Betrieb eines Arbeitsmittels mit fehlender CE-Kennzeichnung gemäß BetrSichV?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    vor ein paar Tagen hatte ich in der Sparte "CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen" die Frage gestellt ob ein mobiler Funksender eine CE-Kennzeichnung benötigt oder nicht.

    Dank Hinweisen von Micha_K konnte ich jetzt feststellen, das dieser unter die Funkgeräterichtline bzw. unter die EMV fällt und eine CE-Kennzeichnung benötigt.

    Der Hersteller jedoch hat dazu keine CE-Konformität vorliegen, das Gerät aber trotzdem an uns verkauft (erstaunlich was alles in Deutschland möglich ist).

    Schon schlimm genug das unserer Einkauf das so angenommen hat. :wacko:

    Laut Aussage von Dritten ist eine Erstellung der CE-Konformität so auch nicht möglich.

    Im Zuge der Nachforschungen bin ich auf einen Artikel bei "http://www.sifa-siba.de" gestoßen.

    Deren Ansicht dazu ist, das die Erstellung einer CE-Kennzeichnung die Aufgabe eines Herstellers ist und nicht die des Betreibers.

    Jetzt stellt sich mir die Frage ob wir den Sender betreiben dürfen oder nicht.

    Gemäß §4 der BetrSichV, Satz 1 "Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber; 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist." (§5 der BetrSichV möchte ich schon gar nicht vertiefen.....)


    Doch woher soll ich das wissen, was Stand der Technik bei Sendeanlagen ist, bzw. wer kann denn sowas prüfen?

  • ANZEIGE
  • hugoxy 5. Juni 2020 um 12:21

    Hat den Titel des Themas von „Betrieb eines Arbeitsmittels mit fehlender CE-Kennzeichnung?“ zu „Betrieb eines Arbeitsmittels mit fehlender CE-Kennzeichnung gemäß BetrSichV?“ geändert.
  • Der Hersteller jedoch hat dazu keine CE-Konformität vorliegen, das Gerät aber trotzdem an uns verkauft (erstaunlich was alles in Deutschland möglich ist).

    Schon schlimm genug das unserer Einkauf das so angenommen hat. :wacko:

    Eine vertrackte Situation. Als Erstes würde ich prüfen (lassen), ob der Kauf nicht rückabgewickelt werden kann. Jedes einigermaßen gut organisierte Unternehmen hat Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die Lieferanten akzeptieren mit der Auftragsannahme. Wenn man Euch eine Anlage ohne CE verkauft, obwohl sie CE haben muss, ist das schon ein kleiner Hammer und verstößt vielleicht bereits gegen die Vertragsbedingungen. Erforderlichenfalls sind Eure AGBen aufzubohren, damit Ihr zukünftig eine bessere Position in solchen Dingen habt.

    Doch woher soll ich das wissen, was Stand der Technik bei Sendeanlagen ist, bzw. wer kann denn sowas prüfen?

    Notfalls müsstet Ihr Euch eines Sachverständigen bedienen. Die gibt's für jeden Mist. ;) Zum Thema Funkanlagen gibt's hier https://svv.ihk.de/svv/content/ho….ihk?cid=160407 eine Liste von Sachverständigen.

  • Der Inverkehrbringer muss die CE-Konformität sicherstellen, nicht der Hersteller oder der Kunde.

    Der Kund DARF das aber.

    In der EU hätte das Ding so gar nicht verkauft werden können, es sei denn als Ersatzteillager. Insofern müsste der Kaufvertrag per se hinfällig sein, ODER Ihr habt vertragsgemäß nur eine Auswahl an technischen Bauteilen gekauft. Ob Euch eine solche Info nützt, ist die andere Frage.

  • Hi,

    wenn der Hersteller seinen Sitz nicht in der EU hat, muss er sich nicht um die Einhaltung der EU-Vorschriften kümmern. Verantwortlich ist dann der Inverkehrbringer in den europäischen Wirtschaftsraum. Wenn eine Firma das Produkt also außerhalb der EU gekauft und dann selbst in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat, ist sie selbst schuld, denn sie hätte sich als Inverkehrbringer in der EU um die CE-Konformität kümmern müssen. Dann kann diese Firma als Käufer nur noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen, wenn im Kaufvertrag CE-Konformität gefordert war.

    Verkauft werden darf sehr viel, nur das Inverkehrbringen und die Bereitstellung sind strikt geregelt ;). Und da gilt eben für jeden Einkäufer: Augen auf beim Einkauf (und nicht nur auf den Preis glotzen). Seltsamerweise scheinen CE-Konformitätserklärungen in der Ausbildung der Kaufleute gar nicht vorzukommen. Ich bin immer wieder schockiert, wie wenige Einkäufer hier gefälschte Zertifikate erkennen. Die meisten winken alles durch, weil sie keine Ahnung von den Thema haben (sieht man grad auch wieder sehr schön bei der Beschaffung von FFPx-Masken landauf landab).

    schöne Grüße

  • Ja danke erstmal für die Antworten.

    Mit der Rückgabe wird das wohl nichts werden.

    Das Ding ist schon längere Zeit in unserem Besitz, wurde aber bislang nur stationär eingesetzt (was das ganze nicht besser macht)

    Jetzt soll es halt als mobile Sendeeinheit zum Einsatz kommen.

    Mal sehen was ich dazu jetzt in der GBU verfasse, bzw. wie man z.B. Aussagen der BetrSichV erfüllen soll..."Einsatz von Sicheren Arbeitsmitteln"......

  • ANZEIGE