Hallo zusammen,
in der alten TRbF 20 gab es unter Anhang J 2.1 noch eine Mengengrenze von 5L, bis zu der für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 35°C auch isolierende Gebindegenutzt werden durften. Darüber hinaus sind ableitfähige Gebinde zu nutzen. Diese Regelung ist den TRBS bzw. TRGS nicht mehr enthalten. Ein KomNet-Artikel dazu: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/21871
Jetzt stelle ich jedoch fest, dass bei uns u.a. Ethanol in 20-30L-Kanistern aus scheinbar isolierendem Kunststoff (milchig weiß, nicht die schwarzen) geliefert werden. Und das ist nicht nur ein Hersteller, sondern es sind mehrere.
Kommt das bei jemandem auch vor und falls ja, wie geht ihr damit um? Bei uns wird aus den Kanistern auch abgefüllt.
Danke.
Gruß