Entzündbare Flüssigkeiten in ableitfähigen Gebinden

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  • Hallo zusammen,


    in der alten TRbF 20 gab es unter Anhang J 2.1 noch eine Mengengrenze von 5L, bis zu der für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 35°C auch isolierende Gebindegenutzt werden durften. Darüber hinaus sind ableitfähige Gebinde zu nutzen. Diese Regelung ist den TRBS bzw. TRGS nicht mehr enthalten. Ein KomNet-Artikel dazu: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/21871


    Jetzt stelle ich jedoch fest, dass bei uns u.a. Ethanol in 20-30L-Kanistern aus scheinbar isolierendem Kunststoff (milchig weiß, nicht die schwarzen) geliefert werden. Und das ist nicht nur ein Hersteller, sondern es sind mehrere.


    Kommt das bei jemandem auch vor und falls ja, wie geht ihr damit um? Bei uns wird aus den Kanistern auch abgefüllt.


    Danke.

    Gruß

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  • Moin


    auch gut dafür Schutzleitfaden-PC281

    Normaler Weise steht auf den Kanister drauf, ob er lelitfähig (ESD) ist.


    Für einen Bereich wurden bei uns geerdete Trichter mit Deckel beschafft (Es werden mehrfach am Tag Xylolreste darin gesammelt).

    Dateien

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Die Verpackungsgruppe ist hier relativ uninteressant, denn über diese sind diverse, hauptsächlich mechanische, Eigenschaften der Verpackung definiert und die VG III ist dabei die "schwächste" Gruppe.


    Beim Ethanol spielt dessen Leitfähigkeit eine Rolle. Wässrige Ethanollösungen sind relativ gut leitfähig, somit ist statische Aufladung nicht zu erwarten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.