Aufsichtsperson schonmal da ist, und auch schon auf dem Parkplatz...

    Was spricht denn dagegen wenn du ihn/sie vom Auto abholst, ihr über den Parkplatz wandelt und ihr ein "informelles" Gespräch zum Thema "Kühlschrank auf dem Parkplatz" und den damit verbundenen Problemen was Arbeitsplatzgestaltung angeht führt?


    Ansonsten würde ich ebenfalls über das Thema Baugenehmigung gehen. Oder steht vielleicht der gute Container auf dem Sammelplatz? Oder behindert er in irgendeiner Weise die Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz (Aufstellfläche Feuerwehr)?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Thema Baugenehmigung... wurde natürlich nicht von meiner Führungskraft eingeholt... nur die Genehmigung von der Hausverwaltung (wir sind leider nur Mieter in dem Gebäude). In den Augen meiner Führungskraft - und da sich die GF nicht gemeldet hat auch in deren Augen - scheint das zu reichen.

    Allerdings habe ich so meine Zweifel, dass die Hausverwaltung sich um sowas gekümmert hat...

    Immerhin habe ich die Aussage unserer Verwaltung, das der Container in der Versicherung mit aufgenommen ist...


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Wenn sich in der Angelegenheit zukünftig nicht mehr viel in Richtung Sicherheit bewegen sollte, könnte jemand auf die Idee kommen, den sicherheitswidrigen Zustand der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht zu melden. ;)


    Das geht auch anonym per Email, Brief oder Anruf. Auf dem Weg zu einem Arbeitsplatz, der auf einem Parkplatz installiert wurde, von einem Fahrzeug erfasst werden zu können, ist potenziell ein tödliches Risiko. Darum wird man sich kümmern. Da hier gegen staatliches Arbeitsschutzrecht verstoßen wird (==> ArbStättV), ist die Behörde der richtige Ansprechpartner, weniger der UVT.


    Sehr viele Arbeitsschutzverstöße sind bußgeldbewehrt und das nicht zu gering. Alleine schon dieser Hinweis wirkt meistens überzeugend und bringt Dinge in Bewegung.

  • Wenn sich in der Angelegenheit zukünftig nicht mehr viel in Richtung Sicherheit bewegen sollte, könnte jemand auf die Idee kommen, den sicherheitswidrigen Zustand der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht zu melden. ;)

    Bevor ich ernsthaft eine Anzeige bei der Arbeitsschutzaufsicht in Betracht ziehen würde, gibt es etwas mit sehr hoher Priorität.


    Ich suche mir einen anderen Job oder einen anderen Kunden.

    Wenn eine anonyme Anzeige das Mittel der Wahl ist, stimmen eine Menge anderer Dinge zwischen GL und Sifa nicht.


    Wobei ich die Selbstreflexion dann nicht ausschließen sollte.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • „Mittel der Wahl“ würde ich umbenennen in „letztes Mittel der Wahl“.


    Mag sein, dass für manche Leute das nie in Frage käme und sie dann evtl. bei sich Fehler suchen, wenn ein sicherer Arbeitsplatz mit akzeptablem Restrisiko nicht geschaffen werden kann, weil Entscheidungsträger beratungsresistent sind. Im vorliegenden Fall ist das ja durchaus auch ein tödliches Risiko. Vom Resignieren und Weggehen der Sifa wird der Arbeitsplatz bestimmt nicht sicherer. Durch behördliches Einschreiten schon. Und das braucht es in der Regel nur 1x, um in den Köpfen ein Umdenken auszulösen.


    Im Übrigen ist das nichts Böses, was abzulehnen wäre, sondern ein legitimes Recht, das der Gesetzgeber ausdrücklich jedem Beschäftigten einräumt, siehe § 17 ArbSchG.

    3 Mal editiert, zuletzt von SifaDDorf ()

  • „Mittel der Wahl“ würde ich umbenennen in „letztes Mittel der Wahl“.


    Mag sein, dass für manche Leute das nie in Frage käme und sie dann evtl. bei sich Fehler suchen, wenn ein sicherer Arbeitsplatz mit akzeptablem Restrisiko nicht geschaffen werden kann, weil Entscheidungsträger beratungsresistent sind. Im vorliegenden Fall ist das ja durchaus auch ein tödliches Risiko. Vom Resignieren und Weggehen der Sifa wird der Arbeitsplatz bestimmt nicht sicherer. Durch behördliches Einschreiten schon. Und das braucht es in der Regel nur 1x, um in den Köpfen ein Umdenken auszulösen.


    Im Übrigen ist das nichts Böses, was abzulehnen wäre, sondern ein legitimes Recht, das der Gesetzgeber ausdrücklich jedem Beschäftigten einräumt, siehe § 17 ArbSchG.

    Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht. -> das ist eine goldene Regel.

    Wenn ich als SiFa so rein gar nicht vorwärts komme, dann suche ich mir einen neuen Job. Oder man höhlt den Stein so lange bis er bricht und führe Buch (Gesprächsnotizen) darüber. Ich verfasse in dem Moment eine Stellungnahme. Beschreibe die Gefährdungen, führe die gesetzlichen Anforderungen mit Lösungsvorschlägen auf und ende mit einem kurzen Fazit. Das leite ich dann der FK mit Lesebestätigung zu. Beratung fürs erste erledigt. Dann ist es offiziell.

    Wirkt. …..und ich habe Juristen bei meinem AG als Gesprächspartner.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Vom Resignieren und Weggehen der Sifa wird der Arbeitsplatz bestimmt nicht sicherer. Durch behördliches Einschreiten schon. Und das braucht es in der Regel nur 1x, um in den Köpfen ein Umdenken auszulösen.

    Wenn von Beratungsresistenz die Rede ist, finden sich die Ursachen in der Unternehmenskultur und im Führungsstil wieder. Diese werden wegen einer Anzeige bei der Überwachungsbehörde sicherlich nicht nachhaltig geändert oder in eine andere Richtung gelenkt. Der kurzweilige "Sieg" über die Ignoranz wird definitiv kein mittelfristiges und/oder langfristiges Umdenken auslösen. Zudem ist die Vorgehensweise, über eine behördliche Anzeige seine "Forderungen nach einen sicheren Arbeitsplatz" umzusetzen. ein sehr deutlicher Ausdruck von Resignation, der Resignation der Sifa.

    „Mittel der Wahl“ würde ich umbenennen in „letztes Mittel der Wahl“.

    Wo sind die Grenzen? Die Benutzung eines nicht geprüften Betriebsmittels kann ebenso ein potentielles tödliches Risiko darstellen. Wann wendet man das "letzte Mittel deiner Wahl" an?


    Hier lesen viele jungen Kollegen, "Frischlinge" aus dem Studium und den Akademie mit. Welche Signalwirkung hat deine Botschaft?


    " Wenn du als Sifa nicht mehr weiterkommst, machst du einfach eine Anzeige bei der Behörde und dann läuft es?"


    Wenn eine Sifa an diesem Punkt ihrer Tätigkeit zum "letzten Mittel der Wahl" greift, ist der Versuch dem Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Unternehmenskultur einen höhreren Rang zu verschaffen, eine unlösbare Aufgabe, aus der sie ihre Konsequenzen ziehen sollte.


    Gruß

    Andy

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