Mitarbeiter fährt jeden Tag 1000km

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Mit Verlaub - der Kerl ist nicht knusprig im Kopf. Der hat ganz andere Probleme, als dass er gerne Auto fährt.

    Doofe Frage: Hat jemand schon mal nach kontrolliert( z.B. Tankquittungen/Tachostand) , ob er wirklich die Strecke fährt?

    Wenn ich einfach so jeden Tag 6-10 Stunden Heimfahrt abrechnen könnte, würde ich privat ein Zimmer für 40 € suchen und 8 Stunden Fahrzeit abrechnen

  • ANZEIGE
  • Die Abteilung hat ohne mein Wissen ein Schreiben aufgesetzt, dass sollte sich der Arbeitsanweisung wiedersetzt werden, der Mitarbeiter die volle Haftung für Material, Fahrzeug und Personenschäden übernehmen muss (wie rechtsgültig das ganze ist sei mal dahin gestellt).

    Moin,


    warum solltest Du das auch wissen. Der Fall liegt ganz klar im Arbeitsrecht, da der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht mehr als x-Stunden beschäftigen darf. Im Arbeitsgesetzt steht nicht "Der Beschäftigte darf nur x-Stunden arbeiten". Eigentlich gar nicht Deine Baustelle. Ganz gut erklärt ist das hier.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ansonsten gelten Fahrzeiten, die nicht dienstlich sind, als Ruhezeit.

    Also mein ehemaliger Arbeitgeber hat sowas immer als freiwillige bezahlte Freizeit "verkauft".


    Die Arbeitsanweisung sagt ganz klar, er hat sich bei einer Entfernung von über 150 km ein Hotel zu nehmen.

    Find ich ne gute Sache!

    Ich wäre im alten Job innerhalb der Woche nie zu Hause gewesen :D.

    Gruß Roland

  • Sorry, der Kollege tickt nicht ganz richtig. Das ist eine Gefahr für sich selbst und Dritte, das steht komplett außer Frage.

    Ich würde ihn direkt abmahnen zumal schon die letzten Gespräche gezeigt haben dass er sich sowieso nicht dran hält. Und wenn das immer noch nichts hilft, Fahrzeugschlüssel abnehmen oder mit dem Zug fahren lassen. Wenn er so "spezialisiert" ist, und er bei einem Unternehmen arbeitet, die viel und weit in Deutschland unterwegs sind (bei der Bundeswehr hieß das: Heimatnah. Heimatnah ist Deutschland) dann muss ihm das bewusst sein, dass er auch mal länger unterwegs (Unterwegs=nicht in seinem eigenen Bett schläft) ist. Das ist bei uns nicht anders (zumindest bei den Externen Fasi und Auditoren etc.)

    Ihr steht da als Arbeitgeber in der Pflicht.


    Und euch entsteht ein erheblicher Wirtschaftlicher Schaden (zu dem was meine ganzen Vorschreiber schon geschrieben haben).

    Ein "normales" Fahrzeug (Passat Kombi) wird auf eine bestimmte km Leistung "geleast". Sagen wir mal 100.000km auf drei Jahre (JETZT NUR ALS BEISPIEL).

    Das sind jetzt ca. 33tkm/Jahr. Werden diese Grenzen nicht eingehalten, drohen erhebliche Nachzahlungen.

    Jetzt schrubbt aber der gute Mann nicht die 33tkm pro Jahr aufs Auto sondern schafft das innerhalb von 33Tagen. (Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen). Das sind mal ganz grob (unter Abzug mal einer Nacht, die er doch vor Ort verbringt, Urlaub und Feiertagen) gerechnet zwei Monate. In einem halben Jahr hat er also die komplette Fahrleistung des Leasingvertrages aufgeraucht. Nicht zu vergessen die erheblichen Gebühren für Service und Instandhaltung. Was macht ihr dann? "Nachzahlen" oder das Auto zweieinhalb Jahre in die letzte Ecke des Hofs stellen und warten bis der Vertrag ausläuft? Oder ihm ein neues Hinstellen? Nehmen wir mal an, die Baustele dauert zwei Jahre.. Dann wären das vier Fahrzeuge.

    Noch ein Punkt. Wenn das Arbeitszeit ist, und ihr bekommt eine Sozialabgabenprüfung (die kommt eigentlich regelmäßig) werdet ihr als Arbeitgeber sprichwörtlich aufgehängt. Einen Beschäftigten regelmäßig 18 Stunden arbeiten zu lassen ist absolut gegen das Arbeitszeitgesetz.

    Dann seit ihr mit Strafzahlungen dran. Und ich schätze, dass die euch dann "auf links" drehen und ALLES bis auf den letzten Cent, die Minute etc. suchen und finden werden.


    Deswegen: Einschreiten, nicht anfangen zu diskutieren. Sofort. Und zur Not mit aller Härte die euch zur Verfügung steht.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

    4 Mal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Noch ein Punkt. Wenn das Arbeitszeit ist, und ihr bekommt eine Sozialabgabenprüfung (die kommt eigentlich regelmäßig)

    Das sind unsere, unsere heldenhaften Betriebsprüfer. Die bringen reichlich Geld ein, in unsere Kassen.....|?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Das sind unsere, unsere heldenhaften Betriebsprüfer. Die bringen reichlich Geld ein, in unsere Kassen....


    Ja. Auch das tun sie. Nein, ich bin auch nicht wirklich Fan von denen. Aber drehe es mal rum. Wenn es so eine "Einrichtung" nicht gäbe, würden viele Unternehmer mit ihren Angestellten machen was sie wollen. Und diese "Schäfchen" kriegst du nur an die Kandarre wenn du sie da packst wo es ihnen am meisten weh tut. Am Geldbeutel.


    Und wie bekommst du das? In dem du die Betriebe prüfst, und das regelmäßig und rigeros.

    Das haben "wir" (meine Frau ist selbstständig) auch immer wieder.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Also ich habe mich mal mit dem Fuhrparkverantwortlichen kurz geschlossen. Alles bereits benannte hat er auch nochmals aufgeführt. Doch zusätzlich verwies er darauf, dass der Firmenwagen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Leasingfahrzeug ist. Hier kann es mit den Leasingverträgen max. Km-Laufzahlen geben bzw. Wertverlust durch Abschreibung von "Mehr-km" im Leasingzeitraum geben. D.h. der Mitarbeiter "entwertet" bewusst Betriebseigentum. Hier hilft dann nur die Abmahnung und/oder ggf. die Umlegung der Mehrkosten/Verluste auf den Mitarbeiter.

  • Ich sehe das so:


    Personelle Maßnahmen sind für mich immer der aller letzte Weg Dinge durchzudrücken, aber

    in diesem Fall sehe ich da auch keinen anderen Weg.

    Es wird gleich gegen mehrere Gesetzte wissendlich verstossen. (Könnte ein Richter als Vorsatz sehen).

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

  • Nach Rücksprache mit den Bereichsleitern wird es wohl auf eine Abmahnung hinauslaufen.

    Danke an alle für die Hilfe

    Let the music be your master

  • ANZEIGE
  • Hi,


    meine bisherigen Erfahrungswerte aus der Praxis: Restwertleasing ist zu riskant, i.d.R. setzen die Unternehmen auf Kilometerleasing. Über 30.000 km wird Kilometerleasing schnell so teuer, dass der Kauf eines Fahrzeugs das Unternehmen günstiger kommt als das Leasing. Die klassischen Leasingverträge für Unternehmen werden über max. 30.000 km / Jahr auf 3 Jahre (= 90.000 km gesamt) abgeschlossen. Wird die Kilometerleistung überschritten wird (ggf. abzüglich einer km-Toleranz) eine Nachzahlung je km fällig und das kann sehr schnell sehr teuer werden. Dass das Unternehmen diese Mehrkosten auf den Mitarbeiter umlegen kann dürfte schwierig bis unmöglich werden (mir ist kein Fall bekannt, in dem das gemacht wurde bzw. gelungen ist), wenn die private Nutzung erlaubt wurde oder die berufliche Nutzung nicht entsprechend beschränkt wurde. Insofern darf sich das Unternehmen auf hohe Mehrkosten bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs freuen (und wenn private Nutzung uneingeschränkt erlaubt wurde sehe ich hier spontan auch keine Möglichkeit, den Verursacher an den Mehrkosten irgendwie beteiligen zu können, das muss ggf. vorab vertraglich vereinbart worden sein und selbst dann wäre es spannend, ob diese Vereinberung vor Gericht Bestand hätte).


    Wobei die Mehrkosten für das Fahrzeug definitiv das kleinere Problem sind, wenn der Mitarbeiter regelmäßig mehr als 10 Stunden am Stück arbeitet und die 11 Stunden Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen nicht einhält. Der Fahrer ist dann sicher übermüdet am Steuer und damit ein Sicherheitsrisiko für sich und alle anderen Verkehrsteilnehmer (dran denken: Unfallursache Nummer eins ist der Sekundenschlaf!). Nebenbei ist der Arbeitgeber voll mit in der Verantwortung, weil er die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zulässt. Hier muss dringend gehandelt werden, um den Mitarbeiter vor sich selbst zu schützen! Und der Vorgesetzte des Bauleiters sollte sich mal dringend mit dem Arbeitszeitgesetz, seinen Pflichten als Vorgesetzter und der Historie des Arbeitszeitgesetzes (hilft ungemein beim Verständnis des Problems, die Vorgaben haben harte Hintergründe) beschäftigen.


    Die Abmahnung ist überfällig. Aber wichtiger ist es, dieses Verhalten durch geeignete und wirksame Maßnahmen (kenne genügend Spezialisten vom Bau, die für einen Zettel mit der Abmahnung nur ein müdes Lächeln übrig hätten) zu unterbinden.


    schöne Grüße

  • Der Fahrer ist dann sicher übermüdet am Steuer und damit ein Sicherheitsrisiko für sich und alle anderen Verkehrsteilnehmer (dran denken: Unfallursache Nummer eins ist der Sekundenschlaf!).

    Du hast mit deinen Eröterungen vollkommen Recht.

    Unfallursache bei schweren/tödlichen Verkehrsunfällen ist aber mWN nach unverändert "Fahren mit unagepasster Geschwindigkeit".

    Gruß Roland

  • Du hast mit deinen Eröterungen vollkommen Recht.

    Unfallursache bei schweren/tödlichen Verkehrsunfällen ist aber mWN nach unverändert "Fahren mit unagepasster Geschwindigkeit".

    Wenn ich am Steuer schlafe, wird mein Gasfuß automatisch schwerer...……………….:44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Gespräche wurden bereits mehrfach mit ihm geführt. Die Abteilung hat ohne mein Wissen ein Schreiben aufgesetzt, dass sollte sich der Arbeitsanweisung wiedersetzt werden, der Mitarbeiter die volle Haftung für Material, Fahrzeug und Personenschäden übernehmen muss (wie rechtsgültig das ganze ist sei mal dahin gestellt).

    Mit Verlaub und Respekt, Ihr habt da eine ziemlich schwache und dumme Führung im Betrieb. Mit dem Schreiben wird dokumentiert und kommuniziert:

    "Wenn du dich der Arbeitsanweisung widersetzt, ist es für uns ok, sofern du die Folgekosten im Falle eines Unfalls dann übernimmst."


    Damit wird dann auch dokumentiert, dass man die Arbeitszeitverstöße des Kollegen und sein Handeln gegen eine Anweisung grundsätzlich akzeptiert. Das geht dann in Richtung ==> Vorsatz, ein gefundenes Fressen für jeden Staatsanwalt und Richter.


    Zitat
    Was können wir jetzt noch machen ohne den Mitarbeiter gleich abmahnen zu müssen?


    Das klingt so nach: Wir wollen ihn waschen, aber er darf nicht nass werden. ^^


    Erneut, ganz schwache Reaktion der Führung, nachdem der Kollege bereits mehrfach gegen eine Anweisung verstieß und damit auch seinen Arbeitgeber auf dünnes Eis geschoben hat. Es gibt leider Menschen, die ihre Grenzen bis zum Geht-nicht-mehr austesten müssen, dies scheint einer davon zu sein.


    Und überhaupt, das ist im Kern ein Führungsproblem, weniger ein Arbeitsschutzproblem.


    Schade, wenn man dich als Sifa mit der Problemlösung beauftragt hat!

    Einmal editiert, zuletzt von SifaDDorf ()

  • Mit dem Schreiben wird dokumentiert und kommuniziert:

    "Wenn du dich der Arbeitsanweisung widersetzt, ist es für uns ok, sofern du die Folgekosten im Falle eines Unfalls dann übernimmst."

    Lustig wird es, wenn er jetzt eine Abmahnung kassiert, denn dann kann er grinsend das Schreiben hochheben, als Legitimation für sein Handeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Abmahnung? Wegen was bitte?

    a) darf er mit seinem Dienstwagen Privat fahren.
    b) gibt es eine Dienstanweisung ab 150 km ein Hotel zu nehmen
    Wenn er schlau ist, nimmt er sich das Hotel und fährt dennoch Heim. :)
    Eine Abmahnung wäre sehr Lustig und nicht nur rechtlich völlig nutzlos. Man kann den Wagen wegnehmen, bahn fahren lassen oder km begrenzen.

    Dann ist er aber weg UND das Problem ist nicht gelöst. Oder er und sein anwalt lachen sich Tot.
    Ja ich muss 11 Stunden ARBEITSFREIE Zeit haben. Arbeitszeit wäre es ja nur wenn er die Stunden aufschreibt....

    Ich bin Ehrlich etwas erschrocken, hat denn schon mal jemand ein Gespräch geführt WARUM er jeden Abend nach Hause muss? (außer hier der Kelte :-), der hat es verstanden)
    Und bitte nicht den Quatsch mit "ER WILL NACH HAUSE!!!!" Ich würde wissen wollen WARUM und nicht was er WILL:

    - Ehekrise
    - Kind Krank
    - Frau Krank
    - Eltern Krank

    - Angst das seine Frau Fremdgeht
    - Frau hat Angst das er im Hotel Fremdgeht
    - Er fährt für sein Leben gerne?
    - Er mag das Auto nicht und will einen Motorschaden?

    Mögliche Lösungen (natürlich je nach Arbeitsauftrag und/oder Familie/Kinder etc. ) :
    - Nicht jeden Tag vor Ort sein zu müssen, drei Tage mit 12 Stunden dann 2 Tage Frei?
    - Er nimmt seine Frau mit? Ist für das Unternehmen billiger ein Doppelzimmer zu zahlen?
    - und und und

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

  • Da würde ich mal einen Blick reinwerfen, nachdem ich nochmals mit dem Beschäftigten gesprochen habe. Vielleicht gibt es ja tatsächlich einen triftigen Grund, warum der Beschäftigte jeden Tag nach Hause fährt. Wäre meine Frau an Krebs erkrankt, würde ich auch jede Minute nutzen, um zu Hause zu sein und dann vielleicht auf solche abstrusen Ideen kommen, wie jeden Tag 1.000km zu fahren.

    :/ Einspruch Euer Ehren - Kelte ist nicht der einzige Bedenkenträger.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Abmahnung? Wegen was bitte?

    a) darf er mit seinem Dienstwagen Privat fahren.
    b) gibt es eine Dienstanweisung ab 150 km ein Hotel zu nehmen
    Wenn er schlau ist, nimmt er sich das Hotel und fährt dennoch Heim. :)
    Eine Abmahnung wäre sehr Lustig und nicht nur rechtlich völlig nutzlos. Man kann den Wagen wegnehmen, bahn fahren lassen oder km begrenzen.

    Dann ist er aber weg UND das Problem ist nicht gelöst. Oder er und sein anwalt lachen sich Tot.
    Ja ich muss 11 Stunden ARBEITSFREIE Zeit haben. Arbeitszeit wäre es ja nur wenn er die Stunden aufschreibt....

    Was häufig verwechselt wird:

    Es geht nicht um eine arbeitsfreie Zeit, sondern das ArbZG spricht in §5 von einer 11 stündigen ,,Ruhezeit,,. Wenn der Arbeitnehmer jeden Tag Privat 8 Stunden fährt, dann kann ich als Arbeitgeber davon ausgehen, dass er nicht ausgeruht zur Arbeit erscheint (ist aber die Pflicht des Arbeitnehmers). Deshalb kann ich ihn guten Gewissen nicht arbeiten lassen. Des weiteren muss man sich überlegen, ob man ihn am Straßenverkehr teilnehmen lassen kann- Ähnlich wie einen Besoffener, ist jemand, der mit Arbeit und Fahrt 18 Stunden tagtäglich auf den Beinen ist, eine Gefahr für sich und andere.


    Deshalb ist die Abmahnung mehr als angebracht

    Einmal editiert, zuletzt von jeske ()

  • Schaut euch mal nach einem neuen MA um. Der Wahrscheinlichkeit nach, ist er mit einem Wegeunfall dran. Schwere nicht abschätzbar. Ausserdem passen die Angaben nicht. Er kann auf unseren Autobahnen keinen Schnitt von 100 km/h fahren.


    Da dieses Verhalten der GF bekannt ist, solltest du Sie darauf hinweisen, das gegen Sie im schlimmsten Falle wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt wird. An ausbleibenden Zahlungen an die potienzielle Witwe wegen Vorsatz will ich gar nicht erst denken!!!

    Gruß Canislupus

  • Ich fahre derzeit knapp über 130 Schnitt zwischen Niedersachsen und München, in Ausnahmefällen geht es bis 139 km/h Schnitt. Eine Fahrt kostet mich ca. 50-60 Eur, also 110-120 EUR pro Einsatz. Die Bezahlung ist sehr gut, das kann ich durchaus finanzieren, aber physisch sehe ich mich nicht in der Lage, zwei Fahrten plus einen vollen Arbeitstag zu leisten - finanziell auch nicht.


    500 km ++ einfach ist kein Pensum für Tagespendler, egal wie man das dreht.


    Notfalls §7 DGUV V1 Abs. 2: der Mitarbeiter ist eine Gefahr für sich selbst.


    Ein AG kann zwar den Arbeitsweg eines Mitarbeiters nicht festlegen, aber bei 1000km++ täglich darf er an seiner Zuverlässigkeit zweifeln.


    Wenn der Mitarbeiter vertraglich festgelegt Firmenfahrzeug mit unbegrenzt km und Corporate-Tankkarte hat, kannst disziplinarisch nichts machen (wie z.B. Auto oder Tankkarte wegnehmen). Wenn er so viel Gehalt hat, dass eine Untätigkeit die Firma in finanzielle Not bringen kann, kann er aus dem Projekt auch nicht abgezogen werden.


    Also entweder Auto wegnehmen, oder Nutzung einschränken, oder Person aus dem Projekt abziehen - oder wahlweise jammern, abmahnen, Gespräch suchen und sonstigen Blödsinn machen...