Quelle für relevante Gesetze und Verordnungen etc

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  • Man kann es auch einfacher haben und eigentlich müsste das im Betrieb auch schon da sein, nennt sich "aushangpflichtige Gesetze".

    Nein, weil zu allgemein. Es werden aus der Rechtslage natürlich nur betriebsrelevante Gesetze und Verordnungen und Regelungen im Kataster geführt.

  • Ist das "warum" relevant?

    In kaum einer gesetzlichen Regelung findet sich direkt die Begründung dazu.

    Hier ist doch relevant, dass es die Regelung gibt und diese ist indirekt in den aushangpflichtigen Gesetzen zu finden, über die Arbeitsstättenverordnung aus der sich ja die ASR ableiten, denen man die Details entnehmen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da steht aber nicht drin, warum die Notausgänge markiert sein müssen...

    daneben geklickt - ich wollte eigentlich zitieren:


    Warum? - Weil es da steht: ArbStättV - Anhang nach §3 Abs. 1


    Natürlich kann man das "Warum" auch entsprechend zusätzlich erläutern. Warum fährt man ab einem 50 km/h Schild 50, weil es auf dem Schild steht und die StVO die Orientierung an diesen Schildern vorschreibt, Du kannst das "Warum" natürlich auch erläutern. "wenn du denn schneller als 50 fährst, kannst du in der angegebenen Situation nicht angemessen und ausreichend reagieren und könntest einen Unfall verursachen und dabei könnte jemand sterben und damit müsstest du dann leben!"


    Aber ich weiß, mit dem Thema Auto begebe ich mich bei Dir auf dünnes Eis ;)


    Grundlegend reicht fast allen Beschäftigten nicht die Argumentation nach GMV (gesunden Menschenverstand) - sie brauchen eine Vorgabe um sich danach richten zu können á la "muss ich nicht selber denken"...

    Einmal editiert, zuletzt von USI ()

  • Ist das "warum" relevant?

    In kaum einer gesetzlichen Regelung findet sich direkt die Begründung dazu.

    Hier ist doch relevant, dass es die Regelung gibt und diese ist indirekt in den aushangpflichtigen Gesetzen zu finden, über die Arbeitsstättenverordnung aus der sich ja die ASR ableiten, denen man die Details entnehmen kann.

    du schreibst es schon--- indirekt ... ableiten


    Und das ist für die Praxis zu "umständlich". Hier gilt: "steht dort, halte dich dran, fertig ist..."

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  • Und das ist für die Praxis zu "umständlich".

    Es ging um eine Sammlung von Gesetzen und Regelungen für Vorgesetzte.

    Wenn ich einem Vorgesetzten jedes Gesetz und jede untergesetzliche Regelung "vorkauen" muss, dann sollte sich der Betrieb überlegen, ob er die richtigen Personen an den entsprechenden Positionen hat. Es könnte aber auch sein, die Vorgesetzten stellen sich dumm an und suchen eine Beschäftigungstherapie für die SiFa. Solange die SiFa damit beschäftigt ist, Gesetze usw. zusammen zu tragen, kann sie schon keine anderen Probleme im Betrieb aufdecken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es ging um eine Sammlung von Gesetzen und Regelungen für Vorgesetzte.

    Wenn ich einem Vorgesetzten jedes Gesetz und jede untergesetzliche Regelung "vorkauen" muss, dann sollte sich der Betrieb überlegen, ob er die richtigen Personen an den entsprechenden Positionen hat. Es könnte aber auch sein, die Vorgesetzten stellen sich dumm an und suchen eine Beschäftigungstherapie für die SiFa. Solange die SiFa damit beschäftigt ist, Gesetze usw. zusammen zu tragen, kann sie schon keine anderen Probleme im Betrieb aufdecken.

    Ich merke schon, wir kommen hier nicht auf einen Nenner. Auch nicht tragisch. Ebenfalls finde ich es sehr interessant, dass man hier pauschal der Sifa diese Aufgabe zuschreibt.

    Also in meinem Fall war es eine Volljuristin, die im Rahmen ihres praktischen Studiums sich durch Recht und Ordnung von Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz, Umweltschutz etc. gewühlt hat. Natürlich entsprechend der einzelnen Themenschwerpunkte dann in Kooperation mit dem Fachverantwortlichen. Hat sechs Monate in Anspruch genommen.

    Die Pflege und aktuell halten funktioniert recht gut durch Newsletter von DGUV, BG etc. - Excel auf - Rechtstext suchen - Datum aktualisieren - Anpassung der fürs Unternehmen relevante Inhalte, falls sich hier was geändert hat. Die Fks können via Intranet Rechtskataster öffnen - Suchbegriff rein - relevante Ergebnisse werden gelistet - einlesen...

  • Letztens die Frage (von einem GUTEN) Vorgesetzten: "Wo steht es, dass Regale eine Aufbauanleitung haben müssen?" Der Hintergrund der Frage ist ein Schenkelklopfer durch Dritte - aber egal.


    "In den Aushangpflichtigen Gesetzen" wäre eine schlechte Antwort. Um genau zu sein, könnte ich als SiFa mit diesen Gesetzen nicht in Aktion treten - ich wüsste auf Grund des GV auch nicht, was und wie GENAU zu tun sei.


    Natürlich hat der gute Mann die korrekte Antwort von der SiFa erhalten.

  • Hat sechs Monate in Anspruch genommen.

    Und am Ende durfte sie wieder von Vorn beginnen, da sich zu viel geändert hat.

    Ein Rechtskataster für einen Betrieb kann einen gewaltigen Umfang annehmen. Da würde ich es vorziehen externe Dienstleistung wie z.B. Umwelt Online in Anspruch zu nehmen. Damit lässt sich der Aufwand um einiges reduzieren. Von so manchem Zertifizierungsverfahren wird ja so ein Rechtskataster gefordert, allerdings hapert es dann bei der Umsetzung. Was nützt es, wenn man alle möglichen Gesetze und Vorschriften schön in einer Datenbank oder Liste vorzeigen kann, diese im Betrieb dann aber nicht umsetzt? Statt Zeit für Dokumentation und Verwaltung des Katasters zu verschwenden, wäre mir eine sinnvolle betriebliche Umsetzung deutlich angenehmer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Rechtskataster Arbeitssicherheit


    Das Thema hatten wir auch schon

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • .......

    Wenn ich einem Vorgesetzten jedes Gesetz und jede untergesetzliche Regelung "vorkauen" muss, dann sollte sich der Betrieb überlegen, ob er die richtigen Personen an den entsprechenden Positionen hat. ........

    Das ist selten genug der Fall.

  • Aus meiner Erfahrung heraus kann ich nur empfehlen, den Führungskräften beim Thema "Meine Verantwortung als FK im Arbeitsschutz" nichtz zu viel als Lektüre in die Hand zu drücken (es gab hier im Thread Buchempfehlungen)... vieles, was mehr als 2 DIN A4-Seiten umfasst, wird ungelesen zur Seite gelegt und hat Null Lernerfolg. Selbst viele studierte FK, bei denen das intensivere Lesen mal notwendiges Handwerkszeug war, sind hierzu mittlerweile nicht mehr willens oder fähig, weil sie noch ein Dutzend weitere "Baustellen" im alltäglichen Wahnsinn zu bedienen haben. Bei den wenigen, dies es tatsächlich interessiert, reicht der Link zu den BG-Broschüren zum Thema. Es ist ziemlich sinnfrei, ein Arbeitsschutzhandbuch für FK zu entwickeln, gar mit einem Rechtskataster, das man regelmäßig pflegen muss, wenn heutzutage die wesentlichen Dinge hierzu für jeden kostenlos und in Sekundenschnelle per Internet verfügbar sind.


    Effektiver im Sinne von Lernerfolg ist es, wenn die FK zu entsprechenden BG-Seminaren geschickt werden. Oder wenn Externe (z. B. ein Rechtsanwalt oder die BG-Aufsichtsperson) zum Thema In-House referieren und die SiFa (der Prophet, der im eigenen Land manchmal nicht viel gilt) mit ihren Aussagen unterstützen und bestätigen.

    2 Mal editiert, zuletzt von SifaDDorf ()

  • Effektiver im Sinne von Lernerfolg ist es, wenn die FK zu entsprechenden BG-Seminaren geschickt werden. Oder wenn Externe (z. B. ein Rechtsanwalt oder die BG-Aufsichtsperson) zum Thema In-House referieren und die SiFa (der Prophet, der im eigenen Land manchmal nicht viel gilt) mit ihren Aussagen unterstützen und bestätigen.

    Dank für den Input. Ein Seminar findet bei uns statt, allerdings "wissen" viele nach einem halben Jahr nicht mehr viel davon. Daher gibt es das Handbuch quasi als Handout, und auch für neue (und hoffentlich interessierte) FK für die Zwischenzeit bis zum nächsten Seminar

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  • Hier steht das Meiste drin.


    Darüber hinaus gibt es noch viel mehr, aber dann geht's ins Detail.


    Eine Führungskraft, die mit der Information etwas anfangen kann, braucht allerdings keine SiFa mehr.


    Unsere Chefs arbeiten auch mit einem im Unternehmen entwickelten Handbuch.


    Dieses besteht im Prinzip aus der oben vonn ZZZ geposteten Liste der Gefährdungsfaktoren, des Leitfadens "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" sowie vieler interner Regelungen.


    "Kompendium Arbeitsschutz" hatten wir auch mal. wurde aber zu wenig genutzt da wir bereits viele Unterlagen auf dem Server haben.