Rücktransport E-Bike Akku (Lithium-Ionen-Akkus)

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  • Hallo liebe Kollegen,


    ich wende mich an Euch und hoffe auf einschlägige Erfahrungen. Ich bin nun als neu bestellter Gefahrgutbeauftragter in der Firma tätig und habe (leider) meinen ersten Fall.

    Ein Lithium-Ionen-Akku (über 100 Wh) wurde vom Kunden bestellt, dieser will den Akku wieder zurücksenden, hat aber leider den Karton nicht mehr.


    Die Problematik stellt sich daher, dass ein Rücktransport bei einem Lithium-Ionen-Akku über 100 Wh nur unter bestimmten Auflagen möglich ist.

    Das Problem mit der Verpackung, Füllmaterial und Gefahrzettel kann durch einen vorbereiteten Karton gelöst werden.


    Ich habe nur jetzt noch das Problem, dass DHL, UPS usw. einen Transport nicht durchführen möchte, da der Kunde keine Schulung laut ADR 1.3 hat.

    Kann ich diese Schulung durch Anweisungen, Einpackanleitung usw. nachweisen oder wie läuft das in der Praxis, hat jemand hier Erfahrung? Wie geht ihr mit dieser "Grauzone" um?


    Ich bin am verzweifeln!


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

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  • Woher weiß den DHL so genau, das der Versender diese Qualifikation nicht hat?

    Im Grunde geht es darum, ob DHL den Transport dieser Art von Gütern grundsätlich übernimmt. Ist die Antwort "ja", so sollte dem Versand nichts im Wege stehen, solange das Packet sauber und deutlich deklariert ist.

    Hier kann eine Rückfrage bei der BG Chemie sinnvoll sein. Es gibt dort Aufsichtspersonen, welche sich häufig mit dem Versand von Gefahrgut beschäftigen und dir eine qualifizierte Ansage machen können.

  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Tatsächlich habe ich auch schon bei der DHL geschaut, diese schreiben:


    • (größere) Lithium-Ionen-Akkus mit
    mehr als 100 Wh Nennenergie
    (z. B. für lektrofahrräder/Pedelecs,
    Rollstühle, Segways, Uniwheels,
    Golfplatzfahrzeuge, etc.)
    (UN 3480 / Kl. 9 / M4)


    Sie schließen also genau diesen Akku (E-Bike) aus, deswegen bin ich weiterhin auf der Suche! Die detaillierte Beschreibung, dass es sich um einen E-Bike Akku handelt habe ich vergessen, aber 100 Wh Akkus werden generell bei denen nicht so gerne gesehen.


    Liebe Grüße

  • Mal kurz folgende Überlegung:
    KEP (wie DHL, Hermes, UPS und Co) lassen nur begrenzt oder gar kein Gefahrgut zu, sind diverse Schulungs- / Ausrüstungs- und Mögliche Luftfrachtgründe.


    Warum also nicht dem Kunden einen passenden Leerkarton zusenden mit einer Detailbeschreibung für das Packen und Labeln (Kenntnisnahme des Kunden mit schriftlicher Versicherung).
    Dann das fertig gepackte Paket von einer Spedition(!) abholen lassen.

    Nicht ganz so billig, aber aus meiner Sicht eine legale Lösung.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Ich würde mal bei TNT nachfragen, die hatten zumindest früher recht gute Kompetenz in Sachen Gefahrgutversandt. DHL war da schon immer zickig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,


    aus meinen Erfahrungen machen es unsere Kunden u.a. ein Profiwerkzeughersteller. Diese geben dem Kunde eine Verpackung und eine entsprechende Verpackungsanweisung, dieser packt es hinein und wir holen es dann im Austrage unsere Kunden raus.

    Hier stimme ich dem Safety Officer Udo zu. Richtig mehre Paketdienstleister haben diese UN 3480 ausgeschlossen. TNT befördert es aber nicht als Luftfracht. Die meisten Stückgutspediteure haben kein Problem diese Güter zu transportieren - nur so günstig wie ein Paketdienstleister ist es nicht.

    Ich kann hier die KP-Dienst schon verstehen, die Pakete werden über automatische Sortieranlagen geschoben, gestoßen, geworfen sowie gekippt. Wenn so ei Ding in der Anlage hochgeht sind 10 Mio. Schaden vorprogrammiert.


    Wichtig, fast alle Stückgut-Kooperationen verlangen vom Auftraggeber die Prüfzusammenfassung des 38.3 Test, den sollte der Auftraggeber schon haben.


    Gruß


    Kai

    Einmal editiert, zuletzt von Laudi ()