Hallo Zusammen
ich hänge hier in einer hitzigen Diskussion mit einem E-Meister fest, eventuell kann jemand weiter helfen ... muss ich als Schaltanlagenbauer Installationsverteiler für Laienbedienung ("Sicherungskasten im Haus") mit CE Kennzeichnen oder nicht?
Aus dem Maschinenbau kenne ich es so, dass unterschieden wird ob der Schaltschrank für sich genommen eine Funktion erfüllen kann (ein Energieverteiler zum Beispiel) oder nicht (ein Steuerschrank zum Beispiel). Im ersten Fall ist CE seitens Hersteller notwendig, im zweiten nicht. Verkompliziert wird das Ganze noch wenn die verlängerte Werkbank zum tragen kommt, da bin ich mir gerade ehrlich nicht sicher wie es in dem Fall ausschaut.
Wenn ich nun schaue wie es bei Installationsverteilern ist stößt man schnell auf die VDE 0600. Die regelt alles für die Hersteller von Schaltgerätekombinationen und ist nicht im Abo für Elektriker enthalten. Ein Elektriker baut allerdings Installationsverteiler. Dies macht er aber nicht in der eigenen Werkstatt sondern meist auf der Baustelle und selbst wenn er es in der eigenen Werkstatt macht er baut es ja selber ein.
Wenn ich nun zu dem Thema recherchiere, stoße ich drauf das ich als Schaltanlagenbauer der auf Basis eigener oder fremder Planung einen Installationsverteiler baut einen Bauartnachweis führen und CE drauf kleben muss.
Stimmt das so? Das Gegenargument vom Meister: der Schaltanlagenbauer muss nur den Nachweis der Erwärmung ausstellen, ansonsten entsteht die Konformität auf Vermutung, zumal eine Messung in der Werkstatt ohne die ganze Anlage eh nicht sinnvoll möglich ist. Außerdem ist der Verteiler Teil einer Ganzen Anlage und der einbauende muss ohnehin messen und abnehmen.
Was stimmt denn nun!?
PS: Sorry wenn das alles etwas wirr geschrieben ist, hier springen zwei Monster um mich drum rum