Schulung zur Benutzung von Krane

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  • Hallo zusammen,


    bei uns in der Produktion werden Krananlagen (Stahlträger mit Laufkatze) genutzt um Big Bag in Vorlagebehälter

    zu entleeren.


    Nun meine Frage:

    Wie müssen die Mitarbeiter unterwiesen werden? Benötigen sie einen "Kran-Führerschein" oder reicht eine Unterweisung

    per BA. Müssen die MA auch schriftlich Beauftragt werden.

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  • Wie müssen die Mitarbeiter unterwiesen werden? Benötigen sie einen "Kran-Führerschein" oder reicht eine Unterweisung

    per BA. Müssen die MA auch schriftlich Beauftragt werden.

    in der DGUV Vorschrift 52 § 29 steht:

    Krane (bisher: BGV D6)

    IV. – Betrieb

    Titel: Krane (bisher: BGV D6)
    Normgeber: Bund

    Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 52
    Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]

    Normtyp: Satzung

    § 29 – Kranführer, Instandhaltungspersonal

    (1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. die körperlich und geistig geeignet sind,
    3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben
    und
    4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht für handbetriebene Krane.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Kann man pauschal nicht sagen...



    Mit der Kranausbildung (Dauert bei uns 2 Tage) bist du auf alle Fälle save.

    Wir haben aber auch kraftbetriebene Kettenzüge, für die die Kranausbildung viel zu viel unnötiges Wissen vermittelt.


    Vorschlag:

    Mach´s wie wir, hole die Aufsichtsperson der BG und schaut euch die Situation Vorort an.


    Folgende Übereinkunft wurde damals getroffen:

    Ausarbeitung einer Schulungsunterlage nach DGUV Grundsatz 309-003 mit allen für die Krananlage relevanten Inhalten, schreibt eine BA und schult dieses einmalig (auch praktisch) und dann jährlich mit schriftlichem Nachweis.


    Den ganzen Schulungsaufwand spart man sich, wenn man die 2-Tagesschulung (siehe oben) macht...

    Was rentabler ist, muss jeder einzelne für sich bewerten ;)



    Die schriftliche Beauftragung ist nach DGUV 52 nur bei Kränen mit Drehkranz zwingend, da braucht man aber sowieso zwingend einen Kranschein, und da war bei unseren Exemplaren auch die schriftliche Beauftragung vorgesehen (analog Stapler)

    Krieg ist Verbrechen!

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Leute... benutzt doch einfach mal die Suchfunktion. Das Thema ist fast so wie bei Leitern...

    Nein. Man braucht keinen Leiternprüflehrgang... bevor einer auf die Idee kommt.


    Kranschein ja oder nein

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike