Hallo,
mich beschäftigt das Thema HBV (Anlage zur Herstellung, zum Behandeln oder zur Verwendung flüssiger wassergefährdender Stoffe). Wird eine Werkzeugmaschine allein durch den Einsatz eines Hydraulikaggregats zur HBV Anlage, wenn das maßgebende Volumen mehr als 220 l Hydrauliköl beträgt? Unterliegt sie demnach tatsächlich dem Anwendungsbereich der AwSV ? Ich meine nicht.
Wer kann mir stichhaltige entlastende Argumente liefern? Bitte kein "Bauchgefühl", Danke schon mal für eure Teilnahme an dieser Argumentation.