Hallo,
vor ein paar Tagen hatte ich in der Sparte "CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen" die Frage gestellt ob ein mobiler Funksender eine CE-Kennzeichnung benötigt oder nicht.
Dank Hinweisen von Micha_K konnte ich jetzt feststellen, das dieser unter die Funkgeräterichtline bzw. unter die EMV fällt und eine CE-Kennzeichnung benötigt.
Der Hersteller jedoch hat dazu keine CE-Konformität vorliegen, das Gerät aber trotzdem an uns verkauft (erstaunlich was alles in Deutschland möglich ist).
Schon schlimm genug das unserer Einkauf das so angenommen hat. :wacko:
Laut Aussage von Dritten ist eine Erstellung der CE-Konformität so auch nicht möglich.
Im Zuge der Nachforschungen bin ich auf einen Artikel bei "http://www.sifa-siba.de" gestoßen.
Deren Ansicht dazu ist, das die Erstellung einer CE-Kennzeichnung die Aufgabe eines Herstellers ist und nicht die des Betreibers.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob wir den Sender betreiben dürfen oder nicht.
Gemäß §4 der BetrSichV, Satz 1 "Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber; 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist." (§5 der BetrSichV möchte ich schon gar nicht vertiefen.....)
Doch woher soll ich das wissen, was Stand der Technik bei Sendeanlagen ist, bzw. wer kann denn sowas prüfen?