CE Kennzeichnung Installationsverteiler für Laienbedienung

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  • Hallo Zusammen


    ich hänge hier in einer hitzigen Diskussion mit einem E-Meister fest, eventuell kann jemand weiter helfen ... muss ich als Schaltanlagenbauer Installationsverteiler für Laienbedienung ("Sicherungskasten im Haus") mit CE Kennzeichnen oder nicht?


    Aus dem Maschinenbau kenne ich es so, dass unterschieden wird ob der Schaltschrank für sich genommen eine Funktion erfüllen kann (ein Energieverteiler zum Beispiel) oder nicht (ein Steuerschrank zum Beispiel). Im ersten Fall ist CE seitens Hersteller notwendig, im zweiten nicht. Verkompliziert wird das Ganze noch wenn die verlängerte Werkbank zum tragen kommt, da bin ich mir gerade ehrlich nicht sicher wie es in dem Fall ausschaut.


    Wenn ich nun schaue wie es bei Installationsverteilern ist stößt man schnell auf die VDE 0600. Die regelt alles für die Hersteller von Schaltgerätekombinationen und ist nicht im Abo für Elektriker enthalten. Ein Elektriker baut allerdings Installationsverteiler. Dies macht er aber nicht in der eigenen Werkstatt sondern meist auf der Baustelle und selbst wenn er es in der eigenen Werkstatt macht er baut es ja selber ein.


    Wenn ich nun zu dem Thema recherchiere, stoße ich drauf das ich als Schaltanlagenbauer der auf Basis eigener oder fremder Planung einen Installationsverteiler baut einen Bauartnachweis führen und CE drauf kleben muss.


    Stimmt das so? Das Gegenargument vom Meister: der Schaltanlagenbauer muss nur den Nachweis der Erwärmung ausstellen, ansonsten entsteht die Konformität auf Vermutung, zumal eine Messung in der Werkstatt ohne die ganze Anlage eh nicht sinnvoll möglich ist. Außerdem ist der Verteiler Teil einer Ganzen Anlage und der einbauende muss ohnehin messen und abnehmen.


    Was stimmt denn nun!?



    PS: Sorry wenn das alles etwas wirr geschrieben ist, hier springen zwei Monster um mich drum rum :bremse:

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  • Hallo M,


    bitte mal in der aktuellen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU nachlesen, ob euer Installationsverteilen unter den Anwendungsbereich fällt.


    Der Vergleich mit der Maschinenrichtlinie ist hier nicht richtig. Die Maschinenrichtlinie unterscheidet zwischen Maschinen und unvollständigen Maschinen.

    Die NSP-RL beinhaltet diese Unterscheidung nicht.


    Ich verstehe die Aussage deines Meisters. "ansonsten entsteht die Konformität auf Vermutung" nicht. Was hat er damit gemeint?

    Eine Vermutungswirkung lösen die unter der entsprechenden Richtlinie harmonisierten Normen aus. Das heißt, dass bei Anwendung dieser Normen deavon ausgegangen werden kann, dass die Anforderungen der Richtlinie eingehalten wurden.


    Viel Erfolg bei der weiteren Diskussion

    Q901S

  • Der Vergleich funktioniert nicht, das ist richtig. Es ging um den generellen Vergleich "Schaltschrankbau" "Bauen von Installationsverteilern" und dem Umgang mit CE in beiden Fällen.


    Seiner Meinung nach muss der Hersteller der Schaltgerätekombination "Installationsverteiler" oder "Zählerschrank" kein CE drauf kleben, weil die Abnahme erst nach dem Einbau entstehen kann. Ferner muss auch keine Konformität erklärt werden, weil ohnehin der Verdacht auf Konformität durch die Verwendung geprüfter Gehäuse/Geräte (Bauartnachweis) entseht.


    Die Handbücher zur 0600 sagen aus, dass der Hersteller der Kombination einen Stücknachweis erbringen und CE drauf kleben muss. Hier file:///C:/Users/Marc/Downloads/k0065_iec61439_norm2014_teil2_092014.pdf

  • Es kommt drauf an nach welcher Norm der Verteiler errichtet wird

    DIN EN 61439-3 = CE fällig



    Ich habe dir mal was zu gesendet

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Ich finde Die Diskussion sehr interessant und sie zeigt eklatante Mängel im System.


    Das System geht davon aus, dass verantwortungsbewusste Hersteller/Inverkehrbringer die Konformitätserklärung regelgerecht erstellen und die Produkte korrekt kennzeichnen.


    Das tun seriöse Unternehmen, die auch seriöse Preise verlangen.


    Der Rest - Wilder Westen.


    Vielleicht muss man an einer kleinen Stellschraube drehen: der letzte gewerbliche Verwender (Händler oder Firma) ist bei Verwendung von Fake-CE haftbar (Ordnungswidrigkeit, Beschlagnahmung, Einziehung - je nach Bereich).

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  • Es kommt drauf an nach welcher Norm der Verteiler errichtet wird

    DIN EN 61439-3 = CE fällig



    Ich habe dir mal was zu gesendet

    Also: Konformitätserklärung Pflicht. Wie bringe ich das jetzt dem Meister und einem bekannten Hersteller, der als verlängerte Werkbank laienbedienbare Installationsverteiler herstellt, bei, dass die Konformitätserklärung pflicht ist? :pinch:


    Wenn ich mir die Leitfaden im Netz so ansehe, zum Beispiel Hager, dann ist das sammeln der Daten für einen Installationsverteiler in einem Haus eine spannende Aufgabe. Ich weiß ja nicht was vor der Anlage dran hängt (Netzbetreiberseite). Bei den induktiven Stromkreisen würden mir jetzt spontan die Wärmepumpe, die Lüftung und die Rolladenmotoren einfallen - aber ob man da jeweils das cos Phi bekommt?! Ich erachte das irgendwie nicht als praktikabel. Dazu kommt, dass viele Kenndaten, wie die Luft- und Kriechstrecken, ohnehin nur der Hersteller des jeweiligen Gerätes prüfen kann.... also genügt doch die vereinfachte Variante des Nachweises der Erwärmung?


    Edit: das Ganze Thema CE gehört vereinfacht in meinen Augen! Das ist ein reiner Wucher durch den man erstmal durchblicken muss.

  • Ich habe noch etwas weiter recherchiert - was die Lage nicht vereinfacht hat :D man kann weiter unterscheiden, ob der Hersteller der Schaltanlage etwas komplett oder teilweise neues erschafft oder nicht. Im ersten Fall wäre es eine Partiell Typgeprüfte Schaltanlage und unterliegt der vollständigen Prüfung. Wenn also ein Gehäuse selbst zusammengeschweißt wird, muss es entsprechend der IP Schutzart und so weiter geprüft werden. Baut man selbst eine Stromschiene aus Kupferrohlingen, muss diese geprüft werden. Wenn man nun aber bereits Typgeprüfte Dinge zusammenschraubt, dann handelt es sich um eine Typgeprüfte Schaltanlage. In diesem Fall gibt es eine Menge ausnahmen, so dass man i nden meisten Fällen auf eine Kurzschlussberechnung verzichten kann. Auch die Messungen durch den Hersteller vereinfachen sich, soweit ich das überblicke genügt eine Isolationsmessung und Durchgangsmessung des Schutzleiters. Auch auf das Nachmessen der Luft- und Kriechstrecken kann in der Regel verzichtet werden.


    CE muss aber drauf.


    Soweit mein Kentnissstand, ich bin da aber noch nicht am Ende angekommen ... am WE führe ich mir mal die 0100-600-1 zu Gemüte und telefoniere nächste Woche mit der VDE.


    Langsam raucht mir wegen dem Thema der Kopf. Mein Problem: keiner kümmert sich anscheinend draum, ich habe aber als neuer Marktbegleiter keine Lust mir die Finger zu verbrennen :D

  • MGraf wenn ich Deine Texte jetzt richtig gelesen habe, dann muss ein Elektroinstallateur, der in meinem Haus einen Schaltschrank anschließt und verdrahtet, gem. den jeweiligen Vorschriften messen und wenn alles in Ordnung ist ein CE-Kennzeichen an den Schaltkasten beppen?

    Habe ich das jetzt so in aller Kürze richtig wiedergegeben?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • und hier die Antwort unserer externen EFK zum Thema:


    "CE-Kennzeichnung durch den Elektriker ist nicht notwendig, da ich nicht Hersteller bin und etwas in Verkehr bringe. Da konforme Bauteile mit CE-Kennzeichnung zusammengefügt werden, ist die Gesamtkonformität hierdurch gegeben.


    Eine „Wärmelastberechnung“ ist für Wohnungsverteiler/Installationskleinverteiler nicht vorgeschrieben bzw. gar notwendig. Dies benötige ich nur für sehr große Schaltschränke in der Industrie bzw. Gewerbebau. Unterverteilungen hier jedoch auch wieder nicht."


    Nun habe ich aber es so verstanden, dass Wohnungsverteiler immer unter die DIN EN 61439-3 fallen und somit, wie bereits vorab erwähnt, ein CE fällig ist. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.

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  • Das CE, dass auf der Schaltanlage drauf ist bestätigt nur, dass du dich an einschlägige EU-Richtlinien gehalten hast. Diese wiederum haben konkretisierende Normen. Ich schließe mich der Aussage von Q901S an, wenn die Schaltanlage in das Anwendungsgebiet der Niederspannungsrichtlinie fällt, und gesondert in Verkehr gebracht wird, dann muss ein CE für die NRL drauf.


    Bei Steuerschränken an Maschinen wird das CE über die Maschinenrichtlinie gegeben.

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Nun habe ich aber es so verstanden, dass Wohnungsverteiler immer unter die DIN EN 61439-3 fallen und somit, wie bereits vorab erwähnt, ein CE fällig ist. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.

    Das war meine Motivation hinter diesem Thread ...


    Ein Anruf bei der VDE hat auch nur hervorgebracht, dass nach VDE 0100-600 geprüft und CE drauf geklebt werden muss.


    Weiter unterscheidet die Norm nicht hinsichtlich Elektroinstallateur und Hersteller. Ein jeder der die Installation baut, ob in der Werkstatt oder in/an der Wand des Kunden, ist Hersteller der Schaltgerätekombination und hat die Prüfungen nach VDE 0100-600 durchzuführen.


    Worin unterschieden wird ist:

    • Laienbedienbar ja/nein
    • Bauartnachweis vom Hersteller verfügbar ja/nein

    Für alle Teile die keinen herstellerseitigen Bauartnachweis haben muss dieser erstellt werden. Würde heißen, wenn man ein Gehäuse selber baut oder abseits der Herstellerangaben modifiziert, muss man das Gehäuse prüfen lassen. Sollte man sein lassen ...


    Wobei die Norm hinsichtlich dem Stücknachweis keine Einschränkungen macht.


    Was die Kurzschlussfestigkeit angeht wird der rechnerische Nachweis nicht gefordert für


    Ergo: durch den Einsatz von Leitungsschutzschaltern nud FIs mit 6kA Bemessungskurzschlussstrom entfällt dieser Schritt und vereinfacht das Konformitätsverfahren enorm.


    Bezüglich der Messungen gilt die VDE 0100-600 wobei nicht alle Messungen sinn ergeben. Die Wirksamkeit der Schutzgeräte ergibt für mich nur Sinn im Zusammenhang mit dem Endstromkreis. So bleibt eigentlich nur die Durchgängigkeit des Schutzleiters und die Isolationsprüfungen über.


    Baut der Eli muss natürlich alles geprüft werden. Auch unabhängig davon ob das Verteiler auf der Baustelle gefertigt wurde oder extern.


    CE muss am Ende drauf.



    Das its mei