Mitarbeiter fährt jeden Tag 1000km

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  • Was häufig verwechselt wird:

    Es geht nicht um eine arbeitsfreie Zeit, sondern das ArbZG spricht in §5 von einer 11 stündigen ,,Ruhezeit,,. Wenn der Arbeitnehmer jeden Tag Privat 8 Stunden fährt, dann kann ich als Arbeitgeber davon ausgehen, dass er nicht ausgeruht zur Arbeit erscheint (ist aber die Pflicht des Arbeitnehmers). Deshalb kann ich ihn guten Gewissen nicht arbeiten lassen. Des weiteren muss man sich überlegen, ob man ihn am Straßenverkehr teilnehmen lassen kann- Ähnlich wie einen Besoffener, ist jemand, der mit Arbeit und Fahrt 18 Stunden tagtäglich auf den Beinen ist, eine Gefahr für sich und andere.

    Deshalb ist die Abmahnung mehr als angebracht

    Sorry das ist Blödsinn.

    Ich fahre einen Dienstwagen, Ich darf den Privat nutzen.
    Wenn ich Privat jeden Tag nach Feierabend nach Hamburg zu IKEA fahre darf mich niemand abmahnen.
    Ich darf auch die ganze Nacht durchfeiern, oder Games Online spielen.

    Das ArbZG verbietet nur meinem ARBEITGEBER mich betrieblich zu beschäftigen. Ich als Privatperson darf sogar nachts lange wach bleiben.

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

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  • Ich fahre einen Dienstwagen, Ich darf den Privat nutzen.
    Wenn ich Privat jeden Tag nach Feierabend nach Hamburg zu IKEA fahre darf mich niemand abmahnen.
    Ich darf auch die ganze Nacht durchfeiern, oder Games Online spielen.

    Das ArbZG verbietet nur meinem ARBEITGEBER mich betrieblich zu beschäftigen. Ich als Privatperson darf sogar nachts lange wach bleiben.

    Ja aber nur, wenn dadurch die Arbeitsleistung am folgenden Tag nicht darunter leidet.

    Privat nutzen (Fhzg.) heißt aber nicht, dass ich jeden Tag zusätzlich und unnötigerweise, täglich 1.000 km fahre.

    Aus meiner Sicht hat hier der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht. Sofern der MA nicht von selbst darauf kommt,

    muss man ihn dazu bringen. Schließlich hat er die Pflicht ausgeruht zur Arbeit zu erscheinen. Bei ca. 16 h "Arbeitstag" kann das unmöglich der Fall sein.

    Wenn seine Frau oder jemand aus der Familie krank ist und benötigt Betreuung, muss er sich ablösen lassen und am Wohnort (oder in der Nähe) arbeiten.

    Allerdings fehlen hier auch ein paar Informationen. Unsere Dienstwagen sind geleast. Die werden so eingesetzt, dass alle ungefähr die gleiche Km-Leistung haben und über die vertraglich zulässigen Km nicht überschritten werden.

    Wie ist das bei Euren Fahrzeugen geregelt? AML-Uelv

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ja aber nur, wenn dadurch die Arbeitsleistung am folgenden Tag nicht darunter leidet.

    und wer will prüfen worunter nachlassende Arbeitsleistung leidet?

    Wenn ich mit dem Auto (egal nun ob von der Firma oder meinem) eine Dienstreise unternehme im Auftrag meiner Firma, dann steht mir (vertraglich) ein Kilometer Geld zu. Wer das nicht vertraglich hat, kann das von der Steuer absetzen.

    Das zum einen.

    Wer mit dem Auto diese Dienstreise unternehmen muss, für den zählt die Fahrzeit als Arbeitszeit. Zumindest für den Fahrer gilt das.

    Wenn er täglich hin und her pendelt und der Arbeitgeber das erlaubt, so muss dieser darauf achten dass die gesetzliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (6 tage Woche) nicht überschritten wird.

    Der Arbeitgeber müsste hier nur klar geregelt haben dass eine Unterkunft zur Verfügung steht und nur die Fahrzeiten für An und Abfahrt bezahlt werden.

    Wenn der MA dann trotzdem täglich nach Hause fährt ist das nicht zu verhindern.

    Wie die Verträge zur Privat Nutzung des Fahrzeugs aussehen, das ist dann eine andere Geschichte. Der Arbeitgeber muss seine Autos nicht mit privat Nutzung vergeben. Ich denke dass kann er sogar jederzeit durch eine Kündigung der privat Nutzung rückgängig machen.

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  • orry das ist Blödsinn.

    Ich fahre einen Dienstwagen, Ich darf den Privat nutzen.
    Wenn ich Privat jeden Tag nach Feierabend nach Hamburg zu IKEA fahre darf mich niemand abmahnen.
    Ich darf auch die ganze Nacht durchfeiern, oder Games Online spielen.

    Das ArbZG verbietet nur meinem ARBEITGEBER mich betrieblich zu beschäftigen. Ich als Privatperson darf sogar nachts lange wach bleiben.

    Die Hauptpflicht eines Arbeitnehmers ist gemäß BGB § 611 die Erbringung seiner Arbeitsleistung. Die schuldet er den Arbeitgeber und muss sie voll ausschöpfen. Der Arbeitgeber hat als Nebenpflicht die Fürsorgepflicht.

    Die Beweislast liegt natürlich beim Arbeitgeber, gegeben falls kann ich als AG nichts machen.

    Hier sehe ich aber ein Extremfall.. 16 Stunden ,, Arbeit,, sprechen schon vieles dafür, dass der Mitarbeiter nicht voll seine Arbeitsleistung erbringen kann. Vielleicht sieht ein Richter dieses anderes, und sieht eher die Persönlichkeitsrechte des AN.

    Trotzdem muss ich doch als Arbeitgeber/ Fasi meinen Weg verfolgen. Wer von euch behauptet das nach man Ihn nach 16 Stunden tagtäglich genauso gut einsetzen kann, ist in der Arbeitssicherheit nicht gut aufgehoben.

    Als Arbeitgeber sollte ich mir einige Gedanken machen: Schutz meiner Mitarbeiter, Schutz fremder Mitarbeiter, Schutz der Verkehrsteilnehmer und Schutz meines Betriebsvermögens. Schlimmster Fall. der Mitarbeiter macht einen Verkehrsunfall...egal wir gehen ja davon ja nicht aus , er fährt ja gut (Als richtiger Mann kannst du ja 8 Stunden arbeiten und noch 1000 Km fahren!!). Aber schon alleine ein Burnout kostet dich als Arbeitgeber ein kleines Vermögen...also Schutz deines Betriebsvermögens.

    Also hast du mehrende Möglichkeiten, auch eine Abmahnung. Was passiert dann im schlimmsten Fall( außer vielleicht die Kündigung des AN): das Gericht kassiert deine Abmahnung ein. Aber dann ist man auf der sichere Seite, beim Unfall und zeigt das Urteil. Man kann beruhigt schlafen. Kosten sind auch kaum entstanden: Erste Instanz beim Arbeitsgericht, zahlt jeder seine,, eigene,, Anwaltskosten.

    Also lacht der Anwalt vom Arbeitnehmer, aber nicht der Arbeitnehmer.

    2 Mal editiert, zuletzt von jeske (27. Juli 2020 um 19:38)

  • Die Hauptpflicht eines Arbeitgebers ist gemäß BGB § 611 die Erbringung seiner Arbeitsleistung.

    Arbeitnehmer ist hier wohl gemeint, nicht Arbeitgeber.

    Also hast du mehrende Möglichkeiten, auch eine Abmahnung. Was passiert dann im schlimmsten Fall( außer vielleicht die Kündigung des AN): das Gericht kassiert deine Abmahnung ein.

    Die Abmahnung dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben, denn der Mitarbeiter hat ja das Schreiben seines Vorgesetzten!

    Somit ist zunächst dieses für ungültig zu erklären, am besten schriftlich gegenüber dem Mitarbeiter. Dann ist der Bereichsvorgesetzte nachzuschulen, was Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern bedeutet und wo seine Grenzen sind.

    Ich würde auch ein Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen, was der Grund für diese Fahrten ist und dann eine praktikable Lösung erörtern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und ja uns fehlen einige Informationen. Daher können wir ja richtigerweise nur das beurteilen was hier steht.

    a) Das beurteilen einer negativen Arbeitsleistung kann zu einer Abmahnung oder Kündigung führten. Das ist aber schwierig und die Arbeitsleistung wurde ja nicht bemängelt. "Man geht davon aus das..." ist nun mal reine Spekulation. Siehe dazu als Lösungsansatz auch c) und den letzten Satz in diesem Text. Hat aber nichts mit Arbeitssicherheit oder dem ArbZG zu tun.

    b) "Ausgeruht sein" ist keine Pflicht. Der AN muss lediglich seinen Job ordnungsgemäß erledigen und dabei nicht einschlafen. Wiederholtes Einschlafen kann durchaus zur Abmahnung/Kündigung führen. (AG Cottbus, Az. 6 Ca 652/09) Ist hier aber nicht bekannt und hätte dann auch nichts mit Arbeitssicherheit zu tun.

    c) Genau, Die Fürsorgepflicht endet auch nicht nach Feierabend, da gebe ich dir ja Recht. Man MUSS herausfinden WARUM der Kollege sich so verhält. Aber wie hier eine Abmahnung zu schreiben OHNE vorher herausfinden zu wollen was genau der Grund ist, ist einfach dilettantisch.

    Dienstwagen Regelungen sind am besten vor der Übergabe zu treffen. Bei uns wird das etwas Individuell gehalten. Je nach Aufgabengebiet/Wohnort sind mehr oder weniger km/Jahr zu leisten. Das wird vorher zwischen Fuhrpark und Mitarbeiter geregelt und dann der Vertrag geschlossen.
    Das ist aber auch nicht das Problem, hier wird versucht, auf eine für mich erschreckende Art und Weise, die Pflichten des Arbeitgebers im ArbZG mit der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu mischen und indirekt eine 11 Stunden Beschäftigungspause als einzuhaltende Ruhrzeit zu definieren.
    Nein..... Gott dem Arbeitsrecht und der DGUV sei Dank ist das nicht so.

    Ich bin bei dir das hier auf den Mitarbeiter eingegangen werden muss, Probleme ermittelt und Lösungen gesucht werden. Psychische Gefährdungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement.... Der Beitrag zeigt das hier noch sehr große Defizite vor uns allen liegen.
    Nennt sich auch Gefährdungsbeurteilung, ist etwas anderes als Dienstanweisung mit folgender Abmahnung.

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

  • Ich bin bei dir das hier auf den Mitarbeiter eingegangen werden muss, Probleme ermittelt und Lösungen gesucht werden. Psychische Gefährdungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement.... Der Beitrag zeigt das hier noch sehr große Defizite vor uns allen liegen.
    Nennt sich auch Gefährdungsbeurteilung, ist etwas anderes als Dienstanweisung mit folgender Abmahnung.

    Da bin ich ja ebenfalls bei Dir. Was willst du denn in die GBU eintragen?

    Deine Absätze davor haben die GBU ausgehebelt. Du kannst die letztendlich nur auf das ArbZG stützen, Lenk- und Steuertätigkeiten

    und alles andere, welches hier schon aufgeführt wurde.

    Fakt ist doch und da sind sich hier ja alle einig, das es nicht leistbar ist, was der Kollege macht!

    Aus meiner Sicht benötigst Du hier einen Hebel und die wurden hier umfangreich gepostet.

    Aber, wie du auch schreibst, zuersteinmal würde ich als FK das persönliche Gespräch suchen. Hier lauert aus m. S. etwas im Hintergrund.....

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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  • Nennt sich auch Gefährdungsbeurteilung, ist etwas anderes als Dienstanweisung mit folgender Abmahnung.

    Ich denke eine solche Gefährdungsbeurteilung gibt es bereits und daraus hat sich ja auch eine Regelung zur Hotelübernachtung ergeben.

    Wir haben einen Bauleiter der eine Baustelle ca. 500km von seinem Wohnort betreut. Die Arbeitsanweisung sagt ganz klar, er hat sich bei einer Entfernung von über 150km ein Hotel zu nehmen (Kosten übernimmt natürlich die Firma). Trotz dieser Anweisung fährt der Bauleiter jeden Abend heim. Unfallrisiko natürlich massiv erhöht durch ca. 18 Stunden "Arbeitszeit" (5 Stunden hin, 8 Stunden Arbeit, 5 Stunden heim).

    Zunächst einmal wäre abzuklären, was als Arbeitsort im Arbeitsvertrag definiert ist. Ist es die Firmenzentrale oder die Baustelle? Wenn es die Baustelle ist, hat man fast keine Handhabe gegenüber dem Arbeitnehmer, denn wie er zur Arbeit kommt ist sein "Privatvergnügen".

    Ist es die Firmenzentrale oder ein anderer definierter Standort, so dürfte die Fahrt zwischen dem Standort und der Baustelle eine Fahrt sein, die als Arbeitszeit zu werten ist. Da ist dann der Arbeitgeber gefordert, darauf zu achten, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und somit hätte man da eine Möglichkeit dies zu regeln, was ja anscheinend auch erfolgt ist mit der Regelung ein Hotel zu nehmen, wenn man über 150 km entfernt ist. Allerdings hat ja die Abteilung mit ihrem Schreiben dem Mitarbeiter einen "Freibrief" erteilt und seine Handlung somit indirekt toleriert, obwohl dies möglicherweise überhaupt nicht zulässig ist, denn damit würde man ja einen Gesetzesverstoß wissentlich akzeptieren.

    Die Abteilung hat ohne mein Wissen ein Schreiben aufgesetzt, dass sollte sich der Arbeitsanweisung wiedersetzt werden, der Mitarbeiter die volle Haftung für Material, Fahrzeug und Personenschäden übernehmen muss (wie rechtsgültig das ganze ist sei mal dahin gestellt).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @ AML-Uelv

    Interessehalber; hat sich in der Sache was getan? Wir haben einen ähnlich gestrickten Fall. Nicht ganz so viele km, aber im Grunde ebenfalls deutlich übertrieben was km und tägliche Fahrbelastung angeht.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Moin zusammen, dem Mitarbeiter wurde die Problematik in einem Gespräch nochmals verdeutlicht und seine Einsätze wurden bisher auf einen Umkreis von 200km begrenzt. Bisher gab es keine Probleme mehr. Aber ich bin jetzt schon gespannt, was passiert wenn er wieder mal weiter weg einen Auftrag hat.

    Ich halte euch gerne auf dem Laufenden

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