Rückkehr aus dem Urlaub zur Corona Zeit

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  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Frage,


    Es geht um dir Urlaubsrückkehr der Kollegen. Wir haben bei uns im Unternehmen einen festen Sommerurlaub woran ein Großteil (90%) der Belegschaft teilnimmt. Ich habe geplant das die Rückkehrer am ersten Arbeitstag, vor dem betreten der Gebäude, eine Selbsterklärung abgeben. Hierzu habe ich einen Vordruck erstellt der so gestalltet ist das ein angekreuztes nein dazu führt das das Kollege nicht ins Gebäude kommt, dieser muss sich dann mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzten. Fieber messen haben wir erstmal nicht Betracht bezogen weil die Aufklärung eigentlich so gut ist das die Kollegen im Krankheitsfall direkt zu Hause bleiben und eine mögliche Corona Ansteckung auch Tage vor den ersten Symptomen wahrscheinlicher ist als.


    Meine Frage ist: Muss mehr geregelt werden? Habe ich was übersehen was angegeben werden muss?


    Vor dem Urlaubsantritt werden die Kollegen über dieses Vorgehen informiert und ich würde einen FAQ Katalog zur aktuellen Situation ausgeben.


    Für Anregungen und Ideen bin ich sehr Dankbar


    Mit freundlichen Gruß


    Torsten

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  • Ich versuche den Mehrwert aus dem Vorgehen zu ziehen.

    Bei uns steht im Intranet wann die Leute zu Hause bleiben müssen (wenn sie krank sind). Dafür brauchen sie dann auch bei uns nichts unterschreiben, sondern müssen sich bei der Personalverwaltung melden.

  • Moin,


    ist ne schwierige Angelegenheit. Wie will man denn sicherstellen, dass der Kollege wahrheitsmäßig seine Kreuze setzt? Spontan fällt mir dazu nix hilfreiches ein ...


    Wir hatten gerade heute Vormittag ein ähnliches Problem, wie wird mit Rückkehrern aus --> Risikogebieten verfahren? Dabei ging es in erster Linie nicht um Urlauber, sondern um unsere Servicetechniker, die in aller Herren Länder unterwegs sind (im Normalfall).

    Der Rückkehrende hat laut Aussage meines Gesundheitsamtes die Pflicht, sich beim Gesundheitsamt zu melden, dementsprechend würde er im E- oder Q-Fall gar nicht bis zur Arbeit kommen. Gibt dazu auch ein Dokument vom Bundesministerium für Gesundheit : guggst du hier


    Zumal die Abfrage, wo der Urlaub verbracht wurde mMn dem AG nicht zusteht.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Die geltenden Regeln zum Infektionsschutz einhalten - fertig.


    Alles Andere kann Stress geben mit dem BR. Vielleicht hat der BR einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung, halte ich persönlich auch für dünnes Eis.

  • Alles Andere kann Stress geben mit dem BR.

    sofern vorhanden ... ;)

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

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  • Ohne BR würde ich dieses Thema nicht einmal ansatzweise in Erwägung ziehen. Dann kann Einem JEDER auf den S*ck gehen... Inkl. Rechtsbeistand und Klage.... Wenn es einen BR gibt, dann hat man wenigstens einen Ansprechpartner. Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, ist auch der anderweitige Rechtsweg unwahrscheinlich.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ich versuche den Mehrwert aus dem Vorgehen zu ziehen.

    Bei uns steht im Intranet wann die Leute zu Hause bleiben müssen (wenn sie krank sind). Dafür brauchen sie dann auch bei uns nichts unterschreiben, sondern müssen sich bei der Personalverwaltung melden.

    Das ist ja eigentlich auch der "Normalfall" bei Krankheit. Allerdings will unsere Firma einen Fall wie bei Tönjes nicht haben. Wir sind ein Fahrzeughersteller und es arbeiten ca 1000 Leute bei uns. Man kann (zum Glück) den Kollegen ja auch nicht vorschreiben wo die im Urlaub hinfahren dürfen (Ich für meinen Fall will die Kollegen informieren wo es Probleme geben kann wie Norwegen zur Zeit). Aber die Rückkehr zum Normalbetrieb nach dem Urlaub muss ja auch geplant werden. Die GF hat nur Sorge das ein Corona Fall evtl. unter der Belegschaft ist und die Firma für 2 Wochen in Quarantäne muss.

  • Ohne BR würde ich dieses Thema nicht einmal ansatzweise in Erwägung ziehen. Dann kann Einem JEDER auf den S*ck gehen... Inkl. Rechtsbeistand und Klage.... Wenn es einen BR gibt, dann hat man wenigstens einen Ansprechpartner. Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, ist auch der anderweitige Rechtsweg unwahrscheinlich.

    Wir haben ein Pandemie Team wo der Betriebsrat auch mit einbezogen ist. Er hat vollstes Mitspracherecht und das ist auch gut so.


    Gruß


    Torsten

  • Ist die Selbsterklärung mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes abgeklärt?


    Das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht, schon hat man 2 Wochen "Zusatzurlaub zuhause". ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ist die Selbsterklärung mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes abgeklärt?


    Das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht, schon hat man 2 Wochen "Zusatzurlaub zuhause". ;)

    Nein das ist nicht ist nicht mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt, werde ich aber sofort in die Wege leiten :) Danke für den Tipp.


    Aber wenn die das "Kreuz" an der richtigen Stelle machen bleiben die 2 Wochen zusammen mit Frau und Kinder in Quarantäne XD bei machen wäre das mit Höchststrafe verbunden ;)


    Gruß


    Torsten

  • Aber wenn die das "Kreuz" an der richtigen Stelle machen bleiben die 2 Wochen zusammen mit Frau und Kinder in Quarantäne XD bei machen wäre das mit Höchststrafe verbunden

    Naja nur wenn das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt das anordnet. Ansonsten soll man Kontakte meiden, kann aber sonst machen was man will.

  • Naja nur wenn das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt das anordnet.

    Was wird wohl das Gesundheitsamt anordnen, wenn man angibt aus einem Risikogebiet eingereist zu sein? Zumindest in Baden-Württemberg ist die Regelung hierzu eindeutig.

    Es erfolgt dann eine Anordnung zur Absonderung nach §30 IfSG, also häusliche Quarantäne.


    Eigentlich muss der Betrieb da nichts mehr unternehmen, denn der Mitarbeiter ist bereits durch entsprechende Rechtsverordnung zur Absonderung verpflichtet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Eigentlich muss der Betrieb da nichts mehr unternehmen, denn der Mitarbeiter ist bereits durch entsprechende Rechtsverordnung zur Absonderung verpflichtet.

    wir haben auch nur noch darauf hingewiesen und Tipps zur Urlaubsplanung gegeben

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Was wird wohl das Gesundheitsamt anordnen, wenn man angibt aus einem Risikogebiet eingereist zu sein? Zumindest in Baden-Württemberg ist die Regelung hierzu eindeutig.

    Also bei mir stand das Ordnungsamt vor der Tür. Wahrscheinlich auf Anordnung vom Gesundheitsamt

  • Verordnungen hin, Verpflichtungen her, man sieht ja wieviel oder wer sich daran hält!


    Der Friseur wird wöchentlich kontroliert und andere Betriebe garnicht. Den wie ist sonst so ein Massenausbruch wie bei der Fleischindustrie zu erklären. Ich will ja nicht immer schwarz malen aber einiges an den System stimmt nicht.

    Anderseits sind die Mitarbeiter der Aufsichtsämter auch sehr überlastet den viellen fehlt auch das qualifizierte Personal.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Verordnungen hin, Verpflichtungen her, man sieht ja wieviel oder wer sich daran hält!


    Der Friseur wird wöchentlich kontroliert und andere Betriebe garnicht. Den wie ist sonst so ein Massenausbruch wie bei der Fleischindustrie zu erklären. Ich will ja nicht immer schwarz malen aber einiges an den System stimmt nicht.

    Anderseits sind die Mitarbeiter der Aufsichtsämter auch sehr überlastet den viellen fehlt auch das qualifizierte Personal.

    Das mit den Schlachthäusern ist gleich erklärt. Die arbeiten in einem lkalten und feuchten Milieu in dem es zusätzlich auch sehr laut ist. Wenn die sich etwas zurufen, machen die das sehr laut. Dadurch werden die Aerosole großflächig im Raum verteilt und verbleibt aufgrund der Kühle länger in der Luft.

    jetzt noch der Tatbestand, dass die Abstände nicht eingehalten werden auch in der Nacht nicht, dann passiert so etwas.


    Ich schließe mich den Aussagen von AxelS an. Wir haben das so geregelt, dass die Mitarbeiter, die aus einem nicht EU-Land zurückkommen, gehen automatisch in den Zwangsurlaub mit Quarantäne.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo in die Runde,


    die Liste der Risikoländer des RKI ist ganz schön lang. Neben exotischen Ländern wie Eswatini (wo das auch immer liegt?) sind auch Schweden, große Teile der USA und z.B. auc Serbien gelistet.


    Risiko-Gebiete RKI 19.06.20


    Wenn ich das Schreiben des BMG mit Stand 06/2020 richtig deute, muß jeder er aus einem der Risikogebiete zurückkehrt, sich auf jeden Fall bei der zuständigen Behörde melden und sich 14 Tage in häusliche "Absonderung" begeben.


    BMG Rückkehr aus Risikogebieten


    Bei Dienstreisen ist da sicher der Arbeitgeber gefragt, bei Urlaubsreisen ist eine Vorabinformation an die Mitarbeiter sicher von Vorteil.


    Gruß

    Harti

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 ()

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  • Dienstreisen in Risikogebiete? Wer ordnet denn so etwas an?

    Ist das überhaupt zulässig? Ich kann doch keinem Mitarbeiter auftragen in ein Risikogebiet zu fliegen.

    Die Folgen könnten u. U. fatal sein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Eigentlich muss der Betrieb da nichts mehr unternehmen, denn der Mitarbeiter ist bereits durch entsprechende Rechtsverordnung zur Absonderung verpflichtet.

    Das Gesundheitsamt wird aber beigehen und die Kontakte der Person nachgehen. Da ist der Betrieb, zumindest für die Arbeitszeit, wiederum verpflichtet dieses aufweisen zu können. Sei es durch Einteilungslisten, Anwesenheitslisten oder durch das führen von Persönchen Kontaktlisten (so haben wir es gemacht) die der Mitarbeiter selber ausfüllt und bei Bedarf (nur betriebliche Kontakte) vorweisen kann


    Gruß


    Torsten

  • Und wie sieht das aus mit denen, die dann in Urlaub zum Beispiel in die Türkei fahren? Wie ist es geregelt, dass der AG weiß, dass sie dort gewesen sind? Wir kontrollieren wir das? Wenn gerade unsere türkischen Mitarbeiter dann nach Hause fahren und dann sagen, sie hätten in Deutschland Urlaub gemacht.... wirklich schwierige Sache. Die zwei Wochen Quarantäne danach sind unbezahlt, also durchaus ein Grund da "etwas" zu flunkern...


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)